Flugsicherheit

Hallo,

immer wenn ich im Flugzeug sitze wird der Hinweis gegeben, daß bei Start oder Landung alle Geräte wie z. B. Video Camera, PC oder Telefon auszuschalten sind. Auch bei ganz neuen Flugzeugtypen wird die Ansage gemacht.
Kann es wirklich sein, daß bei all der speziellen Ummantelungen, Abschirmungen, Isolierungen die Flugsicherheit in Gefahr ist wenn ich meine Video Camera nicht ausschalteund filme?? Danke für die Info.

Grüsse fuerte

video-camera ist nicht verboten.owt
.

Bist du dir sicher?
Bei meinen letzten Fluege wurde immer gesagt, dass alles was einen ‚On-and-off-switch‘ hat, ausgeschaltet sein muss. Darunter faellt doch auch eine Kamera…

ja, da bin ich mir sicher
hallo colobaer
auszuschalten sind in der regel nur geräte, die eine sendeeinrichtung haben. cameras, mp3-player, gameboys und handys im „flugzeugmodus“ gehören definitiv nicht dazu.

ich selbst fliege 1-2 mal wöchentlich die strecke berlin-mallorca, respektive berlin-athen. das ich die von mir genannten geräte hätte ausschalten sollen, ist mir nur einmal passiert. die dame wusste es eben nicht, es hat sich nach rückfrage bei kolleginnen schnell geklärt.

bei youtube sieht man sehr viele videos, die die landung oder den start einer maschine aus dem cockpit zeigen. ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein pilot - vorausgesetzt es wäre verboten - so leichtsinnig wäre, a: das risiko eines technischen problems,und b: seine eigene kündigung zu riskieren.

daher, camera definitiv ja!

jana

auszuschalten sind in der regel nur geräte, die eine
sendeeinrichtung haben. cameras, mp3-player, gameboys und
handys im „flugzeugmodus“ gehören definitiv nicht dazu.

Hallo,

ich weiss nicht, wie die Fluggesellschaften das aktuell handhaben, aber technisch gesehen können alle von dir aufgeführten Geräte durchaus eine Sendeeinrichtung haben, z.B. Bluetooth. Ein Laie kann das garnicht mehr beurteilen, jedes Smartphone oder Touchpad könnte anfangen per WLAN nach einem Internetzugang zu suchen. Sowas wird ja unter dem Stichwort Bedienerfreundlichkeit vor dem Benutzer gern verborgen.

Abgesehen davon haben die sowieso die Hoheit während des Fluges. Wenn der Pilot sagt aus dann gibt es keine Diskussion.

Gruss Reinhard

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ja, ich nicht.
Moin,

camera definitiv ja!

so eine pauschale Antwort schreit gerade zu danach nicht richtig zu sein. Die KLM schreibt zB:

http://www.klm.com/travel/de_de/index.htm?sa_url=get…

Elektronische Geräte ohne Antenne, wie CD-/DVD-/MP3-Spieler, (…) dürfen während des Flugs (…) benutzt werden. (…) bei Start und Landung(…) müssen alle elektronischen Geräte ausgeschaltet (…) werden.

ich selbst fliege 1-2 mal wöchentlich die strecke
berlin-mallorca,

Das eine Einzelperson etwas tut erlaubt es nicht automatisch für die ganze Menschheit. Kann sein, dass es in deinen Fällen, bei „deiner“ Fluggesellschaft immer oder manchmal erlaubt war. Daraus kannst du niemalsnicht eine Verallgemeinerung ableiten.

VG,
J~

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äpfel und birnen
hallo
dem up ging es darum, ob diese geräte abgeschaltet werden müssen, weil es störungen in der bordelektrik geben kann. und dem ist nicht so.

wenn die klm schreibt, dass die geräte bei start, landung und turbulenzen nicht bedient werden dürfen, hat das einen ganz anderen grund:
sie könnten während dieser phasen aus der hand gerissen werden, und als geschoss durch die kabine fliegen. diese regelung wird aber nicht praktiziert. auch bei der klm kann man filmen. siehe allein die vielen hundert klm videos auf youtube.

jana

Falsch!
Hallo Jana,

verboten ist der Gebrauch nach offizieller Lesart aller (!) „Portable Electronic Devices“ während Start- und Landung.

Die LuftEBV §1, Abs2 sagt dazu:
„(2) Elektronisches Gerät im Sinne dieser Verordnung ist ein transportables Gerät, das elektronische Schaltkreise enthält und mittels eigener Energieversorgung betrieben oder aus einer Bordsteckdose versorgt wird. Betrieb eines elektronischen Geräts bedeutet die Versorgung der Schaltkreise eines derartigen Geräts mit elektrischer Energie; hierzu gehören auch jene Betriebsarten, die ein internes Weiterarbeiten des Geräts zulassen (z. B. Stumm- oder Bereitschaftsschaltungen), nicht jedoch solche Betriebsarten, die lediglich Einschaltvorgänge vorbereiten, steuern oder der Erhaltung gespeicherter Daten dienen. Sendefunktion bedeutet die beabsichtigte Ausstrahlung von elektromagnetischen Wellen im Frequenzbereich bis 300 Gigahertz; die Ausstrahlung von Licht oder Wärme wie etwa bei einer Infrarotschnittstelle ist darin nicht eingeschlossen.“

