Flugblätter, deren Verteilung u. rechtl. Konsequ

Hallo, liebe Experten und Expertinnen!
Angenommen, jemand wurde aus einem Internetcafé fristlos aus fadenscheinigen Gründen entlassen und die Arbeiterkammer gibt diesem jemand recht. Die Arbeiterkammer schlägt aber heraus, daß der Lohn fortgezahlt werden muß (bis zum Ende der Kündigungsfrist), weil die fristlose Entlassung nicht gerechtfertigt war.
Der gekündigte erfährt dann aber durch einen regen Mailverkehr, daß die wahren Gründe für die Entlassung homophobe Tendenzen bei den Betreibern des Cafés waren. Der Exangestellte beschließt daraufhin, die Kunden auf diese homophoben bzw. diskriminierenden Gründe in Form eines Flugblattes hinzuweisen, das z. B. so aussehen könnte:

"Liebe/r Kunde/in!
Vielleicht erinnerst Du Dich an mich. Ich war bis vor kurzem Angestellter im Café XY. Ich wurde dann aber aus fadenscheinigen Gründen (die Arbeiterkammer gab mir Recht) entlassen. XY mußte eine Art Entschädigung zahlen. In den letzten Tagen hat sich aber der wahre Grund für meine Entlassung herausgestellt: die Geschäftsführer sind schwulenfeindlich, wie aus einem Mail Herrn Y ergeben hat. Ich zitiere wörtlich:

„[…] bzgl. mitarbeitermotivation ist zu sagen: wir können halt nicht jede randgruppe ansprechen und motivieren. […]alles hat ein ende nur die wurst hat 2 (aber das dürften sie besser wissen, als ich)“

Wenn du – wie ich der Meinung bist -, daß es sich hierbei um Homophobie bzw. Diskriminierung einer „Randgruppe“ (Zitat Herr Y) handelt, schicke Herrn Y ein Mail, in dem du kurz protestierst [email protected].

Name des Betroffenen!"

Könnte der Verteiler, in diesem Fall ja der Entlassene, gegebenefalls mit einer Privatrechtsklage zu rechnen haben.
Es gibt ja auch Protestschreiben gegen große internationale Organisationen, die zu einem Boykott deren Produkte aufrufen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo Martin!

Aus einer fristlosen wurde eine ordentliche Kündigung. Deshalb gab es noch Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist. Das Ganze ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Ist der Sachverhalt, der im übrigen täglich zig-fach vorkommt, so zutreffend dargestellt?

Was willst Du jetzt erreichen?
Das Arbeitsverhältnis ist beendet. Der Aktendeckel ist zu. Es gibt nichts mehr nachzutreten. Gegen wen oder was Dein ehemaliger Arbeitgeber Abneigungen hegt, ob er nur Tunten, Heteros, Homos, nur Frauen mit Peitsche oder sonstwas mag oder nicht mag, ist ganz alleine seine Privatsache.

Unabhängig von der Unsinnigkeit Deines Vorhabens, wird ein Jurist (ich bin diesbezüglich absoluter Laie) Möglichkeiten sehen, Dir jeden Spaß an der Aktion zu verderben. Wenn Du interne Informationen nutzt, die Dir als Angestellter zugänglich waren oder Dir sogar unbefugt Einblick verschafft hast und daraus jetzt Kapital schlagen willst, läßt sich daraus ein Strick drehen. Wenn dann noch etwa Verleumdung dazu kommt, hat der Strick gleich den passenden Knoten.

Ich rate Dir dringend, die Finger von solchen albernen Aktionen zu lassen. Mache nichts dergleichen, hake die Sache endgültig ab!

Gruß
Wolfgang

Neben einer Strafanzeige muss der Flugzettel-Betreiber wohl auch sich anrechnen lassen, wenn in dem Geschäft der Umsatz einbricht, dass durch sein Verschulden ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Finger weg vor solchen Aktionen.

Diese Art der Intoleranz gibt es leider auf beiden Seiten. Sie ist aber nicht dazu da, dass Selbstjustiz betrieben wird.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Whistleblower, schon mal gehört?
Hallo Wolfgang, Hallo Günter,

ich muss mich über Eure Antworten schon sehr wundern. Sowohl vom rechtlichen, als auch vom moralischen Standpunkt kann ich Euch nicht zustimmen.

Was willst Du jetzt erreichen?

Eine gute Frage, aber nicht wenn man dann im folgenden Absatz schon die Antwort gibt, dass nichts mehr zu erreichen sei. Wie willst Du wissen können, was der Fragende erreichen will und ob dieses noch zu erreichen ist.

