Flug annulliert - wer zahlt Extraausgaben?

Hallo Wissende,

meine Schwester hat Anfang Februar ihren Flug von Frankfurt nach Perth im Reisebüro ihrer Wahl gebucht.
Der Flug war mit Singapore Airlines.
Als sie am Samstagmorgen relativ früh zum einchecken in Frankfurt erschien, mußte sie feststellen, daß der Flug annulliert war. Ein freundlicher Mitarbeiter der Airline
hat es geschafft, einen Platz in der Abendmaschine nach Singapur und einen Weiterflug mit Qantas nach Perth zu buchen.
Bis zum Abflug, der 8 Stunden später war, bekam sie ein Hotelzimmer und Gutscheine für Essen und telefonieren.

Das Problem und die Frage, die daraus entsteht, ist folgendes:
Warum wurde meine Schwester über diese Annullierung nicht verständigt und wer ist letztendlich dafür verantwortlich? Die Airline oder das Reisebüro?
Und wer zahlt für die Extraausgaben,
die entstanden sind.
Geplant war, daß ich und meine Freundin sie in Perth mit dem Auto abholen, und wir dann gemeinsam zurückfahren. Da meine Schwester dann aber 10 Stunden Verspätung hatte, konnte meine Freundin nicht am Flughafen mit mir warten, weil sie am nächsten Morgen in die Arbeit mußte.
Die beste Möglichkeit, unter den Umständen,
von Perth nach Albany zu kommen, war einen Flug für uns beide zu buchen, der uns 240 Dollar pro Person gekostet hat.

Seht ihr eine Möglichkeit, daß wir entweder vom Reisebüro oder von Singapore Airline die Flugkosten (Perth - Albany) erstattet bekommen? Oder zumindest einen Teilbetrag?

vielen Dank fürs Lesen
Gruß
Frieda

Hallo Frieda,

etwas weiter Unten hatten wir die Situation schon einmal. http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Hier ist als erstes zu überprüfen ob die Maschine erst am Abreisetag verlegt wurde oder ob dies schon früher bekannt war und Deine Freundin nur nicht verständigt wurde. Danach muss überprüft werden warum die Streichung erfolgte. Bei einem Fehler der Fluggesellschaft haftet diese auch. War die Verspätung durch höhere Gewalt begründet besteht kein Erstattungsanspruch.

Schickt den Passenger Coupon des Langstreckentickets mit dem Passenger Coupon des neu gekauften Tickets an das Reisebüro. Führt aus dass Ihr die höheren Kosten einfordert und dann wartet mal ab. Große Hoffnungen mache ich Euch allerdings nicht.

Byebye
Rolf

Da muss ich jetzt Rolf widersprechen…

Hier ist als erstes zu überprüfen ob die Maschine erst am
Abreisetag verlegt wurde oder ob dies schon früher bekannt war
und Deine Freundin nur nicht verständigt wurde.

Hallo Rolf,

das ist sicher richtig, was Du oben anführst. Nur, das hätte der Mann von SIA gleich beim Checkinn prüfen und mitteilen können. Frieda Schwester hätte ja auch danach fragen können.

Schickt den Passenger Coupon des Langstreckentickets mit dem
Passenger Coupon des neu gekauften Tickets an das Reisebüro.
Führt aus dass Ihr die höheren Kosten einfordert und dann
wartet mal ab. Große Hoffnungen mache ich Euch allerdings
nicht.

Gute Empfehlung, aber mach das nicht. Gib keine Orginaldokumente aus der Hand! Wenn Du das machst, zunächst nur Kopien beilegen!

Die heutige Technik ist ja schon lange soweit fortgeschritten, dass in der „history“ der Buchung mit Datum und Uhrzeit genau festgestellt werden kann, wer wann was an der Buchung gemacht hat. Da ist selbst die Person festzustellen, die die Buchung jeweils bearbeitet hat.

