Fluggastrechte bei Versäumnis Reiseveranstalter

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir sagen wie folgender Fall ausgehen könnte.

ein Pärchen hatte vor einigen Monaten eine Mallorcareise gebucht. Am Vortag des Rückflugs erhielten sie die Information vom Flughafen Mallorca (Stand des Reiseveranstalters), dass ihr Flug überbucht sei (in Wirklichkeit fand selbiger gar nicht statt). Ein Anruf bei der Betreuungshotline brachte nur die Verunsicherung, dass denen noch die ursprüngliche Flugzeit vorlag.

Das Pärchen musste also auf einen anderen Flieger ausweichen und konnte so erst 14 Stunden später die Strecke von 1550km antreten. Nach Recherchen über Fluggastrechte, kamen sie zu dem Ergebnis, dass sie einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 400€ pro Person hätten.

Sie füllten die Formulare aus und reichten diese bei der Airline ein. Diese reagierte nun mit dem Hinweis, dass sie den Reiseveranstalter mehr als 14 Tage vorher informiert hätten über die Streichung dieses Fluges.

Haben die beiden jetzt Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter? Was sollten sie am besten tun?

Vielen Dank.

Hi,

klar. Denn das Paar hatte ja keinen Vetrag mit der Airline, sondern mit dem Veranstalter. Somit ist der Veranstalter Ansprechpartner für diese Ansprüche.

Gruss
K

Ist auch mein Verständnis, wenn man jedoch die ganzen Informationen im Internet liest, dann steht dort, dass trotzdem die Airline verpflichtet ist. Die Besonderheit hier ist einfach, dass Aussage Airline gegen Aussage Reiseveranstalter steht.

Hallo!

Das kommt immer darauf an, ob das Reisebüro eine (Pauschal-)reise veranstaltet oder ob es als Vermittler von Leistungen auftritt.

Gruß
Tom

In diesem Fall handelt es sich um eine Pauschalreise.

Hallo!

Naja, also evtl. einen Anwalt aufsuchen

Gruß
Tom