Flugbestätigung fehlte daher ausfall

Hallo,

evtl. können Sie mir weiterhelfen.
Vor knapp 3 Monaten habe ich einen Flug nach Indien über eine Flugsuchmaschine gebucht und auch gleich bezahlt.
Gut 3 Wochen vor Abflug teilte mir die Firma mit, dass mein Abflughafen von der Fluggesellschaft nicht angeflogen wird. Nach etwas hin und her mit der Firma (A), bei der ich den Fluggebucht habe und der Fluggesellschaft teilte ich beiden meine gewünschte, von einer ihnen vorgeschlagene Alternative mit, mit der bitte der Bestätigung jener Alternativroute. Darauf bekamm ich lange Zeit keine Rückmeldung. Die Flugesellschaft teilte mir schließlich mit, dass Sie der Bitte gerne nachkommen, aber die Umbuchnung die Firma A vornehmen müsste. Wiederholte Kontaktaufnahmen zur Firma blieben ohne Erfolg. Einen Tag vor Abflug reagierte nun die Firma A auf mein Fax in dem ich die nicht Erfüllung des Vertrages beschrieb und Ersatzansprüche anmeldet. Man teilte mir mit, dass keine Schuld bei Ihnen vorliege und man eine Entschädigung ablehnt.
Defaktum konnte ich den Flug nicht antreten, weil ich keinerlei Informationen erhalten habe, wo mein Abfughafen ist und wie die neuen Zeiten sind.
Wer ist wegen evtl. Entschädigungsansprüchen der richtige Ansprechpartner? Die Firma A, bei der ich den Flug bezahlt habe, die aber angeblich nur Vermittler sei. Die keinerlei Informationen in Bezug auf den neuen Abflughafen weitergegeben hat. Oder die Fluggesellschaft, welche den Flug nicht umgebucht hat?
Über genauere Details kann ich noch schreiben.

Evtl. ist Ihnen auch eine kostengünstige (kostenlose) Rechtsbeihilfe bekannt?

Das ist natürlich bitter…
aber ein Paradabeispiel dafür, das der Weg ins Reisebüro unerlässlich ist.
Deine Kohle ist futsch weil du keinen adäquaten Ansprechpartner hast. Internetportale wissen das…

Hallo,

bei fehlender Bestätigung müssten Sie zunächst mal Ihren Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet bekommen. Den Ausfall Ihrer Reise sollte Ihnen ein Rechtsbeistand einklagen. Adressen erhalten Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Zweifel an der soliden und ordnungsgemäßen Ausführung Ihres Auftrags hätten bereits nach einigen tagen aufkommen müssen. Heutzutage sind Auftragsbestätigungen i.d.R. sofort per Email möglich!

Ich empfehle Ihnen ein örtliches Reisebüro zu konsultieren, die Ihnen bestimmt weiterhelfen können, nicht nur in Sachen sichere Flugbuchung, sondern auch, wenn es einen super Service bietet, in Ihrer „Ausfallbuchung“.

LG Michael

Hi,

ich habe einen entsprechenden Ansprechpartner. Die Firma A bei der der Flug gebucht wurden ist sitzt in Berlin. Den Namen möchte ich aus rechtlichen Gründen hier nur ungern nennen. Laut der Internetseite, seien Sie ein Reisebüro, auf meine Emails hat man mr jedoch gesagt dass Sie nur Vermittler der Reise seien und kein Reisebüro.

Hallo Michael,
vielen Dank für die Antwort. Die Reise ist mittlerweile auch bereits hinter mich gebracht:smile:. Dank dem Reisebüro vor Ort konnte ich einige TAge später in den Urlaub starten (manche Fehler macht man nur einmal). Eine Reisebestätigung lag ja nach Zahlungseingang vor, nur wurde die Reise wie aufgeführt nicht Vertragsmässig erfüllt, da der Abflugort, von der Fluggesellschaft nicht eingehalten werden konnte. Was fehlte war die Rückmeldung auf den Alternativflughafen inkl. neuer Flugroute. Den Preis für den Flug will man mir angbelich erstatten (seit 3 Wochen jedoc keine Betragserstattung). Eine Rechtsschutzversicherug habe ich nicht, daher die Nachfrage, ob man irgendwo einen günstigen, soliden Rechtsrat einholen kann.
Schönes Wochenende

Hallo,

Es hört sich etwas kompliziert an. Was mir auffällt ist, haben Sie eine schriftliche Flugbestätigung erhalten wo der Ankunftsflughafen aufgeführt ist? Wieso ändert die Airline dann plötzlich ihre Flugstrecken? Wieso dauert es über 2 Monate bis dem Vermittler ( online Reisebüro ) auffällt, dass entweder die Airline eine andere Strecke fliegt oder die Buchungsmaschine einen Fehler anzeigt? Und dann, wenn fehlerhaft, über 2 Monate das Geld nicht erstattet?! Ist alles sehr seltsam, kann aber daran liegen, dass die Schilderung nicht eindeutig ist.

