Guten Tag zusammen,
Arbeitnehmer AN (angestellt beim Bund) muss dienstlich von A nach B fliegen. Am Flughafen wird ihm mitgeteilt dass er über C fliegen soll, da der Flug überbucht war. Dafür erhält AN 300 Euro Entschädigung für 6 Stunden spätere Ankunft an B.
Wem gehört die Entschädigung dem Arbeitgeber oder dem AN?
Gruss
Brombär
Hallo
Wird die gesamte Zeit als Arbeitszeit bezahlt?
Gruß,
LeoLo
Hi Leolo,
hm ich weiss nicht ehrlich gesagt - nehmen wir an der Hinflug wäre an einem Samstag gewesen- insgesamt werden bei Überstunden nicht bezahlt und auch nicht durch Freizeit ausgeglichen (es gibt offiziell keine Überstunden - ist aber auch in der fiktiven Branche üblich). Aber unser fiktiver AN wird das ganze eh seinem Cheffe mitteilen und sehen was er dazu sagt (obwohl die Mitarbeiterin der Airline sagt das weiß ja niemand dass es diese Entschädigung gibt ist unser AN einfach zu ehrlich). Der Flug wird vom AG bezahlt. (Über Samstag zu fliegen ist nämlich insgesamt billiger als an einem Wochentag zu fliegen).
Die Frage stellt sich auch nur weil es doch vor kurzem dieses Urteil zu den Bonusmeilen gab, die dem AG gehören und nicht dem AN.