Also ich empfehle folgendes:

Lass Dir von SIA in Perth eine History ausdrucken. Da ist dann wie gesagt mit Datum und Uhrzeit alles auf die Sekunde vermerkt, auch wann die Buchung von SIA gestrichen wurde, wann diese Streichung via welchem Reservierungssystem dem Reisebüro gemeldet wurde, ob und wann wer im Reisebüro diese Streichung bearbeitet hat.

Wenn SIA den Flug ganz kurzfristig storniert hat (was ich aber nicht so recht glauben kann), dann werden die das in Perth auch zugeben. Wenn nicht, dann lass Dir erklären, wann es war, und dann hat das Reisebüro ein Problem.

Im Reisebüro können sie auch die History rauslassen, und auch feststellen, ob diese Streichung jemals bei ihnen aufgelaufen ist. Wenn nicht, reicht das Reisebüro Deine Forderung an das jeweilige Reservierungsystem (Amadeus, Sabre, Galileo) weiter. Die zahlen dann auch immer. Also ich habe da schon ziemlich viel Geld durch Fehler des Reservierungssystem zurückbekommen. Aber das kann dauern.

Wenn der Fehler aber beim Reisebüro war, geht die Forderung natürlich direkt an das Reisebüro. Die müssen ja normalerweise eine Betriebshaftpflichtversicherung für solche Fälle haben. Wenn sie nicht zahlen wollen, bleibt nur noch der Klageweg. Dann sind sie aber auch beweispflichtig und müssen mittels besagter History nachweisen, dass sie ihre Hände in Unschuld waschen. Wenn das aber stimmt, dann muss wieder die Airline oder das Reservierungssystem zahlen, wo immer der Fehler halt lag. Also ich sehe eigentlich beste Chancen dafür, das Geld wieder zurückzubekommen.

Daher wäre es wichtig, wenn Du die History der Buchung bereits in Perth bekommst.

Gruß
Michael

ACHTUNG - Schadenersatzpflicht nur für PASSAGIER
Michael hat sachlich richtig die History einer Buchung erklärt.

Allerdings haben beide, Rolf und Michael, eine Sache ganz aus den Augen gelassen: WENN die Airline Schadenersatz zahlen muss, dann NUR dem PASSAGIER für MEHRKOSTEN oder SCHADEN, die der PASSAGIER gehabt hat!

Weitergehende Schäden, die Dritte erlitten haben, werden in KEINEM FALL erstattet. So ist die Rechtslage.

Fasse also kurz zusammen:
a) für Umbuchung / Verspätung wurden Essensgutscheine ausgegeben und Hotelzimmer zur Verfügung gestellt - ist okay

b) es sind keine Flugmehrkosten angefallen - okay

c) eine Klärung, wer den Fehler gemacht hat, lässt sich durch die History ermitteln - okay

  • aber welche Forderung kann nun der Passagier dann geltend machen?
    z. B. ein Hotelzimmer, das er in Australien gebucht und bezahlt hat, aber nicht in Anspruch nehmen konnte;
    z. B. einen Mietwagen, den er bezahlt hat, aber kürzer nutzte
    also, Kosten, die der Passagier hat, die sich aufgrund des Flugausfalls ergeben haben.

Aber, wie gesagt, Dritte können keine Forderungen stellen.

Übrigens, eine Betriebshaftpflicht zahlt üblicherweise NICHT bei falschen Auskünften oder fachlich falschen Handlungen - Kosten aus solchen Schäden muss der Unternehmen selbst bezahlen, sofern er keine spezielle „Reisebüro-Betriebshaftpflicht für fehlerhafte Informationen“ (oder ähnlich bezeichnet) abgeschlossen hat.

Ein Unternehmen hat üblicherweise nur eine Haftpflichtversicherung, die Schäden deckt, die im normalen Geschäftsleben passieren können: jemand rutscht aus und bricht sich das Bein, stolpert über den Teppich usw.

