Fluggesellschaft

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe, Sie koennen mir bei folgendem Problem einen Rat geben. Ich bin am 28.08. von Berlin ueber London nach San Francisco geflogen mit British Airways. Mein Koffer ging auf dem Flug verloren. Ich habe am Abend der Ankunft von BA am Schalter 50 USD erhalten und nach einigem HIN und HER per Telefon und Mail habe ich nun per Mail die Bestaetigung bekommen, dass meine eingreichten Quittungen (666 Euro) erstattet werden. Mein selbstorganisierter Urlaub fuehrte mich nach 4 Tagen S.F. nach L.A. und nach weiteren 4 Tagen anch New York. Nun bin ich seit 3 Tagen in der Naehe von Washington D.C. und fliege am 18.09. nach Berlin zurueck. Meine Frage ist nun, ob ich zu der Hoechstgrenze von 1088 Euro Erstattung nach Montrealer Ueberenkommen noch einen Schadenersatz einfordern kann. Schliesslich wurde mir mein Urlaub, also meine USA Rundreise erheblich verdorben. Ich musste taeglich bei BA anrufen, hatte keine richtige Kleidung bei mir etc. Welche Moeglichkeiten habe ich da? Ich habe von Tagesreisepreisminderungen bei Pauschalreisen gelesen. Gibt es so etwas auch fuer selbstorganisierte Reisen?
Ich weiss, dass die Airlines gern sparen wo es nur geht.

Vielen Dank schon im Voraus.

Gruss

Andreas

Andreas, sehr gut und klar beschrieben, aber grundsaetzlich NEIN.
Also NEIN zu Folgeschaeden/Schmerzensgeld/Urlaubsspassminderung etc etc etc, die deutsche Sprache ist da fantasiereich.
Sie koennten ueber Privatanwalt versuchen, BA in Deutschland Angst zu machen, und die Presse nutzen und Verbraucherschutz. Dazu brauchen Sie natuerlich gut dokumentierte Beweise, Telefongespraeche, Tage, Uhrzeiten, Namen, Ergebisse der Gespraeche, Aufwendungen etc etc etc., Fotos.
Selbst EU in Bruessel gibt wenig Schutz ausserhalb der EU.
Viel Glueck trotzdem und geniessen Sie trotzdem das normaler schoene Wetter dieser Jahreszeit (Hab 7 Jahre in NY & TX gelebt).
www.Boehms.Org