Hallo
folgender Fall: Familie A ist seit Juli 2009 Besitzer einer DHH, die mit Flüssiggas versorgt wird. Der Miettank dazu steht auf dem Grundstück des DHH-Nachbarn Familie B, da beide Hälften ursprünglich damit versorgt wurden! Der Nachbar B hat vor 3 Jahren umgewechselt auf Erdgas, da es in der Straße verlegt wurde. Die Vorbesitzer der Familie A wiederum blieben beim Flüssiggas, da ihnen das Verlegen zum Haus damals zu teuer war. Nun ist aber das Nachbarhaus auch vor einem Vierteljahr verkauft worden und im Kaufvertrag steht die Klausel, dass zwar Familie A den Tank nutzen dürfen solange sie wollen, aber wenn sie mal den Tank nicht mehr benötigen, dieser dann den neuen Nachbarn gehört! Was ist jetzt, wenn Familie A dem Flüssiggashersteller, mit dem sie einen Vertrag bis 2011 abgeschlossen haben, kündigen? Müssen sie den Tank ausbuddeln auf eigene Kosten oder darf neuer Nachbar ihn behalten,da er ja auf seinem Grundstück steht. Versteht das Ganze bitte richtig, beide Seiten wollen auf keinen Fall was für den Abtransport bezahlen oder ausbuddeln und würden ihn ja auch zu einem Restwert kaufen, wenn der annehmbar ist, die Gasfirma lehnt das aber ab.
Hallo
folgender Fall: Familie A … Der Miettank dazu steht
auf dem Grundstück des DHH-Nachbarn Familie B… im Kaufvertrag steht
die Klausel, dass zwar Familie A den Tank nutzen dürfen solange
sie wollen, aber wenn sie mal den Tank nicht mehr benötigen,
dieser dann den neuen Nachbarn gehört!
Der Tank kann nicht dem (neuen) Nachbarn B gehören, d. h. in dessen Eigentum übergehen, denn er ist ja gemietet.
Familie A hat ein Nutzungsrecht, aber keine Nutzungspflicht.
Wenn der Flüssiggas-Liefervertrag A endet und Fam. A ihr Nutzungsrecht am Tank aufgibt, steht der Tank nach der Schilderung ausschließlich der Familie B zur Nutzung zur Verfügung. Da sie davon keinen Gebrauch machen möchte (sie bezieht ja Erdgas), muss sie sich mit dem Vermieter des Tanks auseinandersetzen.
Vermutlich besagt der vom Vorbesitzer auf B übergegangene Vertrag über die Tankmiete wie bei Beseitigung des Tanks zu verfahren ist, und welche Kosten der Grundstückseigentümer(B) zu tragen hat.
Familie A bleibt m. E. bei der Abwicklung außen vor.
Gruß
Zemionow