Neben einer „normalen“ Haftpflichtversicherung, einer „Reisebüro-Betriebshaftpflicht für fehlerhafte Informationen“ gibt es z. B. auch noch die spezielle „Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung“ (nicht zu verwechselnen mit der Insolvenzschutzversicherung!). Die Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung ist bei Schäden und Ansprüche, die aus eigenen veranstalteten Reisen entstehen können.

Beispiel: ein Reisebüro veranstaltet im eigenen Namen eine viertägige Paris-Reise, bei der das Hotel ausbrennt und den Gästen ihr Eigentum verbrennt - da zahlt dann so eine Spezialversicherung
Oder - mir passiert: sieben Hotels - sieben Abendessen - kein Reiseleiter von mir dabei gewesen - Kunden behaupteten, ALLE SIEBEN Abendessen waren Mist - Hotels schickten die Menüs - Kunden behaupteten, es hat zwar so geheissen, aber nicht so geschmeckt: meine Reiseveranstalter-HaftpflichtVers. hat 50 Prozent der Forderungen bezahlt, den Rest musste ich als Unternehmer selbst schlucken (es wurde nicht überprüft, ob die Forderungen zu Recht bestanden, da die Kosten abgewogen wurden).

So, dies war aber jetzt schon fast off-topic, aber vielleicht interessiert es ja doch den einen oder anderen.

Schönen Abend
Peter aus SAlzburg

Hallo zurück,

ich bin sehr unwissend und wollte einfach mal eine ganz doofe frage stellen die mich brennend interessiert.
wenn man so viele stunden verspätung hat, dann könnte man sich doch eigentlich in heutigen modernen zeiten mit handy, telefonzelle oder wie auch immer, zusammen rufen, auch quer durch die welt. ich kenne zwar die entfernungen nicht, aber ein flug von frankfurt nach perth dauert neben den 8 stunden auch noch eine ziemliche ewigkeit die einem das blut in den beinen stocken lassen…

ich habe die ziele-abflugort mal in eine reisemaschine eingegeben, die spuckt eine flugzeit zwischen 19 und 24 stunden aus, plus eben der verspätung-

hmmmm, da verstehe ich irgendwie die nichtvorhandene kommunikation nicht so ganz. sind die entfernungen, dein ort und flugplatz so weit auseinander das man die 24 stunden gebraucht hat um zum flugplatz zu kommen?

nicht um zu bohren oder so, auch nicht zum nörgeln, aber irgendwie ist mir da was ziemlich unklar. machst du mich mal schlau? :smile:))

lieben gruß von

sonja

Wissende,

meine Schwester hat Anfang Februar ihren Flug von Frankfurt
nach Perth im Reisebüro ihrer Wahl gebucht.
Der Flug war mit Singapore Airlines.
Als sie am Samstagmorgen relativ früh zum einchecken in
Frankfurt erschien, mußte sie feststellen, daß der Flug
annulliert war. Ein freundlicher Mitarbeiter der Airline
hat es geschafft, einen Platz in der Abendmaschine nach
Singapur und einen Weiterflug mit Qantas nach Perth zu buchen.
Bis zum Abflug, der 8 Stunden später war, bekam sie ein
Hotelzimmer und Gutscheine für Essen und telefonieren.

Das Problem und die Frage, die daraus entsteht, ist folgendes:
Warum wurde meine Schwester über diese Annullierung nicht
verständigt und wer ist letztendlich dafür verantwortlich? Die
Airline oder das Reisebüro?
Und wer zahlt für die Extraausgaben,
die entstanden sind.
Geplant war, daß ich und meine Freundin sie in Perth mit dem
Auto abholen, und wir dann gemeinsam zurückfahren. Da meine
Schwester dann aber 10 Stunden Verspätung hatte, konnte meine
Freundin nicht am Flughafen mit mir warten, weil sie am
nächsten Morgen in die Arbeit mußte.
Die beste Möglichkeit, unter den Umständen,
von Perth nach Albany zu kommen, war einen Flug für uns beide
zu buchen, der uns 240 Dollar pro Person gekostet hat.

