Flug gestrichen

Hallo,
mal ne theoretische Frage:
Man hört ja öfter mal davon, das wg. Wetter, Streik o.ä. Flüge gestrichen werden. Was ist eigentlich zu tun, wenn einem so was passiert?
Ist die Airline verpflichtet, einen Ersatzflug anzubieten?
Müssen von der Airline ggf. Übernachtungskosten übernommen werden?
Was passiert mit Anschlussflügen?
Das alles und noch viel mehr
fragt sich
der
Jens

Hallo Jens!

Hier lassen sich theoretische Fragen prima recherchieren:

http://www.luftrecht-online.de/ .

Auch in diesem Forum hier schon einmal unter
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
mit verwandter Fragestellung diskutiert.

Und für weitergehende Beschäftigungen mit dem unerschöpflichen Thema Reiserecht:
http://www.dgfr.de/
http://www.anwaltonline.org/default.html
http://www.rechtsanwalt-reiserecht-berlin.de/
http://www.ratgeberrecht.de/broschuere/flug.pdf
http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/wam2.htm
http://www.reiserecht-fuehrich.de/
http://www.reiserecht-aktuell.de/
http://www.reisemangel.de/
http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/haup…
http://www.rechtspraxis.de/reise.htm
http://www.infoquelle.de/Recht/Reise_Recht/index.cfm
http://www.anwaltsuchservice.de/
http://www.reisemangel.de/
http://www.rechtsanwalt-noll.de/tips.htm
http://www.urlaubsreklamation.de/
http://www.fifoost.org/produkte/laden/buch_detail.ph…

usw.

Gruß, Hartmann.