Flugreise

Hallo,
wir sind auf einen unglaublich inkompetenten
Reisebüromitarbeiter gestossen und durften uns ziemlich ärgern.
Wir haben eine Reise für drei Personen nach Neuseeland und
Australien gebucht, nicht gerade billig. Abgesehen davon, daß
buchstäblich alle Flüge nur geklappt haben, weil uns (und nicht
dem Mitarbeiter) Fehler aufgefallen sind, die jeden Flug
gefährdeten, ist ein Flug, der auf der Rechnung stand, einfach
weggefallen. Angeblich hatte die Airline in der Zeit zwischen
Buchung und Reiseantritt ihre Reiseroute und Bedingungen
geändert und damit war ein Inlandsflug nicht mehr möglich. Das
stellte sich zufällig zwei Tage vor Abflug heraus. Für uns
bedeutete das zusätzliche Tage Mietwagen, ein Fährenticket und
einige hundert Kilometer dazu sowie zwei verlorene Urlaubstage.
Der Mitarbeiter meinte, der Flug hätte, müsste er ihn separat
buchen, einen Wert von 1.500 DM. Wir haben uns geärgert und
gemeint, dafür müsse sich das Büro aber was einfallen lassen.
Nach fünf Wochen ist noch nichts passiert. Da die Leistung aber
auf der Rechnung auftaucht und damit Bestandteil des
Kaufvertrages ist, erwägen wir jetzt, den Gegenwert einzuklagen.
Ist das möglich?

Claudia

Hi Claudia,

das Reisevertragsrecht sieht hier möglicherweise einen Rückerstattungsanspruch sowie darüber hinausgehend einen Schadenersatzanspruch wegen der Unannehmlichkeiten und der Zusatzkosten sowie der verlorenen 2 Urlaubstage sogar einen Preisminderungsanspruch vor.
Ich würde dir raten, schleunigst einen Anwalt aufzusuchen und ihn beauftragen, das für dich durchzusetzen.

Gruß,
Francesco

Besonders herzlichen Dank für den guten Rat. Ich hätte es gerne
auf einem anderen Wege ausgeglichen gehabt, denke aber, dass
fünf Wochen tatsächlich ausreichen dürften, um auf einen
Vorschlag des Reisebüros zu warten.

Gruß
Claudia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]