Es gibt nichts mehr nachzutreten. Gegen wen oder was Dein
ehemaliger Arbeitgeber Abneigungen hegt, ob er nur Tunten,
Heteros, Homos, nur Frauen mit Peitsche oder sonstwas mag oder
nicht mag, ist ganz alleine seine Privatsache.

Das sagst Du. Als Kunde würde ich aber schon gerne wissen, ob der Anbieter, mit dem ich Geschäfte treibe, demokratisch nicht ganz astrein ist.

Unabhängig von der Unsinnigkeit Deines Vorhabens, wird ein
Jurist (ich bin diesbezüglich absoluter Laie) Möglichkeiten
sehen, Dir jeden Spaß an der Aktion zu verderben.

Das glaube ich kaum. Die maximale juristische Reaktion ist, sofern keine Beleidigungen usw. vorkommen, die Veröffentlichung einer adequaten Gegendarstellung, was effektiv die Kosten der Aktion verdoppelt (gleiche Anzahl Flyer nochmal).

Wenn Du
interne Informationen nutzt, die Dir als Angestellter
zugänglich waren oder Dir sogar unbefugt Einblick verschafft
hast und daraus jetzt Kapital schlagen willst, läßt sich
daraus ein Strick drehen.

Ahhh!!! Das ist horrend falsch! Ein Strick lässt sich nur daraus drehen, wenn er Informationen benutzt, die für den laufenden Betrieb relevant sind (sonst würden sich ja alle Azubis strafbar machen - sie nutzen ja Wissen/Informationen, die sie erst im Betrieb erhalten haben) und in einer Art und Weise, die direkt und auf unlautere Weise dem Betrieb Schaden zufügen (sonst dürfte man als Angestellter ja nie den eigenen Chef anzeigen).

Wenn dann noch etwa Verleumdung dazu
kommt, hat der Strick gleich den passenden Knoten.

Das stimmt wieder. Aber Verleumdung kann ich darin nicht erkennen.

Ich rate Dir dringend, die Finger von solchen albernen
Aktionen zu lassen. Mache nichts dergleichen, hake die Sache
endgültig ab!

Wunderbar, da ist sie wieder die deutsche Duckmäusermentalität. In anderen Ländern werden solche Whistleblower geachtet und respektiert, hier werden sie als alberene Unruhestifter gebrandmarkt. Gut, dass meine Koffer schon gepackt sind.

Grüße,

Anwar

Moien!

Was du vorhast ist schlichtweg kriminell und zudem niveaulos! Du kannst davon asugehen, daß du umgehend eine Strafanzeige wegen Verleumdung hast. Da du drauf abzielst dem Geschäft zu schädigen könnten hier noch weitere strafrechtliche Gesichtspunkte zukommen!

Desweiteren ist es verboten ohne Erlaubnis Flyer zu verteilen, wodurch auch noch Kosten auf dich zukommen!

Privatrechtlich wird es natürlich auch noch teuer, denn neben Rufschädigung wirst du auf Geschäftsschädigung verklagt!

AllesinAllem könnten da locker 50TE auf dich zukommen und die wären noch zu wenig!

Bernd

Hallo Anwar,

aus dem hier geposteten Text gehst Du auf en text von Wolfgang ein. Trotzdem.

ich muss mich über Eure Antworten schon sehr wundern. Sowohl
vom rechtlichen, als auch vom moralischen Standpunkt kann ich
Euch nicht zustimmen.

Über Moral diskutiere ich bei solchen Fragen erst zweitrangig. Die juristischen Folgen sind erheblich höher zu bewerten. Letztlich will hier jemand zu nicht zulässigen Mitteln wie Verteilung eines Flyers greifen und riskiert neben einer Beleidigungsklage bei Nachweis des Umsatzrückganges eine ganz erheblichen Schadenersatzanspruch.

Was willst Du jetzt erreichen?

Eine gute Frage, aber nicht wenn man dann im folgenden Absatz
schon die Antwort gibt, dass nichts mehr zu erreichen sei. Wie
willst Du wissen können, was der Fragende erreichen will und
ob dieses noch zu erreichen ist.

Es gibt nichts mehr nachzutreten. Gegen wen oder was Dein
ehemaliger Arbeitgeber Abneigungen hegt, ob er nur Tunten,
Heteros, Homos, nur Frauen mit Peitsche oder sonstwas mag oder
nicht mag, ist ganz alleine seine Privatsache.

Das sagst Du. Als Kunde würde ich aber schon gerne wissen, ob
der Anbieter, mit dem ich Geschäfte treibe, demokratisch nicht
ganz astrein ist.