Ich würde mich erstmal mit der Verbraucherzentrale unterhalten ( kostenlos bis kostengünstig ) oder gleich mit einem Anwalt für Reiserecht… falls eine Rechtsschutzversicherung besteht.
Das Geld für ein Ticket was es dann ja so nicht gibt muss auf jedenfall erstattet werden, wenn es so wie bezahlt auch gebucht und BESTÄTIGT wurde. Ob noch Schadensersatzanspruch besteht kann ich anhand der Schilderung nicht nachvollziehen.
Meine Auskunft ist aber unverbindlich ohne jeden Rechtsanspruch.

Viel Glueck!

Vielen Dank für die Rückmeldung,

die Fragen, die Sie stellen sind alle sehr gut, leider kann ich aufgrund meiner aktuellen Informationslage auch nur bedingt dazu Auskunft geben. Ich habe eine schriftliche Bestättigung meiner Buchung bekommen, in dem sowohl die Abflughäfen als auch die Ankunftshäfen inkl. aller Zeiten aufgeführt wurden. Warum es zu einer änderen kam, ist mir derzeitig noch unbekannt.
Das die Schilderung etwas unübersichtlich ist, muss ich leider zugeben, daher kann ich eine verkürtzte chronologische Zusammenfassung geben:
29.06 Flugbuchung bei Firma A (nach Indien am 10.09: 1 Umstieg mit 2 Fluggesellschaften (A und B)
02.07 Flug bezahlt bei Firma A
02.07 elektronisches Flugticket erhalten von Firma A
01.08 Meldung der Flugänderungen von Firma A (Abflughafen würde von Fluggesellschaft A nicht angeflogen werden; Alternative zusätzlicher Umstieg und 8 Stunden früher los)
08.08 Rückmeldung auf Flugänderungen (war im Urlaub), Unmutsäußerung
13.08 Bitte um Rückmeldung auf Email vom 08.08; Vorschlag eines späteren Hinfluges
14.08-21.08 diverse Emails betreffend der Flugänderungen an Firma A
21.08 Kontaktaufnahme mit Fluggesellschaft A
22.08 Kontaktaufnahme mit Fluggesellschaft B
23.08 Rückmeldung von Fluggesellschaft A, dass Firma A zuständig ist und Sie nichts machen können
22.08-25.08 diverse Emails mit Fluggesellschaft B bezüglich Alternativrouten (u.a anderer Abflughafen)
26.08 Email an Fluggesellschaft B Zustimmung der Hinflug-Alternativroute unter Vorbehalt (Erstattug Reisekosten)
28.08 Vorschlag Alternativroute für Rückflug von Fluggesellschaft B
28.08 Email an Fluggesellschaft B und Firma A mit bitte der Bestätigung der Alternativrouten
01.09 Email an beide, dass bisher keine Rückmeldung
04.09 Email von Fluggesellschaft B Umbuchung müsse von Firma A erfolgen
04.09 Chatkontakt mit Firma A, man würde sich umgehend morgen früh kümmern und bei mir melden
05.09 Email an Fluggesellschaft B möchte mich über evtl. getätigte Umbuchungen informieren
07.09.Email an Firma A, dass ich Rückmeldung auf Email vom 28.08 innerhalb von 24h erwarte
10.09 Fax an Firma A mit Ersatzansprücheforderung
10.09 Rückmeldung Firma A, Ablehung Ersatzansprüche, hätte nachweislich am 05.09 Flug bei Fluggesellschaften umgebucht
10.09 nach diversen Emails Vorschlag von Firma A Flug zu stornieren
10.09 Zustimmung der Stornierung
……

Hallo Eifvan,

kostenlose Rechtsauskünfte gibt es nur bei Armenrechtsfällen. Die Voraussetzungen dürften bei einem teueren Flug nicht vorliegen. Anwälte leben von ihrem Rechtsrat. Daher gibt es den Rat nirgendwo für lau.

Vermutlich sind Fristen versäumt worden und die Darstellung ist für eine genaue Beurteilung viel zu schwammig.

Suchen Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt „Reiserecht“ auf. Der wird sich Ihren Fall kurz anhören und sagen, was es kostet.

Gruss, Dagwyna

Hallo nochmal,

Das am Abflugtag der Flug letztendlich storniert werden musste ist damit klar, weil es sicher zu dem Zeitpunkt keine passende alternative gab. Vertragspartner ist A und für Sie derjenige bei dem, wenn überhaupt, Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Das aber nur, wenn ein ‚Schaden‘ entstand. Z.B. Gelten bei Urlaubsreisen nur die entgangene Freude bedingt als Schaden, anders wenn die Reise einen bestimmten Zweck erfüllen sollte/musste ( Dienstreise, etc.) aber da bin ich kein Anwalt um das zu beurteilen.

