Flugänderung bei Pauschalreisen erlaubt?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe da mal 2 Fragen zum Thema Reiserecht.
Und zwar habe ich im letztes Jahr eine einwöchige Flugreise in die Türkei gebucht (Dortmund-Antalya).Einige Tage vor dem Abflugtermin kam ein Brief vom Veranstalter, dass der Flug ab Dortmund nicht stattfinden könne und man bot uns einen kostenlosen Transfer zum Flughafen Köln-Bonn an.Allerdings mit dem „kleinen“ Schönheitsfehler, dass der Flug dann erst 12 Stunden später abging, also man wäre statt vormittags erst mitten in der Nacht im Hotel angekommen. In den Medien habe ich vor kurzem mitbekommen, dass die Veranstalter neuerdings nicht einfach so Flughafen- und Abflugzeitenänderungen vornehmen dürfen. Ich konnte diesen Urlaub dann 4 Tage vorher (angeblich aus Kulanz des Veranstalters) kostenlos stornieren.

  1. Darf ein Veranstalter den Abflug einfach auf eine mehrere Stunden spätere Uhrzeit verschieben, gibt es da Richtlinien, was die Stunden angeht?

  2. Ist es statthaft, einem Urlauber einen Abflughafen aufs Auge zu drücken, der statt 5 km 100 km von zu Hause entfernt ist?

Über eine Antwort zur aktuellen Rechtslage in diesem Fall würde ich mich sehr freuen.

Mit sonnigen Grüßen aus Dortmund,

Martin Ebermann

Hallo,

die Fragen sind einfach zu beantworten: Ja, der Veranstalter darf das. In der Regel macht das der Veranstalter auch nicht, um die Gäste extra zu ärgern, sondern weil die Airline (wahrscheinlich wegen geringer Auslastung) Flüge storniert hat und der Veranstalter dann kurzfristig sehen muss, wie er seine Gäste in die Türkei bekommt. Ist der ursprüngliche Flughafen ausgebucht, wird dem Kd in der Regel der nächste verfügbare Airport angeboten. Hierbei handelt es sich aber rechtlich um ein neues Angebot. Der Kunde muss das so nicht akzeptieren und kann kostenfrei stornieren (die Kulanzaussage vom Veranstalter stimmt hier also nicht ganz).
Was die späteren Flugzeiten angeht, so kann der Veranstalter das so machen, da es sich ja um ein völlig neues Reiseangebot an den Kd handelt. Entweder der Kunde nimmt es zu den neuen Bedingungen (anderer Airport, andere Zeiten etc) oder er lässt es bleiben und bekommt sein Geld.
Mittlerweile gibt es zwar eine Gerichtsentscheidung gegen die TUI, das Flugzeiten verbindlich sein müssen, hier steht aber noch die Revision aus, so das man sich als Kunde nicht darauf berufen kann (des weiteren gilt dieses Urteil nur für den Fall, das bei einem bestehenden Flug die Zeiten massiv geänder werden - in Ihrem Fall wurde ja die ganze Reise abgeändert)
Ich hoffe, das hilft weiter

Hallo Martin,

ich sage jetzt einfach mal „Du“ und hoffe das ist ok.

Die Antwort ist einfach. Eine reine Flugzeitenänderung vom gebuchten Abflughafen ist jederzeit erlaubt, auch ein Wechsel der Airline. Selbst wenn der Abflug für 00:05h bestand und jetzt erst um 23:55h geht dann ist das konform mit dem Reiserecht. Wichtig ist nur, dass Du am gebuchten Tag befördert wirst; um wieviel Uhr ist unrelevant.

Eine Änderung des Flughafens ist nur zulässig, wenn die Änderung zumutbar ist. In Deinem Fall ja, weil Sie Dir erstens eine Bahnfahrkarte zur Verfügung gestellt haben und zweitens weil der Abflug nicht früh morgens war, so dass Du eine Möglichkeit hattest, auf mit öffentlichen Verkehrsmitteln dort hin zu kommen.

Pauschalreisen können eben nur günstig gehalten werden, wenn Du dem Veranstalter gegenüber flexibel bist. Bedeutet, dass Du vor allen Dingen in Flugzeit, Airline und Flugrouting offen sein musst. Möchtest Du garantierte Zeiten, Airport etc. musst Du einen Linienflug buchen und das ist in der Regel teurer.

