Eine neue VO der EU regelt u.a. die Entschädigung bei verspätetem oder anullierten Flug.
Meine Frage: Ab welchem Zeitraum greift der Anspruch?Minimum 2 oder 4 Std.
Sicher ist, dass technische Mängel als Ausrede nicht mehr gelten, da die AirLines zu regelmäßigen Wartungen verpflichtet sind; auch Wetterausreden können nicht mehr als Verspätungsgrund genannt werden, soviel ist sicher.
Im Voraus besten Dank für die Beantwortung
Günter Horchemer