Seht ihr eine Möglichkeit, daß wir entweder vom Reisebüro oder
von Singapore Airline die Flugkosten (Perth - Albany)
erstattet bekommen? Oder zumindest einen Teilbetrag?

vielen Dank fürs Lesen
Gruß
Frieda

Hi Michael,

das ist sicher richtig, was Du oben anführst. Nur, das hätte
der Mann von SIA gleich beim Checkinn prüfen und mitteilen
können. Frieda Schwester hätte ja auch danach fragen können.

Stimmt. Hat sie aber nicht darum meine Empfehlung, das in Ruhe zu Hause zu erledigen.

Gute Empfehlung, aber mach das nicht. Gib keine
Orginaldokumente aus der Hand! Wenn Du das machst, zunächst
nur Kopien beilegen!

Meine letzten 10 Reklamationen wurden nur nach Zusendung der Originaldokumente bearbeitet. Der Passengercoupon hat ja auch keinen „Wert“ mehr insofern hätte ich da keine Bedenken.

Die heutige Technik ist ja schon lange soweit fortgeschritten,
dass in der „history“ der Buchung mit Datum und Uhrzeit genau
festgestellt werden kann, wer wann was an der Buchung gemacht
hat. Da ist selbst die Person festzustellen, die die Buchung
jeweils bearbeitet hat.

Jau. Durch die Reklamation und Zusendung der Coupons an die SIA hätten die ja warscheinlich die History überprüft.

Deine Empfehlungen sind auf jeden Fall genauso gut. Nur würde ich nicht so weit gehen und Hoffnungen auf eine Erstattung wecken. Wenn die SIA den Flug wirklich am Abreisetag gestrichen hat und das z.B. mit einem Fluglotsenstreik begründet - dann guckt sie in die Röhre. Den Nachweis zu führen dass irgendwo auf der Welt KEIN Fluglotsenstreik war der den Flug beeinflusst hat - das ist garnicht so einfach. Ausserdem stimme ich Peter zu. Die Kosten für die Anreise der Angehörigen werden sicher nicht erstattet - was nicht bedeutet dass ich es nicht versuchen würde.

Byebye
Rolf

Hallo Michael

danke erstmal für deine Ratschläge.

Hier ist als erstes zu überprüfen ob die Maschine erst am
Abreisetag verlegt wurde oder ob dies schon früher bekannt war

Entschuldigung, das hatte ich vergessen zu schreiben: die Annullierung der Maschine war schon Wochen vorher erfolgt. Das hat Erika am Flughafen in FFM schon erfahren.
Wenn wir das gewußt hätten, dann hätten wir unsere Pläne dementsprechend geändert und es wären auch keine weiteren Extrakosten entstanden.
Und man hätte das in aller Ruhe am normalen Telefon oder per email diskutieren können, wie man sich arrangiert.

Das Problem war doch, daß ich schon am Tag vorher in Perth war. Ich hatte mir in der letzten Woche ein Handy zugelegt. Wenn das nicht gewesen wäre, dann hätte es noch blöder ausgehen können.

Die Frage ist, wer hat es versäumt, meine Schwester von der Annullierung zu unterrichten?
Sie hatte schon Sitzplatz bestätigt und es heißt ja immer so schön, man braucht nicht mehr extra 2 Tage vor dem Abflug bestätigen lassen.

Ich bin mir jetzt aber noch nicht sicher, ob ich SIA in Perth eher anrufen oder per email was in die Wege leiten soll, oder ob Erika ihren Sohn in Deutschland erstmal ins Reisebüro schicken soll, damit er dort anfragt, was die dazu meinen.

liebe Grüße
Frieda

Hallo Peter,

danke erstmal für deine Antwort

Weitergehende Schäden, die Dritte erlitten haben, werden in
KEINEM FALL erstattet. So ist die Rechtslage.