Hoffe geholfen zu haben.

LG

Hallo und erstmal vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort! Da kann ich was mit anfangen. Ich habe den Urlaub auch nur deshalb storniert, weil auch der Rückflug so früh war, dass man schon um Mitternacht abgeholt würde, also hätte die 7.Nacht gar nicht stattgefunden. Wenn man jetzt noch am Abflugtag 12 Stunden später abfliegt und erst um Mitternacht in Antalya landet.Mit der Warterei am Flughafen und dem Transfer nach Alanya kommt man auch auf ca. 3 Stunden,bis man im Hotel ist. Das wären dann 5,5 Tage bei 7 gebuchten…

Also, vielen Dank und Gruß aus DO, Martin

Hallo, Chris!

Danke für die schnelle Antwort. Ja, da sitzt der Veranstalter am längeren Hebel. Die hatten mir auch einen Schrieb geschickt, den ich unterschrieben zurückschicken sollte, wenn ich mit dem Transfer nach Köln und der anderen Flugzeit einverstanden gewesen wäre. Aber so wäre, auch wegen der sehr ungünstigen Rückflugzeit aus einem 7-Nächte-Urlaub ein 5 1/2-Nächte-Urlaub geworden. das sah ich nicht ein und habe dann storniert.

Danke Dir für die Hilfe!

LG aus Dortmund, Martin

hallo martin,

das der VA euch einne Ersatzflieger angeboten hat ist vollkommen in Ordnung, aber nicht das es 12 Std eurer Wertvollen Urlaubszeit kostet.

Die frankfurther Tabelle sagt dazu:

Welche Minderungen ergeben sich bei Mängeln beim Transport:

Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus 5 des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
Ausstattungsmängel

Niedrigere Klasse
10-15 % vom Reisepreis

Erhebliche Abweichung vom normalen Standard
5-10%

Service / Verpflegung
5%

Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.)
5%

Auswechslung des Transportmittels der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis
Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel Kosten des Ersatztransport-mittels.

martin, ich würde Ihnen raten zum Anwalt für Reiderecht zu gehen, da Sie auf jedenfall Schadenserstz für die Reise
erhalten werden.

Die Qualität Ihrer Urlaubsreise war nicht gewährleistet, also sind Sie auch gut beraten, wenn Sie Schadensersatz von dem Veranstalter einklagen.

ich wünsche Ihnen bei Ihrem Unternehmen viel Erfolg und hoffe das Sie nicht wieder bei diesem VA einen urlaub buchen werden.

Liebe Grüße von Nonne213

Hallo, Nonne 213,

danke für Ihre Antwort mit den entsprechenden Informationen.

Ich hatte ja Glück,dass ich kostenlos stornieren konnte. Ist ja gut, dass ich die Einverständniserklärung (Transfer ab Köln, 12 Stunden später) nicht unterschrieben habe. Dann wäre ja ein neuer Vertrag zu Stande gekommen. Und das Witzige war, der Ersatzurlaub an der Costa Blanca, den ich dann sehr kurzfristig gebucht hatte, war beim gleichen Veranstalter, hat aber alles geklappt und war toll, der Urlaub.

Danke und Gruß aus Dortmund,

Martin

Hallo!
Meine Antwort kommt zwar spät, aber sie kommt. Da ich die letzte Zeit Probleme mit der Internetverbindung hatte konnte ich leider nicht eher antworten. Tut mir sehr leid, ich hoffe aber das ich mit meiner Antwort trotzdem noch helfen kann.

Also, das Thema der Flugzeitänderungen haben wir fast täglich auf den Tischen. Eines vorweg genommen, eine Änderung der Zeiten, Airlines oder auch Abflughäfen liegt nicht im ermessen des Veranstalters, sondern ganz allein bei der Airline. Der Veranstalter ist an dieser Stelle, genauso wie das Reisebüro auch nur ein Übermittler der Nachricht. Beeinflussen können auch die nichts.

