Flug storniert gebühren

Hallo

Ich habe ein Problem. Ich hatte einen Flug für mich und meine Freundin gebucht. Jedoch hatte sie sich 2 Tage vor Abflug verletzt und wir konnten nicht fliegen, worauf ich den Flug storniert habe.

Der Flug war ein Billigflug und kostete für uns beide 16€ und Steurn 231,62€. Also zahlte ich insgesamt 231,62€.
Jetzt haben sie mir geschrieben, dass sie mir 111,62€ gutschreiben und dann 100€ im Gegenzug abbuchen.
Zunächst einmal habe ich keine Ahnung wie sich dieser Betrag zusammensetzt und auch fluege.de will mir keine Auskunft geben.

Habe ich ein Recht darauf, dass ich die Steuern erstattet bekomme?

Vielen Dank schonmal im voraus.

Florian Eichhorn

Kann leider nicht weiterhelfen!

Hallo Herr Eichhorn.

leider ist diese Praxis so üblich.
Sie haben wahrscheinlich keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen für ein paar Euro, weshalb der Veranstalter jetzt das festgeschriebene Recht hat, sich seine Auslagen zurückzuholen. Mit einer Versicherung wäre das nicht passiert.
Sie werden auch keine Informationen darüber bekommen, wie sich Rückzahlbetrag zusammen setzt.

Es werden die eigentlichen Flugkosten bei Billigfliegern in den Nebenkosten versteckt.

Zu Ihrer Frage, Sie haben kein Recht auf Rückerstattung der Steuern. Was genau Sie zu erwarten haben, können Sie den AGBs von Flüge.de entnehmen.

Gruß

Hallöchen, zu erst einmal Du hast ein Recht darauf, zuerfahren wie sich der einbehaltene Betrag zusammen setzt. Dies einmal vorneweg.
Zum anderen ist es nach meinem Wissen so, das Du Anspruch auf den Gesamtbetrag hast, abzüglich einer kleinen Bearbeitungspauschale

Hallo,

ich kenne leider die Vertragsbedingungen nicht, so dass ich nichts genaues dazu sagen kann.
Man hat jedoch m. E. ein Auskunftsrecht, wie sich was genau
zusammensetzt. Ich würde zunächst noch einmal hinschreiben unter Fristsetzung bis zum … und gegebenenfalls bei fruchtlosem Fristablauf auch rechtliche Schritte androhen. Sollte dies keinen Erfolg haben, verbleibt nur der
Weg zu einem Anwalt, der auf Reiserecht spezialisiert
ist.

Viele Grüsse

Hallo Florian,
von Reiserecht habe ich ganz wenig Ahnung. Kann Dich da nur an einschlägige Websites, die du sicher alle kennst, verweisen.-
Was ich nicht verstehe, hattet ihr denn keine Reiserücktrittsversicherung (die sollte doch die Gebühren übernehmen)?
Noch einmal zurückschreiben und die Berechnungssätze erfragen, dazu hast Du ein Recht.

Nach gründlicher Lektüre Deines/Eures Vertrages noch mal überlegen, ob ne Reise zum späteren Zeitpunkt nicht vielleicht günstiger wäre.
Stornogebühren sind, soweit ich weiß, nur bei Pauschalreisen %ual festgelegt, nicht aber bei, zumal, Billigflügen. Tut mir leid.

Gruß Ulrike

Interessant wäre sicher ein Blick in die AGB des Anbieters, die auf der Webseite sicher zu finden ist.

Meines Wissens ist es leider immer mit Verlust verbunden, 2 tage vor Abflug zu stornieren, aber kompetenter Auskunft kann da sicher auch die Verbraucherzentrale geben, die zuständige Stelle findet man unter http://www.verbraucherzentrale.de/

mfg Vader2