Meiner Meinung nach ist A verpflichtet gewesen sich entsprechend zu kümmern, und mit den Airlines zu kommunizieren, da das Etickets ja über das online Büro ausgestellt wurde. In wieweit das Büro A dann dieses an die jeweiligen Airlines weiterreicht, liegt in deren ermessen. Ich vermute dass der Aufwand groesser war als der Ertrag und deshalb nur das mindeste unternommen wurde. Es sprengt hier den Rahmen auf Details einzugehen aber ich würde einen Anwalt zu rate ziehen wenn Ihnen ausser Urlaub, ein belegbarer Schaden entstanden ist. Ich weiss das der ganze Umstand sicher sehr unbefriedigend war aber wenn Sie den Flugpreis voll erstattet bekommen haben wird sich der Aufwand und Anwaltskosten kaum lohnen sollte es ‚nur‘ eine Urlaubsreise gewesen sein. Das zu beurteilen liegt in Ihrem ermessen. Bei komplizierten Flügen, mit mehreren Airlines, sollte man vielleicht doch einen Fachmann einer onlinebuchung vorziehen. Was ich leider immer noch nicht nachvollziehen kann ist, wie eine Airline so plötzlich einen Anflughafen ändern kann… damit müsste sich dann aber A mit der Airline auseinandersetzten, nicht Sie.

Ich hoffe das hat etwas geholfen. :smile:

Hallo Eifvan,
schlampig arbeitende Internet-Firmen wird es immer geben; tut mir Leid, das Du betroffen bist. Ohne Rechtsberatung ist Dein Geld vermutlich futsch. Ich würde es zunächst einmal mit der Verbraucherzentrale versuchen: www.verbraucherzentrale.de.
Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen, da ich verreist war.
Gruß u. viel Erfolg, Charly-Heinz

Hallo,

sie schrieben:
Gut 3 Wochen vor Abflug teilte mir die Firma mit, dass mein Abflughafen von der Fluggesellschaft nicht angeflogen wird.

meine Antwort:
beim online buchen sieht man den Abflughafen, wenn man den Zielort eingibt, ob man von dem gewählten Abflughafen auch zum Zielort kommt.

Frage: Haben Sie das bei der Buchung nicht bemerkt, daß der Zielflughafen nicht angeflogen wird ???

Sie schrieben:
Die Flugesellschaft teilte mir schließlich mit, dass Sie der Bitte gerne nachkommen, aber die Umbuchnung die Firma A vornehmen müsste.

meine Antwort:
Das Stimmt, das muss die Firma A machen und nicht die Airline,
weil die Buchung über einen Veranstalter gemacht wurde.

Sie schieben:
Wiederholte Kontaktaufnahmen zur Firma blieben ohne Erfolg.

meine antwort: ohne Reisebetätigung seitens des Veranstalters ist auch kein Vertrag entstanden.

Sie schrieben:
Einen Tag vor Abflug reagierte nun die Firma A auf mein Fax in dem ich die nicht Erfüllung des Vertrages beschrieb und Ersatzansprüche anmeldet. Man teilte mir mit, dass keine Schuld bei Ihnen vorliege und man.

meine antwort:
Welche Ersatzansprüche, wenn kein Vertrag zustande gekommen ist.

zu Ihrer Info:
Dehli wird nur ab Frankfurt angeflogen !!!
In einem Reisebüro hätten Sie die Info bekommen.

Entschädigungen wird es nicht geben, da derVeranstalter darauf
aus sein wird, daß Sie den Fehler bei der Onlinebuchung gemacht haben.

Sie hätten erst den Zielort und den Reisetermin eingeben müssen
um dann zu sehen ab welchen Flughafen Sie fliegen können und das haben sie nicht
Sie haben erst den Flughafeb eingegeben und dann das Reiseziel,
also wußten Sie gar nicht, daß es von Ihrem gewünschten Zielabflughafen keine Flüge nach Indien / Dehli gibt.

das ist ein ganz glatter Onlinebuch- Fehler und da kein Vertrag ( ohne Reisebestätigung) zustande kam, haben Sie auch kein Recht auf eine Entschädigung !!!

Also bitte beim nächsten Onlinebuchen:

  1. Zielort
  2. Reisezeit
  3. Enter
  4. Schauen, welcher Zielflughafen vorgeschlagen wird und auswählen.

Leider kannn ich Ihnen keine guten Ratschläge geben, da dier Veranstalter es auf Ihre unkorrekte Buchung zurückführen wird
und kein Reisevertrag entstanden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Nonne212