Beim Charter, das ist fast immer bei Pauschalreisen, kann es immer mal wieder zur Änderung des Fluges kommen. Das ist rechtlich gesehen auch völlig in Ordnung, steht auch in jeder AGB eines Veranstalters. Eine zeitliche Begrenzung gibts dabei nicht. Der Flug kann und darf sich um 1,2 oder auch 12 Stunden verschieben.

Natürlich ist es immer ärgerlich, wenn man eine Reise auf Grund bestimmter Flugzeiten bucht, um beispielsweise schon am vormittag im Reiseziel anzukommen und die Airline die Zeiten dann so legt, dass man erst spät abends oder nachts ankommt. Doch leider dürfen die das. Hinzukommend das der An-und Abreisetag im Reiserecht NICHT als vollwertiger Urlaubstag angesehen wird.

Die Änderung eines gesamten Abflughafens ist ebenfalls möglich. Hier ist es aber Erfahrungsgemäß so, dass einem eine Umbuchung zusteht. Die Veranstalter machen diese meist auch kostenfrei. Kulanz kann man das dann trotzdem nennen.

Bei Änderung der Zeiten, ist auch eine Umbuchung möglich. Prinzipiell steht dem Kunden das Recht auf eine Umbuchung immer zu. Man muss eben dann mit den entsprechenden Umbuchungsgebühren leben.
Aber auch hier kann man Glück haben und der Veranstalter erlässt einen die Umbuchungsgebühren. Das ist dann auf jeden Fall Kulanz!

Den Artikel, dass die Veranstalter oder Airlines künftig nicht mehr so einfach Zeiten ändern dürfen, habe auch ich gelesen. Die Idee die dahintersteht finde auch ich persönlich sehr gut, denke allerdings nicht, dass es organisatorisch umsetzbar sein wird. Bisher ist noch keine Regelung beschlossen wurden, soll wohl jetzt aber irgendwann über den Bundesgerichtshof gehen. Vielleicht tut sich ja irgendwas. Bis dahin ist es aber nach wie vor alles rechtens was die da so treiben. Leider.

Hallo, Kati!

Vielen Dank für die Antwort zu meiner Anfrage.besser spät als nie, es ging ja hier auch nicht um einen akuten, sondern einen schon länger zurückliegenden Fall. Man merkt an Deiner Ausdrucksweise (ich sag jetzt mal einfach DU, wenn das okay ist), dass Du im Reisegeschäft tätig bist, da kommt der Profi durch. Manche lesen sich hier ja nicht mal die Frage genau durch.
Ich habe durch andere Expertenanfragen 2 für mich besonders interessante Antworten erhalten, von denen ich aber nicht weiß, ob sie rechtlich relevant sind.

Ein Experte schrieb mir folgendes:

Eine reine Flugzeitenänderung vom gebuchten Abflughafen ist jederzeit erlaubt, auch ein Wechsel der Airline. Selbst wenn der Abflug für 00:05h bestand und jetzt erst um 23:55h geht dann ist das konform mit dem Reiserecht. Wichtig ist nur, dass Du am gebuchten Tag befördert wirst; um wieviel Uhr ist unrelevant. (Zitat)

Ich hatte ja ein paar Tage vor dem geplanten Urlaub eine vorgefertigte Einverständniserklärung des Veranstalters bekommen, in der ich nach Unterschrift und Zurücksendung damit einverstanden bin, den kostenlosen Bustransfer von DTM nach CGN, verbunden mit dem 12 Stunden späteren Abflug, zu akzeptieren. Eine weitere Expertin erklärte mir dann, dass durch meine Unterschrift ein komplett neues Angebot/Vertrag zustande kommen würde, und dass es bei mir liegt, ob ich da mitmache oder nicht. Also keine Unterschrift = kein neuer Vertrag = keine rechtlich einforderbaren Stornogebühren für die Reise.
So ist es dann in etwa auch abgelaufen. Geärgert habe ich mich nur darüber, dass der Veranstalter so tat, als würde er jetzt nur in meinem speziellen Fall und auch nur ausnahmsweise aus Kulanzgründen die Stornogebühren erlassen…

Naja, so kanns gehen, ich habe ja instinktiv alles richtig gemacht. Trotzdem bin ich jetzt um einiges schlauer.

Nochmal vielen Dank,alles Gute aus Dortmund,

Martin