Hallo,
Person A ist vorbestraft (Kriegswaffengesetz).
Nun ist es doch so, dass die USA Vorbestraften die Visa-Freiheit entzogen hat. Da stellt sich mir nun die Frage, ob Person A überhaupt fliegen darf, ob sie besondere Verhaltensweisen beachten muss etc. etc.
Es geht nun nicht um einen Flug nach USA, sondern um innereuropäische (nicht unbedingt EU) Flüge.
Ist das national unterschiedlich, oder hängt es gar von der Fluggesellschaft ab?
Weitere Frage: Ein in Deutschland lebender Ausländer (EU-Bürger, unbefristete Aufenthaltsgenehmigung): Was muss dieser beachten, wenn’s um’s Fliegen geht?
Grüße, und vielen Dank!
formica