Danke für die Aufklärung. Bei nüchterner Betrachtung ja auch logisch.

muss, dann NUR dem PASSAGIER für MEHRKOSTEN oder SCHADEN, die
der PASSAGIER gehabt hat!

Die Mehrkosten sind dadurch entstanden, daß der „bestellte Weitertransport“ durch die Verspätung nicht mehr zur Verfügung stand, und deshalb ein Flug von Perth nach Albany erforderlich wurde.

liebe Grüße
Frieda

Hallo Rolf,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

etwas weiter Unten hatten wir die Situation schon einmal.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Das hab ich gelesen.

die Maschine erst am

Abreisetag verlegt wurde oder ob dies schon früher bekannt war

das hatte ich vergessen zu schreiben, daß die Annulierung schon
Wochen vorher erfolgt war, meine Schwester aber nicht
verständigt worden ist.
SIA fliegt inzwischen anscheinend nur noch 2 mal in der Woche
von Frankfurt nach Perth und nicht einmal täglich.

Wie ich schon Michael geschrieben habe, weiß ich jetzt nicht
genau, ob ich von hier aus per Telefon, Fax oder email mit SIA
in Perth verhandeln soll, oder erstmal meinen Neffen in D. ins
Reisebüro schicken soll, damit er dort sich die Information
holt.

wartet mal ab. Große Hoffnungen mache ich Euch allerdings
nicht.

Hab ich auch nicht, aber unversucht will ich es trotzdem nicht
lassen.
Vielen Dank erstmal für deine Ratschläge.

bye bye und liebe Grüße
aus dem sonnigen, aber kühlen Albany

Frieda

Hallo Sonja,

ich bin sehr unwissend

dann will ich mal versuchen, dich etwas Schlauer zu machen.

doch eigentlich in heutigen modernen zeiten mit handy,
telefonzelle oder wie auch immer, zusammen rufen, auch quer
durch die welt.

Haben wir ja gemacht.

hmmmm, da verstehe ich irgendwie die nichtvorhandene
kommunikation nicht so ganz

hatte mir letzte Woche noch ein Handy zugelegt, obwohl ich das bis jetzt immer als unnötig für mich betrachtet hatte.

sind die entfernungen, dein ort
und flugplatz so weit auseinander das man die 24 stunden
gebraucht hat um zum flugplatz zu kommen?

Das Problem war, daß während meine Schwester in Frankfurt eingecheckt hat, ich mit meiner Freundin schon längst in Perth war. Sonst hätten wir ja einfach später losgefahren können.

Und dann hat sich halt die Frage ergeben, was tun? Meine Freundin mußte am Sonntag wieder zurück fahren, weil sie am Montag früh zur Arbeit mußte. Ich konnte zwar in Perth bleiben, aber war dann ohne Fahrzeug.
Theoretisch hätte ich Sonntagmorgen mit meiner Freundin nach Albany zurückfahren können, mein eigenes Auto nehmen, wieder nach Perth fahren, meine Schwester abholen und dann wieder nach Albany zurück. Das dauert halt nur jeweils 4 Stunden von Perth nach Albany, wenn man die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht so ernst nimmt.
Also, Perth - Albany, Albany -Perth, Perth -Albany, das sind im besten Falle 12 Stunden reine Fahrzeit.
Da habe ich die Möglichkeit vorgezogen, im Flughafen in Perth für 12 Stunden zu bleiben und auf meine Schwester zu warten und mit ihr dann zurück zu fliegen.

Ich hoffe, daß du jetzt schlauer bist, wenn du noch Fragen hast, dann
stehe ich gerne zur Verfügung. =:smile:)

liebe Grüße
Frieda

Guten Morgen Frieda,

muss, dann NUR dem PASSAGIER für MEHRKOSTEN oder SCHADEN, die
der PASSAGIER gehabt hat!