Ausnahmen §1, Abs 1: "1. elektronische Geräte aus dem Bereich der Medizintechnik, deren Betrieb zur Aufrechterhaltung, Unterstützung oder Überwachung von Körperfunktionen erforderlich ist,
2. elektronische Geräte, die ausschließlich durch geräteeigene Solarzellen oder Knopfzellen mit Energie versorgt werden und nicht über eine Sendefunktion verfügen,
3. tragbare satellitengestützte Navigations- und Aufzeichnungsgeräte,
4. sonstige elektronische Geräte ohne Sendefunktion wie tragbare Computer, elektronische Informationsund Unterhaltungsgeräte, Geräte zur Foto- und Videoaufzeichnung, soweit sie nicht während des Rollens, des Starts, des Endanflugs und der Landung betrieben werden, und
5. elektronische Geräte mit Sendefunktion, solange das Luftfahrzeug an einer Parkposition steht und die Triebwerke nicht in Betrieb sind.

Die Ursache dafür ist weniger ein herumnfliegen von Gegenständen (eine abgeschaltete Videokamera im Nacken tut genauso weh wie eine eingeschaltet :wink: ) sondern in der Tat die elektromagnetische Verträglichkeit.
Mit gesundem Menschenverstand ist leicht nachzuvollziehen, daß ein CD-Player, der u.U. über einen Hochfrequenzteil zur Ansteuerung des Motors oder zur Digital-/Analog-Wandlung besitzt, sehr viel weniger strahlt als die drahtlose Maus, die Rennauto-Funkfernsteuerung oder das Handy. Aus der Praxis ist auch bekannt, daß ein eingeschaltetes Handy meist keine Probleme verursacht und eine Kamera meist noch weniger.

Das Problem ist nur schlicht und ergreifend ein „meist kein Problem“ in die Fliegerei nicht ausreicht. Die Anforderungen an technische Systeme gehen an eine Sicherheit 1*10^-9 für das Risiko einer Katastrophe. Dieser statistische Wert ist für Menschen nicht nachzuvollziehen, da er deutlich über das gefühlte Sicherheitsempfinden („das paßt schon“, „das habe ich noch nie erlebt“) hinaus geht - und führt insofern zwangsläufig zu einem gewissen Unverständnis.

Die Eingangs gestellte Frage ging auf den Aspekt der Einstrahlung ein: Einstrahlung ist ein Problem, denn auch wenn die FLugzeuge heute allgemein als „modern“ angesehen werden, so sind sie Mitte der 80er Jahre (A320), bzw. Ende der 60er Jahre zum ersten Mal geflogen. Die jeweilige Entwicklung hat in den 5-10 Jahren davor stattgefunden. Technisch weiterentwickelt sind seitdem nur kleine Subsysteme, das Gros der Installationen basiert nach wie vor auf den Bauvorschriften von damals und wird nur - gerade bei der 737 - über sog. „Großvaterrechte“ weitergeführt. Wäre z.B. die 737-800 heutzutage ein Neuentwurf, könnte sie nicht mehr zugelassen werden. Nur weil es eben kein Neuentwurf ist, sondern die Veränderung eines bestehenden und genehmigten Entwurfs, darf sie heutzutage noch fliegen.
In Konsequenz heißt das aber auch: Damals kannte noch keiner Handys, Bluetooth, UMTS oder WLAN. Die elektromagnetische Abschirmung ist daher längst nicht so gut, wie heutzutage. Dazu kommt, daß es ja „meist“ eben nicht das „eine“ Gerät ist. Die Frage ist doch: Kann mit Sicherheit (1*10^-9) ausgeschlossen werden, daß eine beliebige, unbekannte Zahl an Sendern (also z.B. 200 Handys, 50 Videokameras und 30 MP3-Player), die Bordelektronik katastrophal stört?

Last but not least noch ein Aspekt: Bei der heutigen Anzahl von Geräteausführungen (Handy „oldschool“, Smartphone mit Flugzeugmodus, iPod normal, iPod Touch mit WLAN, iPhone mit WLAN, UMTS und GSM, Infrarotmaus, Bluetoothmaus, Videokamera mit WLAN, …) ist es für eine(n) Flugbegleiter(in) nicht möglich, ad hoc zu entscheiden, ob ein System eine potentielle Gefährdung ist oder auch nicht. Dem trägt der Gesetzgeber Rechnung, in dem er das Gesetz entsprechend pauschal verfaßt hat.

