Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da mal 2 Fragen zum Thema Reiserecht.
Und zwar habe ich im letztes Jahr eine einwöchige Flugreise in die Türkei gebucht (Dortmund-Antalya).Einige Tage vor dem Abflugtermin kam ein Brief vom Veranstalter, dass der Flug ab Dortmund nicht stattfinden könne und man bot uns einen kostenlosen Transfer zum Flughafen Köln-Bonn an.Allerdings mit dem „kleinen“ Schönheitsfehler, dass der Flug dann erst 12 Stunden später abging, also man wäre statt vormittags erst mitten in der Nacht im Hotel angekommen. In den Medien habe ich vor kurzem mitbekommen, dass die Veranstalter neuerdings nicht einfach so Flughafen- und Abflugzeitenänderungen vornehmen dürfen. Ich konnte diesen Urlaub dann 4 Tage vorher (angeblich aus Kulanz des Veranstalters) kostenlos stornieren.
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Darf ein Veranstalter den Abflug einfach auf eine mehrere Stunden spätere Uhrzeit verschieben, gibt es da Richtlinien, was die Stunden angeht?
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Ist es statthaft, einem Urlauber einen Abflughafen aufs Auge zu drücken, der statt 5 km 100 km von zu Hause entfernt ist?
Über eine Antwort zur aktuellen Rechtslage in diesem Fall würde ich mich sehr freuen.
Mit sonnigen Grüßen aus Dortmund,
Martin Ebermann