Natürlich hängt es von der Art, den Umständen und auch vom Umfang des jeweiligen Geschäfts ab, welche Informationen Du einholen musst. Bei Aufträgen, deren Fehlschlag die Substanz des Unternehmens gefährden, sollte stets eine Vorprüfung vornehmen. Wichtige Informationen sind manchmal ganz einfach zu beschaffen. Nehme doch einmal den Briefbogen Deines Geschäftspartners kritisch unter die Lupe – der verrät nämlich erstaunlich viel. Vergleiche ihn mit älteren Briefbögen der gleichen Firma. Bereits mit diesem einfachen Mittel findest Du heraus, ob sich der Standort, die Rechtsform oder die Bankverbindung geändert hat. Auch das Stilllegen von Zweitbetrieben oder Betriebsteilen spiegelt sich im Briefkopf wider.
Hast Du einen Anfangsverdacht geschöpft und möchtest deshalb konkrete Informationen über Ihren Geschäftspartner einholen, dann nutze die amtlichen Auskunftsmöglichkeiten: das Handelsregister und das Grundbuch. Das Handelsregister wird beim zuständigen Amtsgericht geführt. Es gibt Auskunft über Rechtsverhältnisse, insbesondere über die Eigentums- und Vertretungsverhältnisse der Firma.
Aber: Viele Unternehmen und Selbstständige sind dort nicht erfasst. Ins Schuldnerverzeichnis wird eingetragen, wer eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder gegen wen eine entsprechende Erzwingungshaft angeordnet wurde. Das Grundbuch gibt Auskunft über Eigentumsverhältnisse und Belastungen aus Grundstücken.
Verschlüsselte Auskünfte von der Auskunftei
Wenn Du ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen kannst, erhältst Du auch Informationen von privaten Handelsauskunfteien. Zu den großen Auskunfteien gehören Schimmelpfeng (Dun & Bradstreet), Verein Creditreform und Bürgel. Eine Unternehmensauskunft enthält regelmäßig folgende Angaben:
• Rechtsform des Unternehmens, Eintragung ins Handelsregister, Gründungsjahr sowie geschäftliche Entwicklung;
• Geschäftsführer, Gesellschafter und Kommanditisten mit der Höhe ihrer Einlagen;
• Angaben zu Branche und Betriebsstätten, Anzahl der Mitarbeiter, Höhe des Umsatzes, Wert des Grundeigentums, Betriebseinrichtung und Warenlager;
• Informationen über geschäftliche Erfolge und Misserfolge der leitenden Personen, Hinweise auf das Zahlungsverhalten in der jüngeren Vergangenheit;
• die wichtigsten Bankverbindungen.
Eine einfache Auskunft wird in der Regel über die eigene Hausbank eingeholt. Sie informiert über die Bonität und das bisherige Zahlungsverhalten Deines Geschäftspartners gegenüber Kreditinstituten. Bei Auskünften über kleine Unternehmen wird aber oft deren Einverständnis verlangt. Kreditinstitute verwenden für ihre Auskünfte in der Regel standardisierte Vordrucke, in denen vorgegebene Formulierungen zu Geschäftsverbindung, Vermögensverhältnissen, Zahlungsverhalten und persönlicher Beurteilung angekreuzt werden.
Allerdings darfst Du Dir von einer Bankauskunft nicht allzu viel versprechen:
Einzelheiten werden grundsätzlich nicht mitgeteilt. Dagegen sprechen das Bankgeheimnis, der Datenschutz und das Eigeninteresse der Bank, das mit Ihrem Interesse nicht übereinstimmen muss.
Tipps für die Vorsorge
Nicht in jedem Fall werden aufziehende Gefahren erkannt. Umso wichtiger also, dass Du Vorsorge für den Einzelfall triffst. Im Folgenden einige Tipps, deren Einhaltung schon viele Unternehmer vor dem Aus bewahrt haben:
• Vorkasse: So sicherst Du dich hundertprozentig ab.
• Eindeutige Verträge formulieren: Grundsätzlich gilt, dass Aufträge schriftlich festgehalten und unterschrieben werden sollen. In diesem Falle kann ein Geschäftspartner – wie es nicht selten bei mündlichen Abmachungen geschieht – die Fakten nicht bestreiten. Von ausschlaggebender Bedeutung sind eindeutige Zahlungsbedingungen. Bestehe auf kurzen Zahlungsfristen: Dadurch minderst Du das Risiko des Förderungsausfalls.
• Abschlagszahlungen: Dadurch verringern sich die Insolvenzgefahr bei langfristigen Projekten.
• Lastschriftverfahren und Einzugsermächtigung: Dadurch sicherst Du Dir den direkten Zugriff auf das Konto Deines Kunden. Vertretbar ist eine solche Vereinbarung bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen.
• Eigentumsvorbehalt: Hat Dein Auftraggeber schon Konkurs oder Vergleich angemeldet, sinken Deine Chancen, Dein Geld zu sehen, dramatisch. Ein geeignetes Mittel der Vorsorge ist der Eigentumsvorbehalt.
• Sicherungsübereignung und Forderungsabtretung gehören zu den gängigen Formen der Forderungsabsicherung: Als Sicherheit können auch Hypotheken und Sparkassenguthaben abgetreten werden.
• Bankbürgschaften: Ist Dein Schuldner nicht in der Lage, eine Bankbürgschaft beizubringen, kann das ein Zeichen dafür sein, dass auch seine Bank nicht mehr von seiner Kreditwürdigkeit überzeugt ist.
Allerdings kann alle Vorsorge umsonst sein: Der Indikator „Zahlungsverhalten“ ist nicht immer verlässlich. In jüngster Zeit war bei einigen Zusammenbrüchen selbst kurz vor der Insolvenz noch keine Verschlechterung des Zahlungsverhaltens zu beobachten.
Eine weitere Sicherung ist die Auslagerung über Factoring. Zwischenzeitlich gibt es auch einen sehr gute Versicherungsschutz gegen Forderungsausfall.
Ich hoffe, dass Dir diese Informationen etwas weiter gebracht haben.
LG
Alfons
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