Flug wurde 4 Stunden vorverlegt und durch andere Fluggesellschaft übernommen. Steht Entschädigung zu?

Hallo.
Unser Flug mit Eurowings wurde durch die Lufthansa übernommen.
Nun fliegen wir statt um 15Uhr schon um 11Uhr!
Wir fragen uns jetzt, ob uns eine Entschädigung zusteht.
Flugdauer: 3 Stunden
Flugstrecke einfach 1900km
Ein späterer Flug wurde uns für 19Uhr angeboten! Oder Flug wird erstattet bzw. neues Flugdatum ± 3 Tage.
Das waren alle Alternativen.
Würde uns eine Entschädigung zustehen, wenn wir z.b. über eine online Fluganwalt reklamieren?
Danke

Ja, wahrscheinlich.
Das Gesetz sieht wortwörtlich für „Verfrühung“ keine Entschädigung vor !

Aber der BGH hat in einem Anerkenntnisurteil (!) entschieden, dass es zumindest bei mehrstündiger ( Im Fall waren es aber 8 Stunden) Vorverlegung Entschädigung gibt.

Alle Vorinstanzen hatten das abgelehnt und der Fluggesellschaft Recht gegeben: keine Entschädigung, weil im Gesetz nicht vorgesehen.

Laut BGH handelt sich nämlich um eine endgültig Annullierung des Fluges und das ist im Gesetz geregelt. Der ursprüngliche Flugplan 15 h wird ja endgültig aufgegeben und durch einen andern ab 11 h oder 19 Uhr ersetzt.

Nun müsste man auslegen, ob 4 Std. früher noch eine hinzunehmende geringfügige Planänderung wäre oder ob es sich um eine echte Annullierung des Fluges handelt.

MfG
duck313

Hi.

Und die reichen euch nicht? Ich werde das Gefühl nicht los, ihr wollt umsonst fliegen?
Man bietet doch sogar an, den Preis zu erstatten. Was denn noch mehr?

Nachfrage:
welchen Nachteil würden die Kunden im geschilderten Fall durch die Vorverlegung erleiden?

VG
J~

Hi,
Mehr Urlaub. Und das ist bei falscher reisebegleitung nicht ohne.
Oder früher aufstehen. Als ob man auf arbeit wäre. Und früher aufstehen tut man nun mal nicht aus Spaß, sondern nur für Geld.

Die Franzi

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Naja, es kommt dann wohl darauf an, ob Hin- oder Rückflug. Bei einem Hinflug würde ich schön die Pfötchen stillhalten. Bei einem Rückflug ist es dann doch ärgerlich, weil der Urlaub um drei Stunden verkürzt wäre.
Unser worstcase war ein Türkeiurlaub für eine Woche mit einem Hinflug um 16:00 Uhr und einem Rückflug um 9:00 Uhr. Fazit, nicht sieben Tage, sondern 5 Tage Urlaub.

Soon

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na, aber es wurde doch auch ein Flug um 19.00 Uhr angeboten. Also zusätzliche Urlaubsstunden.

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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil :joy:
Danke für die Ergänzung.

Moin,

eben. Ich kann mir schon Szenarien ausdenken, bei denen eine Vorverlegung nachteilig sein KANN. Aber irgendwie klingt es hier, als ob der gedachte Kunde auf Schadensersatz aus wäre. Um das zu verstehen hätte es mich nur mal interessiert, was für ein Schaden das denn sein könnte, der da zu ersetzen wäre.

VG!
J~

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Genau das ist auch meine Vermutung.

Hallo,

muß in einem Rechtsbrett schon wieder ohne jegliche Kenntnisse des Einzelfalls moralisiert werden ?

Ist es denn so abwegig, daß an Flugdatum und -zeit eine komplette Planung 'dranhängt zB für Anfahrt bzw. Transfer nach Ankunft ?
Daß zB für einen Normal-AN es auch nicht so einfach ist, mal eben ein paar Tage hin- und herzuschieben ?

Warum hältst Du nicht einfach mal still, wenn Du nichts Sachliches beizutragen hast ?

&Tschüß
Wolfgang

Von ein paar Tagen kann keine Rede sein. Es geht um einige Stunden. Wann ich still halte, darfst du getrost mir überlassen. Wo ist eigentlich dein sachlicher Beitrag zur Frage? Oder hattest du nur einen schlechten Tag?

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Moin,

muß in einem Rechtsbrett schon wieder ohne jegliche Kenntnisse des Einzelfalls

es gibt hier keine Einzelfälle sondern nur „abstrakte Sachverhalte“ - siehe Bretthinweis.
Außerdem frug ich ja nach, was denn der Nachteil der Verschiebung würde sein können. Noch gibt es da vom UP keine Antwort.

Ist es denn so abwegig, daß an Flugdatum und -zeit eine komplette Planung 'dranhängt

Nein, abwegig wäre auch ein autistischer Kunde nicht, der psychisch bedingt nur bei einer durch drei teilbaren Abflugsuhrzeit ohne Rest fliegen kann. Für den wäre eine Abflugszeit von 11h oder 19h ein hoher Schaden, weil die Reise (nicht der Flugpreis, der wird ja erstattet) dann evtl verfällt.
Die Vermutung liegt aber nah, dass bei vier angebotenen Alternativen (Flug um11h, um 15h, an einem anderen Tag, Preiserstattung) der persönliche Schaden überschaubar ist. Ob man dafür eine Entschädigung rausholen kann wage ich zu bezweifeln - aber du kannst mich natürlich gerne eines Besseren belehren.

zB für Anfahrt bzw. Transfer nach Ankunft ?

es geht doch um -4h oder +8h, oder?

VG
J~

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