Hallo zusammen. Ich weiß, dass es zu diesem Thema schonmal eine Diskussion gab, allerdings ist die etwas aus dem Ruder gelaufen und ich hab sonst noch nichts gefunden was mir tatsächlich weiterhilft.
Es ist so, dass ich am 12.10 mit Royal Air Maroc von Lomé (Togo) über Casablanca nach Düsseldorf fliegen wollte. Dieser Flug wurde allerdings annuliert und ich konnte erst zwei Tage später fliegen, aber nur nach Brüssel. Dort bin ich jedoch nicht mehr weitergekommen, weil keine Züge mehr fuhren, weder nach Düsseldorf noch nach Bonn, wo ich wohne. Dies wusste auch die Frau im Büro wo ich umgebucht habe. Man hat mir versichert, in Brüssel würde man sich darum kümmern.
Als ich in Brüssel ankam, war niemand mehr von RAM am Schalter und ich musste im Warteraum des Flughafens schlafen. Am nächsten morgen habe ich mich dann da gemeldet und wollte, das sie mir zumindest das Zugticket bezahlen. Ich musste ca. eine Stunde auf den „Chef“ warten um dann gesagt zu bekommnen man sein nicht zuständig und wüsste von nichts. Das war der Moment in dem ich fast ausgerastet bin. Jedenfalls bin ich dann auf eigene Kosten nach Hause gefahren und habe mich erst telefonisch, dann per Fax bei Air Maroc beschwert und Erstattung der Kosten und Entschädigung gefordert.
Als Antowrt kam gestern, zwei Monate nachdem ich mich beschwert habe, die Antwort mit der Ablehung meiner Forderungen. Erstmal steht in dem Schreiben, dass es sich um ine Familie handelt, die nach Nador geflogen ist, was mal völliger Blödsinn ist und nebenbei ziemlich peinlich für „Royal…“. seis drum, sie behaupten jedenfalls, dass sie versucht hätten mich über den ausfall des Fluges zu informieren, per Telefin, was nicht ging, weil ich nur meine dt. Telefonnummer angegeben habe und per Email, die mich aber nicht erreicht hat.
Ironischerweise habe ich mich noch am Tag des geplanten Abflugs erkundigt ob der Flug planmäßig abfliegt und das wurde mir bestätigt…
Nun würde erstmal gern wissen, ob hierfür die EU Verordnung anzuwenden ist, da ja Air Maroc keine europ. Airline ist und der Flug auch nicht von europ. Boden aus starten sollte. Allerdings bin ich ja ursprünglich aus Dd gekommen und wollte auch wieder dorthin zurück.
Dann würde ich gern wissen, welche Ansprüche ich habe. In dem Schreiben von Air Maroc heißt es, man würde mir „ausnahmsweise“ die Kosten für die Zugfahrt und die Verpfegung (flughafen snacks) erstatten, dh. alles wofür ich eine Quittung habe. Habe ich auch Anspruch auf Entschädigung für die Übernachtung am Flughafen(eigentlich hätten sie mir ja ein Hotel organisieren müssen), für die zwei Tasge Verspätung, für umsonst zum Flughafen gefahren zu sein, was unter togoischen Umständen kein Spaß ist…oder irgendwas?
Ich wäre euch sehr dankbar für fachkundigen Rat!!
Vielen Dank und schöne Grüß,
Andi