Flug verpasst, weil eingeparkt

Fiktiver Fall.

Person A fährt zum Flughafen, unterwegs hält A kurz an, um letzte Kleinigkeiten zu kaufen und parkt auf einem öffentlichen Parkplatz.

Als A weiterfahren will, geht das nicht, weil Person B ihn hoffnungslos zugeparkt hat.

A wartet ein paar Minuten, als immer noch keiner kommt, ruft A die Polizei, die dann entscheidet, dass B falsch parkt und abgeschleppt wird.

Das ganze dauert nun ca. 1,5 Stunden, bis A endlich wieder weiterfahren kann, so dass A nun leider seinen Flug verpasst.

A muss einen späteren Flug buchen, der erherblich teurer ist. Durch den späteren Flug ist A auch noch gezwungen, einmal im Hotel zu übernachten, bevor er zurückfliegen kann.

A möchte nicht auf den Kosten sitzenbleiben und sie B in Rechnung stellen. In wieweit ist das möglich?

Wäre es ein Unterschied, wenn das Einparken auf einem privaten Parkplatz passiert wäre, auf dem A natürlich parken durfte?

Grüße

Holygrail

Fiktiver Fall.

Dein fall ist das Beispiel für Vermögensschäden bei der Ausbildung von Versicherungsaußendienstlern. Also ein klassischer Fall für die private Haftpflichtversicherung.

A möchte nicht auf den Kosten sitzenbleiben und sie B in
Rechnung stellen. In wieweit ist das möglich?

Das sollte möglich sein. Beweisproblem sollte es auch keine geben, da die Polizei die Parksituation dokumentiert hat.

Wäre es ein Unterschied, wenn das Einparken auf einem privaten
Parkplatz passiert wäre, auf dem A natürlich parken durfte?

Nein, der Fliegende hat einen Vermögensschaden erlitten, weil ein Dritter ihn an der Weiterfahrt gehindert hat. Wo das passiert ist, ist egal.

Fiktiver Fall.

Dein fall ist das Beispiel für Vermögensschäden bei der
Ausbildung von Versicherungsaußendienstlern. Also ein
klassischer Fall für die private Haftpflichtversicherung.

Und die Versicherungs innen dienstler lernen dann noch, dass es eine Benzinklausel gibt und dieser Fall ein Fall für die Kfz-Haftpflicht wäre. :smile:

Und die Versicherungs innen dienstler lernen dann noch,
dass es eine Benzinklausel gibt und dieser Fall ein Fall für
die Kfz-Haftpflicht wäre. :smile:

Das würde ich nochmal mit meinem Ausbilder besprechen, ich glaube, da liegst Du ziemlich falsch (wir reden nicht über einen Sachschaden !!).

Und die Versicherungs innen dienstler lernen dann noch,
dass es eine Benzinklausel gibt und dieser Fall ein Fall für
die Kfz-Haftpflicht wäre. :smile:

Das würde ich nochmal mit meinem Ausbilder besprechen, ich
glaube, da liegst Du ziemlich falsch (wir reden nicht über
einen Sachschaden !!)

Dann werd ich mal die Bedingungen bemühen.

http://www.vhv.de/web/Privat/Versicherungen/Haftpfli…
BBR Privat-Haftpflicht
6.1 Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers,
Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs
oder Kraftfahrzeugsanhängers wegen Schäden , die
durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.

Ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt ist nicht von Belang.

Ein weiteres typisches Beispiel für einen Vermögensschaden ist der Hotel-Portier, der den Weckruf eines Gastes verschläft, woraufhin dieser sein Flugzeug verpasst. Meist wird hier jedoch auf den Ausschluss „Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und
Kostenanschlägen“ 9.2 Absatz 2 gepocht.

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