Es mag sein, dass es Dich interessiert. Mich interessiert nicht, ob der Betreiber nun links oder rechts des Ufers sitzt. Solange er mich nicht versucht zu behelligen und ich werde als Gast bedient, geht mich das Privatleben nichts an.

Unabhängig von der Unsinnigkeit Deines Vorhabens, wird ein
Jurist (ich bin diesbezüglich absoluter Laie) Möglichkeiten
sehen, Dir jeden Spaß an der Aktion zu verderben.

Das glaube ich kaum. Die maximale juristische Reaktion ist,
sofern keine Beleidigungen usw. vorkommen, die
Veröffentlichung einer adequaten Gegendarstellung, was
effektiv die Kosten der Aktion verdoppelt (gleiche Anzahl
Flyer nochmal).

Schon mal was von Schadenersatz gehört, wenn man vorsätzlich , was ja hinter dieser Absicht steckt, jemand schädigt. Erkläre mir nicht, dass jemand, der socleh Aktionen plant, nicht die Folgen kennt. Er will doch diese Folgen. Was Wolfgnag hier richtig erwähnt hat ist, was es denn soll, wenn ein Urteil ergangen ist, ihm, dem Flyer-Mann zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht ein Ausgleich geschaffen wurde. Die Logik, hätte ich hier eine Vertretung der Gegenseite ist auch, wie denn der frühere Arbeitnehmer erst jetzt, wenn er keine Schäden verursachen wollte, sich mit dem privaten Umfeld des Arbeitgebers ausdeinandersetzt, während ihm dies während seiner Berufstätigkeit egal war.

Wenn Du
interne Informationen nutzt, die Dir als Angestellter
zugänglich waren oder Dir sogar unbefugt Einblick verschafft
hast und daraus jetzt Kapital schlagen willst, läßt sich
daraus ein Strick drehen.

Ahhh!!! Das ist horrend falsch! Ein Strick lässt sich nur
daraus drehen, wenn er Informationen benutzt, die für den
laufenden Betrieb relevant sind (sonst würden sich ja alle
Azubis strafbar machen - sie nutzen ja Wissen/Informationen,
die sie erst im Betrieb erhalten haben) und in einer Art und
Weise, die direkt und auf unlautere Weise dem Betrieb Schaden
zufügen (sonst dürfte man als Angestellter ja nie den eigenen
Chef anzeigen).

Du kennst aber den Unterschied, beruflich erworbene Kenntnisse auch später zu nutzen und beruflich erworbene Kenntnisse oder Kentnnisse am Arbeitsplatz öffentlich zu verwreten ?

Wenn dann noch etwa Verleumdung dazu
kommt, hat der Strick gleich den passenden Knoten.

Das stimmt wieder. Aber Verleumdung kann ich darin nicht
erkennen.

Es ist eien Beleidigung.

Ich rate Dir dringend, die Finger von solchen albernen
Aktionen zu lassen. Mache nichts dergleichen, hake die Sache
endgültig ab!

Wunderbar, da ist sie wieder die deutsche
Duckmäusermentalität. In anderen Ländern werden solche
Whistleblower geachtet und respektiert, hier werden sie als
alberene Unruhestifter gebrandmarkt. Gut, dass meine Koffer
schon gepackt sind.

Es geht doch hier nicht um Duckmäuser. Hier geht es schlichtweg um den Rachefeldzug eines Arbeitnehmers. Und solche Aktion haben nichts mit Zivilcourage zu tun die durch Duckmäusertum aufgegeben wird sondern hier geht es darum, dass niemand ein Recht hat, eine andere Person in den eigenen Rechten zu beschneiden.

Grüsse Günter

2 „Gefällt mir“

sorry Mädels aber wenn ich sowas hier lese schwillt mir der Kamm, deshalb muss ich einfach mal meinen Senf dazu geben.

Das sagst Du. Als Kunde würde ich aber schon gerne wissen, ob
der Anbieter, mit dem ich Geschäfte treibe, demokratisch nicht
ganz astrein ist.

Echt?! Das heist, wenn du einen Supermarkt betrittst fragst du ersmal alle Angestellten welche Partei sei bei der letzten Wahl gewählt haben und welche sexuellen praktiken sie bevorzugen und dann kaufst du erst einen Liter Milch???
Schwachsin!!! Wenn ich mit jemanden „Geschäfte treibe“ dann intressiert mich das Produkt und nicht der Verkäufer.

Wunderbar, da ist sie wieder die deutsche
Duckmäusermentalität.

Ich würde das eher als zivilisiertes Miteinander bezeichnen.

