Flugstreichung Lufthansa - Entschädigung?

Hallo,

wollte heute in die USA fliegen (Dresden-Frankfurt-SanFrancisco --> Ticket war schon im September gebucht…) - nix war’s.
Alle Zubringer-Flüge, mit denen ich eine Transantlantik-Maschine in FRA/MUE erreicht hätte, waren gecancelt.
25cm Schnee über Nacht und Glätte - und der Dresdner Flughafen war bis zum Mittag gesperrt.
Wurde heute mittag dann umgebucht auf die erste Maschine morgen - ich hoffe, es klappt dann.

Konsequenz für mich: Ankunft in San Francisco nicht heute 16:40 Uhr Ortszeit - sondern voraussichtlich morgen 12:15 Uhr.

Ich meine, es gibt Schlimmeres im Leben als einen Tag weniger ‚Urlaub‘ in Kalifornien…aber hat die Lufthansa neben der Umbuchung auch noch andere Pflichten an mich?
Übernachtung, etc. war kein Problem - bin ja nicht von zu Hause weggekommen… *g*
Aber z.B. Stichwort Entschädigung?
(Oder trifft das nur bei Überbuchungen zu - -und nicht bei wetterbedingten Flugstreichungen?)

Gruesse,
Ralf

(Oder trifft das nur bei Überbuchungen zu - -und nicht bei
wetterbedingten Flugstreichungen?)

Hi, ganz genauso ist es: Keine Fluggesellschaft darf dich ohne
Entschädigung unmbuchen, weil sie sich eben mal mit ihren
Überbuchungen verkalkuliert haben.

Für’s Wetter können sie aber wenig.

Sei halt froh, dass Du nicht in München oder wo auch immer Du
umsteigen solltest hängen geblieben bist, sondern dass Du die gesamte
Reise nen Tag später antreten darfst.

Auch nicht gerade angenehm für die Fluggesellschaft, genug Plätze
(also u.U. Extramaschinen) für die bisher nichttransportierbaren
Fluggäste zu finden.

Will sagen, für’s Wetter kann niemand was.

Mach’ Dir keinen Kopp drum & hab trotzdem ne wunderschöne Reise!

gruss, isabel