Hi, Rechtler.
Ein natürlich fiktiver Fall:
Familie A (Eltern, kleine Kinder) bucht einen Flug (ca. 3000 km Entfernung). Der Flieger soll an einem Morgen im Ort X ankommen. Die Familie hat dort auch einen Mietwagen vorbestellt, da man noch ca 2 Stunden bis zum Urlaubsort Y (Camping) fährt, sodass man gegen Mittag dort ist.
Nun meldet die Gesellschaft, dass der Flug erst am späten Abend in X ankommt! Da wahrscheinlich der Autoverleiher dann schon dicht hat, und auch eine Weiterreise wegen der kleinen Kinder eine Zumutung wäre, sieht sich Familie A gezwungen, die erste Nacht nach dem Flug in einer Unterkunft zu verbringen (Hotel, Pension; Telefonate, Kosten etc).
Kann Familie A diese entstandenen Kosten zurückfordern??
Wenn ja, von wem?
Markuss
Hi Markuss,
es wäre noch zu klären ob es sich um einen Linien- oder Charterflug handelt.
Bei Linienflügen hast Du theoretisch einen Anspruch auf Erstattung. Wenn die Flugzeitenänderung aber schon vor Abreise bekannt wird dann gilt maximal ein kostenloses Rücktrittsrecht.
Bei Charter schuldet Dir die Fluggesellschaft lediglich die Beförderung am gebuchten Tag. Da die Gesellschaften sich die Flugzeitenänderungen vorbehalten hast Du recht schlechte Karten.
Die Wettbewerbszentrale ist zwar anderer Meinung http://www.wettbewerbszentrale.de/de/pressemitteilun… wobei ich der Meinung bin dass man bei einer Klage keine Chance hätte.
Selbst bei einer Flugverspätung im Charterflugbereich muss die Airline erst ab 5 Stunden eine Entschädigung bezahlen.
Eventuell besteht in solch einem Fall die Möglichkeit, den Flug auf Kulanz kostenlos zu stornieren und/oder auf eine andere Maschine umzubuchen. Durch den zunemnden Preisdruck auf die Airlines sind solche Zeitenänderungen leider mittlerweile an der Tagesordnung - die Reisebüros haben da schon recht große Routine 
Bye
Rolf
Hi Tom,
weil in sämtlichen Bedingungen der Charterfluggesellschaften die unverbindlichkeit der Flugzeiten explizit erwähnt wird. Bei der Buchungsbestätigung wie auch beim Flugticket.
Letztendlich ist es auch eine Frage des Marktes: Die Reisenden wollen so günstig wie möglich fliegen. Dafür nehmen sie, bei Billigfliegern z.B., minimalen Service in kauf und setzen sich in Sardinenbüchsen. Slots (Abflugs- und Landeszeiten auf Flughäfen) sind ein maßgeblicher Kostenfaktor. Wenn die Fluggesellschaft die Chance hat, Kosten zu sparen indem sie einen günstigeren Slot wahrnimmt, dann wird sie das tun - nicht zuletzt zum Vorteil des Kunden.
Ein bisserl was hab ich noch gefunden:
http://www.rechtsanwalt-roth.com/html/news.htm
Keine Ansprüche bei Vorverlegung des Rückfluges (AG Hannover vom 02.07.02 – 560 C 4074/02): Wird die Rückflugzeit kurzfristig um 9 ½ Stunden vorverlegt, so liegt kein Reisemangel vor, da Hin- und Rückreisetag im Wesentlichen Reisetage sind. Dies gilt selbst dann, wenn der Reisende für den Rückreisetag einen Ausflug vorgesehen hatte und damit einen Urlaubstag verliert.
Flugzeitenänderung nicht immer Reisemangel (AG Bad Homburg vom 26.05.2003 – 2 C 3570/02): Eine Vorverlegung des Rückfluges um 80 Minuten verbunden mit einer durch eine durch Zwischenlandung verbundene Ankunftsverzögerung um weitere 80 Minuten stellt keinen Reisemangel dar, wenn die Flugzeiten vom Reiseveranstalter nicht verbindlich konkretisiert wurden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Reiseveranstalter die Flugscheine mit Flugdaten übersendet, jedoch in einem Begleitschreiben ausdrücklich einen Änderungsvorbehalt erklärt.
Soweit ich weiss gibt es aber auch ein Urteil bei dem dem Kunden ein Urlaubstag (ca. 75 Euro) gutgeschrieben werden musste weil die Maschine von 18.00 Uhr auf 05.00 Uhr vorverlegt worden war. Find ich aber grade nicht. Die Frage ist, ob das die € 75,-- wert ist.
Bye
Rolf