Hallo zusammen,
angenommen jemand hat im Internet einen Flug mit Air India gebucht und leider erst danach zahlreiche schlechte Erfahrungsberichte gelesen. Jetzt würde er den Flug gerne auf eine andere Gesellschaft umbuchen. Laut Anbieter kostet ihn das 150,- EUR Umbuchungsgebühr plus die Preisdifferenz.
Ist das wirklich so? Findet hier das Fernabsatzgesetzt keine Anwendung, weil es eine touristische Dienstleistung ist (ist allerdings nur der Flug)? Kann derjenige nicht irgendwie geltend machen, daß ihm die Informationen über Air India zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren?
Danke für jede Hilfe,
Hendrik.
angenommen jemand hat im Internet einen Flug mit Air India
gebucht und leider erst danach zahlreiche schlechte
Erfahrungsberichte gelesen. Jetzt würde er den Flug gerne auf
eine andere Gesellschaft umbuchen. Laut Anbieter kostet ihn
das 150,- EUR Umbuchungsgebühr plus die Preisdifferenz.
hallo hendrik,
das entbehrt doch jeglich gesunden
menschenverstand.
wenn du selber nachdenkst, könntest
du deine frage selbst beantworten.
wenn man einen vertrag schließt, vor-
ausgesetzt man ist geistig in der lage,
kann doch hinterher nicht gesagt werden,
ich kaufe das auto nicht, weil alle
freundinnen meiner oma sagen, daß ein
renault sch**** ist.
ich wette du kennst die antwort,
wahrscheinlich wurde ein „billigeres“
angebot gefunden, nun suchst du
begründungen.
cu
alex
hallo hendrik,
das entbehrt doch jeglich gesunden
menschenverstand.
Nun, vielleicht hast du Recht, ich gehe ja auch nicht davon aus, daß es möglich ist, sondern wollte halt nur noch mal nachfragen, ob es nicht DOCH geht.
ich wette du kennst die antwort,
wahrscheinlich wurde ein „billigeres“
angebot gefunden, nun suchst du
begründungen.
Wette verloren. In der Tat soll ein 100,- EUR teureres Angebot gebucht werden - eben nicht AI, sondern eine Fluggesellschaft mit einem besseren Ruf.
Wette verloren. In der Tat soll ein 100,- EUR teureres Angebot
gebucht werden - eben nicht AI, sondern eine Fluggesellschaft
mit einem besseren Ruf.
hi,
die wette bezog sich auf das wissen
der antwort, welche du ja kanntest.
mach selber deine erfahrung mit der
fluglinie. ich kann nur sagen, daß
ich auch bei hochgelobten linie ab-
solut miese erfahrungen machen mußte.
genauso, wenn du bei hotelchecks
durchschaust. für mich waren die top.
meckerer gibt immer und überall.
cu
alex
Die ursprüngliche Frage lautete doch, ob nach Fernabsatzrecht ein Widerruf möglich ist. Ich finde die Frage absolut legitim, zumal es auf den Grund für den Widerruf im Fernabsatzrecht gar nicht ankommt; dieser muss ja gar nicht angegeben werden.
Levay