Fluggastentschädigung Verspätung

Eine neue VO der EU regelt u.a. die Entschädigung bei verspätetem oder anullierten Flug.
Meine Frage: Ab welchem Zeitraum greift der Anspruch?Minimum 2 oder 4 Std.
Sicher ist, dass technische Mängel als Ausrede nicht mehr gelten, da die AirLines zu regelmäßigen Wartungen verpflichtet sind; auch Wetterausreden können nicht mehr als Verspätungsgrund genannt werden, soviel ist sicher.

Im Voraus besten Dank für die Beantwortung

Günter Horchemer

Hi,

http://ec.europa.eu/youreurope/citizens/travel/passe…

Gruss
K

Es müssen mindestens 4 Std. Verspätung vorliegen und der Fluggesellschaft muss fahrlässiges Handeln nachzuweisen sein.

PS.: Diese tolle EU-Regelung hat im Übrigen schon diverse kleine Fluggesellschaften in den Ruin getrieben. Die Großen Charter wackeln auch schon ziemlich. Aber das interessiert ja den Fluggast ja nicht. Bei der Flugbuchung hauptsache billig und danach bitte maximum Service und null Verspätung.
Naja, gehört nicht zum Thema, sorry.