flüssige Rauhfaser soll vor auszug ab

hallo, wir haben 35 jahre in einer wohnung gewohnt. vor ca. 7 jahren haben wir ein zimmer mit flüssiger rauhfaser gerollt. (vorher alle tapeten etc. entfernt).also auf die nackte wand die rauhfaser gerollt. nun sollen wir das wieder abtragen. bzw. der vermieter verlangt eine tapezierfähig glatte wand.
abschleifen geht fast gar nicht. würde ewige stunden brauchen außerdem haut man auch noch kleine löcher in die wand.
Baumarkt empfiehlt füll- und glättspachtel zu nehmen. man brauche vorher nicht abschleifen. dieser spachtel würde auch so sehr gut haften und die wand wäre wieder tapezierfähig glatt.
wer kennt sich damit aus?
müssen wir die arbeiten auch machen, wenn die wohnung kernsaniert wird. also decken runterziehen, wände „verschieben“ etc. das haus ist bj 1933. die genossenschaft hat nie groß in den wohnungen etwas gemacht.
vielen dank für eure antworten.
hanne

Hallo, ein Blick in den Mietvertrag gibt Dir doch Auskunft. Das, was da bei Wohnungsrückgabe steht, gilt. Das hast Du beim Anmieten unterschrieben. Alles andere wäre Kulanz vom Vermieter. Grüße

Hallo, habe gerade erst deine Antwort gelesen.
So schlau in den Mietvertrag zu schauen, waren wir auch schon. Blos der ist von 1977. In diesem haben wir uns z.B. verpflichtet, die Umbauarbeiten vom Vormieter! mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen.
(Der hat eine Wand gezogen, die wir auch entfernt haben.)
Ansonsten steht da nix! Eigentlich müssten wir die Wohnung nur „besenrein“ verlassen.
Es gibt außerdem ein BGH-Urteil, habe ich gelesen, dass
man nach sooo langer Mietzeit nicht zu solchen Arbeiten
verpflichtet ist, wie z.B. Wände glätten.
Zumal die Genossenschaft die Wohnung sowieso kernsanieren wird. Wände neu- oder wegmachen, Decken
runterziehen und sonstige „Scherze“. Deswegen sehen wir das nicht ein, denen eine Wand „tapezierfähig“ zu glätten. Haben mittlerweile abgeschliffen und nachgespachtelt. Das reicht m.E. vollkommen aus.
Sollten die nach wie vor darauf bestehen, dass eine Fachfirma die Wände ganz neu verputzt, gehe ich zum Anwalt.Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.
Ein schönes Wochenende wünscht dir
Hanne