wäre es für eine Flugpassagierin verpflichtend, ihre Fluggesellschaft oder ihren Reiseveranstalter vor der Abreise über ihre jüngste Schwangerschaft zu informieren?
Moin, SpanishWoman,
wäre es für eine Flugpassagierin verpflichtend, ihre
Fluggesellschaft oder ihren Reiseveranstalter vor der Abreise
über ihre jüngste Schwangerschaft zu informieren?
nur falls die Schwangerschaft ansteckend wäre.
SCNR - aber was soll die Fluggesellschaft mit dieser Info anfangen? Hebammen gibt es eh keine an Bord.
Gruß Ralf
nun ja
es kommt darauf an, in welchem monat man ist. es gibt eine grenze, ab der die fluggesellschaft dich nicht mehr befördern wird/darf.
generell informierenn muss man nicht, aber es besteht das risiko, beim check-in abgewiesen zu werden.
Guten Morgen!
Wo steht denn da die Antwort auf die Frage, ob die Passagierin verpflichtet ist, die Fluggesellschaft zu informieren?
Hallo,
vor der Abreise
über ihre jüngste Schwangerschaft zu informieren?
Ihre jüngste?
Die älteren Schwangerschaften gehen die Fluggesellschaft ohnehin nichts an.
Wie lange will sie denn in der Luft bleiben, bis das mit der „jüngsten“ gefährlicher werden könnte? 
Gruß:
Manni
Wenn an Bord die Wehen beginnen auf jeden Fall 
Gruß Jenny
Äh, da steht:
Bis zur 36. Schwangerschaftswoche, bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne gynäkologisches Attest auf Lufthansa Flügen reisen.
Auf keinen Fall darf man auf gut Glück ein Ticket kaufen. Man muss sich vorab bei der Airline über die Transportbedingungen informieren.
Es gibt einige Fluggesellschaften, bei denen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr transportiert wird und/oder die den Mutterpass oder ärztliche Atteste verlangen. Man läuft ansonsten Gefahr, das Ticket gekauft zu haben und die Airline verweigert den Transport. Aber auch wenn man transportiert wird, muss man die Einreisebestimmungen beachten. In den USA kann es eine Hochschwangere zurückverfrachtet werden, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um Staatsangehörigkeits-Tourismus handelt.
Hallo,
äh, das ist nicht der Punkt.
Wenn die vermeintlich schwangere sich nun keine Ausnahmegenehmigung geholt hat, meinst du, sie muss dann an Ort und Stelle dem Bordpersonal Rede und Antwort stehen, ob sie schwanger ist oder nur einfach dick?
In irgendwelchen allgemeinen Flugbedingungen, selbst wenn sie Vertragsbestandteil wären, wirksame Verpflichtungen zur Offenbarung sensibler Daten zu vermuten, ist mit dem Persönlichkeitsrecht nicht vereinbar. Dementsprechend steht da auch nichts von Verpflichtung.
VG
EK
Hi,
gerade habe ich mit dem medizinischen Dienst der Lufthansa telefoniert. Der Kollege war sehr nett und hat mir folgende Info gegeben:
Verpflichtend ist grundsätzlich nichts. Allerdings sind folgende Szenarien denkbar:
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Wenn ein Gast gefragt wird ob er schwanger ist, und der Gast verneint das, ist er theoretisch haftbar wenn etwas passiert. Vor allem lässt sich nicht ausschließen dass, im Falle einer Zwischenlandung aus medizinischen Gründen, Mitreisende den Gast zivilrechtlich Schadenersatzpflichtig machen wenn sich herausstellt, dass gegen die Meldeempfehlungen der Airline verstoßen wurde.
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Sollte die Schwangere am Checkin einen labilen Eindruck machen und auf Nachfrage keine konkreten Angaben machen, ist der Kapitän in der Lage, die Beförderung aus medizinischen Gründen zu verweigern.
Der medizinische Dienst der LH legt wert darauf anzumerken, dass es sehr wichtig ist, in jedem Fall das Gespräch zu suchen wenn irgendwelche Zweifel bestehen. Man ist grundsätzlich immer daran interessiert, die Beförderung durchzuführen. Es gibt aber eben auch Situationen bei denen eine Reise nicht sinnvoll ist. Und die Bewertung ist sicher für die Ärzte der LH leichter als für die Schwangere.
bye
Rolf
p.s.
Der Kollege meinte allerdings auch, wenn man ihm juristisch käme, würde er ohne lange Diskussion von einer Reise abraten… was auch immer das jetzt bedeuten mag :-/