noch ein paar Zusatzinfos dazu
Ich vermute mal, dass das Reisebüro das verpennt hat. Du kannst ja den Sohn Deiner Schwester mit der Information, die Du von der SIA bekommen hast, ins Reisebüro schicken, um mal zu sehen, was die dazu meinen.
Ich bin schon der Meinung, dass euch alle Kosten, die aufgrund der nicht gegebenen Information über die Flugstreichung entstanden sind, vom Verantwortlichem dafür erstattet werden muss. Hier gilt m. E. das Verschuldensprinzip.
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Wenn eine Flugbuchung über ein Reisebüro getätigt wird, gibt es zwei Wege der Information zum Kunden:
a) das Reisebüro gibt sich als Kontakt an - Info kommt in jeden Fall am Computer des Reisebüros an - Kunde kann informiert werden (geht übrigens alles automatisch: in der Früh gibt es eine so genannte „Queue“, auf der alle Meldungen von Airlines auflaufen, diese muss „abgearbeitet“ werden, also jede Meldung muss bestätigt werden - diese Informationen werden in der von Michael angeschnittenen History festgeschrieben und auf eine bestimmte Zeit gespeichert).
b) das Reisebüro gibt zusätzlich den Kundenkontakt an (Telefonnummer), dann kommt es zwar automatisch auch am Computer vom Reisebüro an, die Fluggesellschaft könnte aber auch theoretisch den Passagier selbst anrufen - ist aber, bei Buchung über ein Reisebüro, dazu nicht verpflichtet.
So weit so klar.
Nun zur Haftungsfrage:
a) Buchung direkt bei Fluggesellschaft - Fluggesellschaft versucht Passagier zu erreichen (mit zumutbaren Mitteln) - a) erreicht ihn - passiert defacto ja nichts; b) erreicht ihn nicht - Kunder erfährt es beim Check-In - keine weiteren Ansprüche (Essengutscheine, Hotelnacht -ja) - Fahrlässigkeit, Vorsatz natürlich wieder ausgenommen, aber es wurde schon angesprochen: beweisen!!! und das ist schwierig (Luftraumsperren, Lotsenstreiks, technischer Ausfall von Maschinen…)
b) Buchung über ein Reisebüro - Reisebüro ist verpflichtet, den Kunden mit zumutbaren Mitteln über Änderungen zu informieren (Teil des „Reisevertrages“ = Vermittlung eines Flugscheins); a) Reisebüro unterlässt dies: Michael hat vollkommen Recht - dann haftet das Reisebüro für nachweisbaren Schaden; b) Reisebüro kann beweisen, zumutbar versucht zu haben Kunden zu erreichen (jeden Tag zwei Mal versucht anzurufen, Brief geschrieben), dann ist ebenfalls keine Haftung gegeben;
allerdings ist wiederum der Kunde zur Schadensminderungspflicht angehalten (Anruf, Fax, günstigster Weitertransport usw.) - er darf also nicht einfach den bestnächsten Flug nehmen, wenn es günstigere Möglichkeiten gäbe!
In diesem speziellen Fall geht es aber um den Teil: eigentlich wäre ich ja abgeholt worden = kein Geldwert gleich; eigentlich hatte ich ja gar keine weiteren Leistungen gebucht, sondern erst durch die Verschiebung musste ich etwas buchen - und da wird sich dann auch wieder die Frage der Zumutbarkeit aufdrängen: wäre die Reise nicht mit einem Zug, Mietwagen günstiger gekommen? Musste tatsächlich zur Schwester / Bruder sofort weiter gereist werden oder war da kein Terminzwang?
Der letzte Absatz ist rein rechtlich betrachtet, um die Problematik des Schadenersatzes zu beleuchten.
Im Grunde - da gebe ich Michael Recht - sollte man dies vielleicht auf Kulanz lösen. Aber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sowohl bei Reisebüros als auch bei Fluglinien, sind schon derart eng geworden, dass man einfach versuchen wird, sich aus der (moralisch - werbemässigen) Verantwortung zu bringen.
Peter
Reiserechtsexperte aus Österreich
(seit 1982 im Reisebüro tätig)