Hallo,
ganz aktuell: Der Abflug eines Fluges München-Alicante mir Air Berlin wurde von 11:35 auf 20:15 also rd. 8,5 Stunden verschoben.
Besteht hier Anspruch auf einen Preisnachlass (Flug war nicht gerade billig)?
Und falls ja - Wie kann dieser eingefordert werden?
LG Osso
Hi Osso,
wann fand die Verschiebung statt? Am Reisetag oder wurdest Du vorab darüber informiert?
Bye
Rolf
Das war heute (bzw. ist, denn der Flieger ist momentan noch in der Luft) und betrifft meine Frau.
Beim Check-in gegen 9:40 Uhr hieß es, der Flug sei auf 12 Uhr ungerade verschoben, da das Flugzeug noch nicht da sei.
Später hieß es, es müsse repariert werden, dann wurde ein Ersatzflugzeug geholt. Start war dann nach 20 Uhr also über 8,5 Stunden nach Plan.
Osso
Hi Osso,
hier gibt es die neuen Fluggastrechte: http://europa.eu.int/comm/transport/air/rights/doc/2…
Es gibt also bei solchen Flügen einmal eine Soforthilfe in Form von Mahlzeiten und Getränken. Ebenfalls kann man kostenlos vom Vertrag zurücktreten und evtl. einen kostenlosen Rückflug zum Abflugsort verlangen.
Darüber hinaus kann man Schadenersatz verlangen. Der ist hier http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_04… angegeben wobei ich das immer als Hausnummer sehen würde. Ausserdem bin ich kein Rechtsexperte.
Bye
Rolf
Danke Rolf!
Demnach gibts ausser dem Verzehrgutschein leider nichts!
Trotz genau 9 Stunden Verspätung. Wenn man noch die 2 Stunden Anreise zum Flughafen und die 2 Std. die man vor angegebener Abflugszeit da war dazurechnet, sowie die Zeit bis das Gepäck da ist und der Weg zum Quartier wäre die Strecke mit Auto fast in der gleichen Zeit zu machen gewesen…
Hi Osso,
so wie ich das lese (Artikel 7 im zweiten Link) sind da aber schon € 250,-- drin, oder täusche ich mich?
Bye
Rolf
Hi Rolf,
ich fürchte leider, dass Du das falsch verstehst:
Da es um eine Verspätung geht, gilt Artikel 6:
Hier wird auf die Unterstützungsleistungen in Artikel 8 ind 9, nicht aber Artikel 7 verwiesen.
Von Artikel 8 kann man zwar auch zu Artikl 7 und damit auf diese Ausgleichszahlung kommen, aber nur dann, wenn man den Flug (der ja letztlich doch stattgefunden hat) nicht mehr in Anspruch genommen hat.
Ansonsten gelten diese Ausgleichszahlungen 250/400/600 Euro für annulierte Flüge etc. (Artikel 4/5).
Puh! Ich hätte Jurist werden sollen 
Falls ich das doch falsch verstanden habe und wir doch noch was bekommen könnten (wär ja schön…), lasse ich mich liebend gerne korrigieren!
Grüsse
Osso