Flugstorno: Reisebüro behält Erstattungsbetrag ein und geht pleite

Hallo zusammen,

mal angenommen, Person x hatte über ein Reisebüro einen Flug gebucht. Wg. Corona konnte dieser Flug nicht stattfinden; es bestand zum Zeitpunkt des Abflugs ein Einreiseverbot.

Das Reisebüro stornierte den Flug und erhielt den Ticketpreis von der Airline zurück, leitete das Geld aber nicht an Person x weiter, da beabsichtigt war, den Flug zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten, also neu zu buchen und den Ticketpreis zu verrechnen.

Ebenfalls angenommen, dass das Reisebüro dann Insolvenz anmelden musste (und - sofern das für den Sachverhalt wichtig ist - diese in Eigenverantwortung durchführen darf).

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass in diesem Fall das Geld für das Ticket Bestandteil der Insolvenzmasse würde und Person x sich daher lediglich noch in die Liste der Gläubiger eintragen lassen könnte.

Nun habe ich aber gehört, dass solche stornierten Ticketgebühren, die durch die Airline an das Reisebüro zurückgezahlt werden mit der klaren Vorgabe, sie später für eine Neubuchung nutzen zu wollen, in ein Treuhandkonto eingezahlt würden, das nicht Bestandteil der Insolvenzmasse sei.

Ich würde mich freuen, wenn hier jemand antwortet, der sich mit dem Sachverhalt wirklich auskennt (also entweder jemand mit Wissen um die buchungstechnischen Abläufe im Reisebüro oder einen im Reiserecht bewanderten Juristen) und nicht nur mit Laienverstand mutmaßt, wie es nach seinem Gefühl sein könnte.

Lieben Dank und Gruß
Kirsten

Meinst Du die s. g. Gutscheinlösung bzgl. Covid-19?

Ist es für Dich wirklich so schwierig, einfach mal auf Fragen zu antworten, zu denen Du etwas sinnvolles und hilfreiches beizusteuern hast? Die Frage war doch eindeutig und noch eindeutiger an eine definierte Personengruppe gerichtet, zu der Du doch mehr als offensichtlich nicht gehörst.

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Hi Kirsten,

wenn das Reisebüro Geld von der Airline bekommt, so landet das ganz normal auf dem Konto des Reisebüros. Mit Treuhandkonto ist da nix. Genauso verhält es sich, wenn das Reisebüro das Ticket nicht direkt bei der Airline sondern über einen Großhändler gekauft hat.

In wie weit dieser Posten vom Insolvenzverwalter unterschiedlich gehandhabt wird, weil das Reisebüro den Ticketpreis tatsächlich „treuhänderisch“ verwalten „sollte“, entzieht sich leider meiner Kenntnis.

bye
Rolf

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Hallo Rolf,

vielen Dank für deine Antwort. Ich habe zwischenzeitlich auch noch neue Infos von anderer Seite beizusteuern und stelle diese hier gerne ergänzend ein. Vielleicht ist der Sachverhalt ja noch für weitere Leser von w-w-w von Interesse.

Ein gestriger Anruf direkt beim Insolvenzverwalter ergab, dass es durchaus so sei, dass Gelder, die aufgrund von Stornierungen und mit dem klar formulierten Zweck einer Verrechnung mit später zu buchenden Flügen nicht in die übrige Insolvenzmasse einfließe, sondern treuhänderisch zu verwalten sei. Hierzu sei jeder einzelne Anspruch im Einzelnen zu betrachten. Person X kann diese Absprache per E-Mail belegen, daher gibt es Hoffnung. Er muss allerdings abwarten, bis eine vollständige Bestandsaufnahme erfolgt ist.

Gruß
Kirsten

Au weia! Hübsches Exempel für eine contradictio in adiectu. Macht aber nix, weil das nicht Gegenstand von Absprachen oder irgendwelchem Basar ist.

Mit dem hier:

brauchst Du einem altgedienten Reiseverkehrskaufmann nicht zu kommen, egal ob das von dritter oder von siebter Seite wiederholt wird, was er Dir schon verklickert hat.

Es kommt doch auf ganz was anderes an, wenn der Geier einmal päppt: Wo nix ist, kann man nix holen, egal ob der Pleitier irgendwas tun sollte oder nicht.

Schöne Grüße

MM