In anderen Ländern werden solche Whistleblower geachtet und respektiert

In anderen Ländern laufen auch Menschen mit Waffen auf den Straßen rum und wirst erschossen wenn deine Meinung dem anderen nicht passt.

hier werden sie als alberene Unruhestifter gebrandmarkt.

tja, andere Länder andere Sitten…

Gut, dass meine Koffer schon gepackt sind.
Grüße,

Jepp, na dann mal gute Reise.

Der Ronny

1 „Gefällt mir“

Hallo Günter,

aus dem hier geposteten Text gehst Du auf en text von Wolfgang
ein. Trotzdem.

Ja, gerne. Eure Punkten waren mehr oder weniger identisch und Wolfgang hatte etwas umfassender formuliert, daher bin ich darauf explizit eingegangen, hatte Dich ja aber mitangesprochen.

Über Moral diskutiere ich bei solchen Fragen erst zweitrangig.

Nun, es waren auch moralische Vorwürfe, die in Euren Antworten mitschwangen, sonnst hätte ich das Thema gar nicht erst angesprochen.

Letztlich will hier jemand zu nicht zulässigen Mitteln wie
Verteilung eines Flyers greifen und riskiert neben einer
Beleidigungsklage bei Nachweis des Umsatzrückganges eine ganz
erheblichen Schadenersatzanspruch.

Gut, fangen wir mal an:

  • Wieso ist das Verteilen von Flyern nicht zulässig? AFAIK (und ich weiss es genau, denn ich habe schon Flyer verteilt), ist dazu lediglich eine Erlaubnis notwendig.
  • Wo siehst Du im geposteten Text die Beleidigung?
  • Woraus leitest Du den Schadensanspruch ab? Ein Schadensanspruch kann nur aus einer unerlaubten Handlung abgeleitet werden, nicht aus jeglicher Handlung.

Es mag sein, dass es Dich interessiert. Mich interessiert
nicht, ob der Betreiber nun links oder rechts des Ufers sitzt.
Solange er mich nicht versucht zu behelligen und ich werde als
Gast bedient, geht mich das Privatleben nichts an.

Dann kannst Du den Flyer ja einfach ignorieren. Dir ist also kein Schaden zugefügt worden.

Schon mal was von Schadenersatz gehört, wenn man vorsätzlich ,
was ja hinter dieser Absicht steckt, jemand schädigt.

Nein. Wie gesagt, man darf jemanden schädigen, auch vorsätzlich. Der Schaden darf nur nicht aus einer Unerlaubten Handlung resultieren. Wenn Du das nicht glaubst, lies entweder selber nach oder frag einen Juristen.

Erkläre
mir nicht, dass jemand, der socleh Aktionen plant, nicht die
Folgen kennt. Er will doch diese Folgen.

Richtig. Bleibt die Frage, ob die Handlung unerlaubt ist.

Die
Logik, hätte ich hier eine Vertretung der Gegenseite ist auch,
wie denn der frühere Arbeitnehmer erst jetzt, wenn er keine
Schäden verursachen wollte, sich mit dem privaten Umfeld des
Arbeitgebers ausdeinandersetzt, während ihm dies während
seiner Berufstätigkeit egal war.

Das stand doch dort. Erst im nachhinein wurde ihm der Grund mitgeteilt. Vorher hat er es einfach nicht gewusst!

Das stimmt wieder. Aber Verleumdung kann ich darin nicht
erkennen.

Es ist eine Beleidigung.

Wo?

Es geht doch hier nicht um Duckmäuser. Hier geht es
schlichtweg um den Rachefeldzug eines Arbeitnehmers. Und
solche Aktion haben nichts mit Zivilcourage zu tun die durch
Duckmäusertum aufgegeben wird sondern hier geht es darum, dass
niemand ein Recht hat, eine andere Person in den eigenen
Rechten zu beschneiden.

Leider hast Du im gesamten Beitrag überhaupt nicht nachgewiesen, welche Rechte beschnitten wurden, wenn man von der wagen Andeutung, dass es sich „irgendwie“ um eine Beleidigung handeln könnte, mal absieht.

Grüße,

Anwar

1 „Gefällt mir“

Hallo Ronny, (

Noch eine Ergänzung
Hallo Martin,

„[…] bzgl. mitarbeitermotivation ist zu sagen: wir können halt
nicht jede randgruppe ansprechen und motivieren. […]alles hat
ein ende nur die wurst hat 2 (aber das dürften sie besser
wissen, als ich)“

Mal unabhängig von der Diskussion unten (siehe dort), wäre hier eine Anzeige wegen Beleidigung wohl eher der Bringer.

Grüße,

Anwar