Die Mehrkosten sind dadurch entstanden, daß der „bestellte
Weitertransport“ durch die Verspätung nicht mehr zur Verfügung
stand, und deshalb ein Flug von Perth nach Albany erforderlich
wurde.

das hatte ich schon verstanden. Nur - dieser „Weitertransport“ war nicht Bestandteil dieses Flug-„Reisevertrages“. Die Fluggesellschaft schuldete dir einen Flug von A nach B - das war Euer beider „Kaufvertrag“. Was du dann am Punkt B vorgehabt hättest, konnte ja die Fluggesellschaft nicht wissen und war auch nicht Bestandteil Eures Vertrages. Daher kann die Fluggesellschaft auch nur für Schäden verantwortlich gemacht werden, die zwischen A und B entstehen.

Dieses Problem kommt sehr oft vor: jemand bucht z. B. mit Ryanair einen Flug von Deutschland nach London. Der Flug fällt aus, das Hotel in London ist bezahlt - Ryanair muss NICHT die Hotelnachtkosten zahlen, weil es nur den Flug schuldet! Was der Kunde dann in London vorgehabt hätte, ist nicht Gegenstand von Schadenersatzansprüchen. Ich weiß zwar, dass immer wieder die Rede davon ist, Fluglinien müssen das zahlen - aber die Praxis = Gerichtsurteile sprechen da eine andere Sprache.

Anders wäre die Situation, wenn du eine Pauschalpreise bei einem Veranstalter buchst, der von A nach B zwar einen Linienflug nimmt, aber dir dann noch weiters versprochen hätte, am Ankunftstag nach C zu fahren. Dann wäre dieser Reiseveranstalter sehr wohl verpflichtet gewesen, dir den zusätzlichen Flug zu ersetzen.

Leider, leider
schönen Tag Peter

liebe Grüße
Frieda

Entschuldigung, das hatte ich vergessen zu schreiben: die
Annullierung der Maschine war schon Wochen vorher erfolgt. Das
hat Erika am Flughafen in FFM schon erfahren.

Hallo Frieda,

also ich würde zunächst mal versuchen, herauszubekommen, an welchem Datum der Flug denn gestrichen wurde. Diese Auskunft kann Dir die SIA in Perth auch geben. Hilfreich, wie gesagt, ist immer die History. Vielleicht kannst Du die auch von der SIA bekommen.

Die Frage ist, wer hat es versäumt, meine Schwester von der
Annullierung zu unterrichten?

Ich vermute mal, dass das Reisebüro das verpennt hat. Du kannst ja den Sohn Deiner Schwester mit der Information, die Du von der SIA bekommen hast, ins Reisebüro schicken, um mal zu sehen, was die dazu meinen.

Ich bin schon der Meinung, dass euch alle Kosten, die aufgrund der nicht gegebenen Information über die Flugstreichung entstanden sind, vom Verantwortlichem dafür erstattet werden muss. Hier gilt m. E. das Verschuldensprinzip.

Einen schönen Gruß
Michael

Danke

Ich danke euch allen für die hilfreichen
Antworten. Versuchen werde ich es auf jeden Fall, das Geld wieder zu kriegen, weil ich mir einfach denke, daß da jemand geschlampt hat.

liebe Grüße
Frieda

noch ein paar Zusatzinfos dazu
Ich vermute mal, dass das Reisebüro das verpennt hat. Du kannst ja den Sohn Deiner Schwester mit der Information, die Du von der SIA bekommen hast, ins Reisebüro schicken, um mal zu sehen, was die dazu meinen.

Ich bin schon der Meinung, dass euch alle Kosten, die aufgrund der nicht gegebenen Information über die Flugstreichung entstanden sind, vom Verantwortlichem dafür erstattet werden muss. Hier gilt m. E. das Verschuldensprinzip.

