Flug verpasst, Schadenersatz

Ich habe in einem Reisebüro einen Flug und eine dazu passende Zugverbindung gebucht. Ich hatte im Reisebüro bei der Auswahl der Zugverbindung schon meine Bedenken geäussert, ob ich mit der empfohlenen Zugverbindung den Flug überhaupt erreichen kann, Ankunft des Zuges im Flughafen 17:55 Uhr, Flug 18:55 Uhr eine Stunde später. Mir wurde gesagt es ist zu schaffen.
Am Reisetag war es dann so das der Zug zehn Minuten Verspätung hatte. Bis ich dann zum einchecken am Schalter der Fluggesellschaft ankam war es schon 18:30 Uhr und mir wurde gesagt das ich nicht mehr fuer diesen Flug einchecken kann.
Fuer meinen Zielort Bristol gab es erst wieder am naechsten Tag einen Flug. Letztendlich habe ich dann eine Umbuchung fuer London vorgenommen und bin dann mit dem Bus von London nach Bristol (2 Stunden) gefahren. Im ganzen war ich 6 Stunden laenger als geplant unterwegs und hatte 130 € Mehrausgaben.
Wie kann ich vorgehen, das mir die Mehrkosten vom Reisebuero erstattet werden. Bin ich im Recht. Wie schaut es mit einem Schadenersatz für den ganzen Aerger aus?
Danke für alle Antworten.

Hallo Britte,

sagst Du uns noch ab welchem Flughafen Du geflogen bist? Weiterhin würde mich interessieren ob Dir auch noch andere Zugverbindungen angeboten wurden oder dies die einzige Variante war.

Byebye
Rolf

Hallo Rolf,

ich bin ab Flughafen Frankfurt geflogen.
Eine alternative Zugverbindung habe ich nicht vom Reisebüro bekommen.

Bye
Helga

Huhu Helga,

die Meldeschlusszeit für innereuropäische Flüge der British Airways (ich nehme mal an mit der solltest Du fliegen) liegt bei 60 Minuten. Wenn Dich das Reisebüro also 60 Minuten vor Abflug erst am Flughafenbahnhof in Frankfurt ankommen lässt ist das m.E. ein Fehler.

Wenn man in unserem Flugbuchungssystem AMADEUS nachsieht so steht da zwar etwas von einer „General check-in Time“ von 45 Minuten. Aber selbst wenn das korrekt wäre so muss dem Reisebüromitarbeiter klar sein dass die Strecke vom Bahnhof zum
Terminal 2 nicht oder nur unter günstigsten Bedingungen zu schaffen ist.

In wie weit Dein Anspruch nun genau geht kann ich Dir leider nicht sagen. An Deiner Stelle würde ich dem Büro eine schriftliche Beschwerde zukommen lassen in der Du Deine gesamten Kosten auflistest. Dann wartest Du die Antwort ab und kannst Dir dann überlegen ob Du was per Rechtsanwalt machst oder ob Du mit der Reaktion des Reisebüros zufrieden bist.

Wichtig ist dabei auch, wie Du zu der Bahnverbindung gekommen bist und ob Du z.B. auch explizit nach so einer knappen Verbindung gefragt hast oder ob Du die Verbindung einfach so bekommen hast und Dir, nachdem Du Deine Bedenken kundgetan hast, gesagt wurde das sei schon o.k.

Solltest Du im Reisebüro unbedingt darauf gedrungen haben, die knappste Verbindung zu bekommen dann sehe ich allerdings schwarz. Theoretisch wäre der Flug erreichbar gewesen und für Verspätungen der Bahn kann der Mitarbeiter nicht verantwortlich gemacht werden. Die Bahn übrigens auch nicht.

Würde mich interessieren wie das ausgeht.

Bye
Rolf