Flugreise und Vorstrafe - kompatibel?

Hallo,

Person A ist vorbestraft (Kriegswaffengesetz).
Nun ist es doch so, dass die USA Vorbestraften die Visa-Freiheit entzogen hat. Da stellt sich mir nun die Frage, ob Person A überhaupt fliegen darf, ob sie besondere Verhaltensweisen beachten muss etc. etc.
Es geht nun nicht um einen Flug nach USA, sondern um innereuropäische (nicht unbedingt EU) Flüge.

Ist das national unterschiedlich, oder hängt es gar von der Fluggesellschaft ab?

Weitere Frage: Ein in Deutschland lebender Ausländer (EU-Bürger, unbefristete Aufenthaltsgenehmigung): Was muss dieser beachten, wenn’s um’s Fliegen geht?

Grüße, und vielen Dank!
formica

Hiho,

Grundsätzlich hat Fliegen nichts mit Vorstrafen zu tun. Die Airline kümmert sich darum nicht.

Es kommt lediglich darauf an, ob Du mit Deiner Vorstrafe in das Land, in das Du reisen möchtest, Einreisen darfst oder nicht. Daher gibt es auf den Visafragebögen der USA die diversen Ankreuzelmöglichkeiten und damit auch die Gefahr, dass Du nicht einreisen darfst.

Allerdings kenne ich keinen Visafragebogen eines anderen, touristisch einigermaßen interessanten, Landes, der nach Vorstrafen fragt.

bye
Rolf