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Wenn eine Flugbuchung über ein Reisebüro getätigt wird, gibt es zwei Wege der Information zum Kunden:

a) das Reisebüro gibt sich als Kontakt an - Info kommt in jeden Fall am Computer des Reisebüros an - Kunde kann informiert werden (geht übrigens alles automatisch: in der Früh gibt es eine so genannte „Queue“, auf der alle Meldungen von Airlines auflaufen, diese muss „abgearbeitet“ werden, also jede Meldung muss bestätigt werden - diese Informationen werden in der von Michael angeschnittenen History festgeschrieben und auf eine bestimmte Zeit gespeichert).

b) das Reisebüro gibt zusätzlich den Kundenkontakt an (Telefonnummer), dann kommt es zwar automatisch auch am Computer vom Reisebüro an, die Fluggesellschaft könnte aber auch theoretisch den Passagier selbst anrufen - ist aber, bei Buchung über ein Reisebüro, dazu nicht verpflichtet.

So weit so klar.

Nun zur Haftungsfrage:

a) Buchung direkt bei Fluggesellschaft - Fluggesellschaft versucht Passagier zu erreichen (mit zumutbaren Mitteln) - a) erreicht ihn - passiert defacto ja nichts; b) erreicht ihn nicht - Kunder erfährt es beim Check-In - keine weiteren Ansprüche (Essengutscheine, Hotelnacht -ja) - Fahrlässigkeit, Vorsatz natürlich wieder ausgenommen, aber es wurde schon angesprochen: beweisen!!! und das ist schwierig (Luftraumsperren, Lotsenstreiks, technischer Ausfall von Maschinen…)

b) Buchung über ein Reisebüro - Reisebüro ist verpflichtet, den Kunden mit zumutbaren Mitteln über Änderungen zu informieren (Teil des „Reisevertrages“ = Vermittlung eines Flugscheins); a) Reisebüro unterlässt dies: Michael hat vollkommen Recht - dann haftet das Reisebüro für nachweisbaren Schaden; b) Reisebüro kann beweisen, zumutbar versucht zu haben Kunden zu erreichen (jeden Tag zwei Mal versucht anzurufen, Brief geschrieben), dann ist ebenfalls keine Haftung gegeben;

allerdings ist wiederum der Kunde zur Schadensminderungspflicht angehalten (Anruf, Fax, günstigster Weitertransport usw.) - er darf also nicht einfach den bestnächsten Flug nehmen, wenn es günstigere Möglichkeiten gäbe!

In diesem speziellen Fall geht es aber um den Teil: eigentlich wäre ich ja abgeholt worden = kein Geldwert gleich; eigentlich hatte ich ja gar keine weiteren Leistungen gebucht, sondern erst durch die Verschiebung musste ich etwas buchen - und da wird sich dann auch wieder die Frage der Zumutbarkeit aufdrängen: wäre die Reise nicht mit einem Zug, Mietwagen günstiger gekommen? Musste tatsächlich zur Schwester / Bruder sofort weiter gereist werden oder war da kein Terminzwang?

Der letzte Absatz ist rein rechtlich betrachtet, um die Problematik des Schadenersatzes zu beleuchten.

Im Grunde - da gebe ich Michael Recht - sollte man dies vielleicht auf Kulanz lösen. Aber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sowohl bei Reisebüros als auch bei Fluglinien, sind schon derart eng geworden, dass man einfach versuchen wird, sich aus der (moralisch - werbemässigen) Verantwortung zu bringen.

Peter
Reiserechtsexperte aus Österreich
(seit 1982 im Reisebüro tätig)

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Liebe Frieda, die Fluggesellschaft ist generell verantwortlich für ihre Fluggäste, aber keineswegs für deren Abholer. Das kannst Du also vergessen.Ich habe jahrelang im Flughafen Frankfurt gearbeitet an der Information, Du kannst es mir glauben. Sorry, Claudia

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