Gruß,

Nabla

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das sagst du, aber nicht die praxis
hallo nabla
also sind wir uns einig. eine camera ist während des flugbetrieb ausser in gewissen phasen gestattet.
aber wie sieht die praxis aus? woher kommen all die videos von taxiing, start und landung auf youtube? schlampen die mitarbeiter? sind sie lebensmüde oder unwissend?
sogar piloten nehmen start und landung privat auf, und setzen sie ins internet!

warum greifen hier die arbeitgeber nicht ein und erteilen abmahnungen?
wo bleibt die luftaufsichtsbehörde? papier ist geduldig, die praxis sieht anders aus.

jana

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Hi,

also sind wir uns einig. eine camera ist während des
flugbetrieb ausser in gewissen phasen gestattet.
aber wie sieht die praxis aus? woher kommen all die videos von
taxiing, start und landung auf youtube? schlampen die
mitarbeiter? sind sie lebensmüde oder unwissend?

Nein, aber während Start oder Landung müssen sie auf ihren Sitzen sitzen und hoffen auf die Kooperation der Reisenden.

Gruß S

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Tja, Praxis
Moin,

aber wie sieht die praxis aus? woher kommen all die videos von
taxiing, start und landung auf youtube?

du hast eine eigenartige Argumentation. Du schließt von dem Verhalten Einzelner auf ein Recht. Weiterhin lässt du die Umstände außer acht und verallgemeinerst. Nur deswegen weil IRGENDEIN dir Unbekannter den du als Pilot vermutest IRGENDETWAS unter dir ungeklärten Voraussetzungen tut behauptest du, Passagiere von Linienmaschinen dürften BESTIMMTE Dinge IMMER.

Wenn man dir folgen würde, dürften Hein Fidel an Hochspannungsleitungen rumschrauben weil irgendeiner mal einen Elektriker bei dieser Tätigkeit gefilmt hat.

warum greifen hier die arbeitgeber nicht ein und erteilen
abmahnungen?

Und ja, auch Piloten können und wurden sicher auch schon für ihr Fehlverhalten gekündigt und auch für ihre Dummheit wenn sie dieses auch noch öffentlich dokumentiert haben. Das Rechtsverhältnis zwischen diesen Parteien hat allerdings nichts mit dem einzelnen Passagier zu tun.

wo bleibt die luftaufsichtsbehörde? papier ist geduldig, die
praxis sieht anders aus.

In der Praxis sterben auf den Strassen der Welt Tausende wegen überhöhter Geschwindigkeit. Ein Grund zu schnell zu fahren?

VG
J~

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aber wie sieht die praxis aus? woher kommen all die videos von
taxiing, start und landung auf youtube?

Hallo jana,

du willst doch hoffentlich nicht ernsthaft die Meinung vertreten, alles wäre erlaubt, was man auf Youtube sehen kann?

Dann kannst du gleich das Strafgesetzbuch vom ersten bis zum letzten Paragraphen abschaffen. Besonders beliebt sind im Internet Live-Aufnahmen von Morden.

Gruss Reinhard


Mod Petzi: Artikel abgeschlossen, wegen Off-Topic-Gefahr

hallo nabla
seit meinem letzten posting habe bin ich die strecke berlin- palma de mallorca- berlin geflogen, beide male mit einer anderen fluggesellschaft.

„provokant“, habe ich jedesmal den klapptisch während des taxiing, sowie im landeanflug unten gelassen, und habe mit einer video-camera gefilmt.

beide male, bin ich während dessen freundlich vom kabinenpersonal darauf aufmerksam gemacht worden, bitte den tisch hochzuklappen. jedoch bin ich nicht darauf aufmersam gemacht worden, dass das filmen in der taxiing / start / oder landephase verboten sei.

ich habe also zwei starts, und zwei landungen problemlos gefilmt.
auch wenn du laut deiner vika pilot bist, kann also das was du sagst, entweder nicht richtig sein, oder es wird darüber hinweg gesehen.

air berlin, lufthansa, condor, air france, emirates, singapore airlines, german wings, ethihad, royal air maroc, sabena, adria airways, sky airways,varig, bankok air und thai airways, sind fluggesellschaften, mit denen ich unter anderem schon geflogen bin. und bei ALLEN bin ich nie darauf aufmerksam gemacht worden, dass das filmen in den genannten phasen verboten sei.

wie also ist das zu erklären??? schau dir doch die ganzen videos bei youtube an, die allein vom taxiing bis zum abheben gemacht werden. und GERADE in dieser zeit, geht doch das personal durch die gänge, und kontrolliert noch einmal alles.
das beweist doch, das darüber hinweggesehen wird, sollte dieses verbot wirklich existieren.

und wenn du das nicht glauben kannst / willst, frag doch einfach beim nächsten briefing einmal nach, wie das personal bei deiner fg reagiert, sollte jemand filmen.

und noch einmal: es gibt tausende videos von landungen aus dem cockpit. welcher pilot ist so dämlich, sein vergehen, das einen gefährlichen eingriff in die flugsicherheit darstellt, auch noch ins internet zu stellen, und das mit datum, flugnummer und im cockpit sichtbarer kennung der maschine?

aber lassen wir es meinetwegen gut sein. ich weiss was ich erlebt und gesehen habe. und daher lasse ich mich solange nicht vom gegenteil überzeugen, bis ich es verboten bekomme. und solange das nicht ist, ist es für mich erlaubt.

jana