Flugverspätung von 12 Stunden

Hallo ihr Lieben,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Mein Mann und ich wollten am 15. Juni mit der Condor von München nach Mallorca fliegen. Geplante Abflugzeit war 17.45 Uhr. Zunächst hieß es nur, dass sich der Abflug um einige Stunden verspäten würde. Grund: Schlechte Wetterlage und deshalb Zwischenlandung der ankommenden Maschine in Stuttgart. Die neue Abflugzeit wurde auf 20.55 Uhr festgelegt. Um 21 Uhr hieß es dann, dass der Flug annuliert wäre. Grund: Die Crew hätte ihr Arbeitszeit überschritten, dürfe nun nicht mehr fliegen und eine Ersatzcrew wäre ich nicht vorhanden.
Über die neue Abflugzeit ließ man uns im Ungewissen. Erst um 22 Uhr teilte man uns mit, dass wir am nächsten Tag morgens um 6 Uhr fliegen würden.
Nun meine Fragen: Welche Ansprüche kann ich geltend machen? Greift hier die neue Verordnung, bei der man bis zu einer Strecke von 1.500 Meilen 250 Euro Schadensersatz geltend machen kann?
Ich habe mich selbst bereits im Internet umgesehen, bin mir aber nicht ganz im Klaren darüber, wie die Sachlage in unserem konkreten Fall aussieht. Diese Verordnung scheint ja nur bei Annulierung zu greifen und bei uns wurde unter der gleichen Flugnummer am nächsten Morgen geflogen - also keine Annulierung im rechtlichen Sinne?

Mein Mann und ich haben aufgrund des Abfluges am nächsten Morgen zweimal ein Taxi nehmen müssen und eine Hotelübernachtung auf Mallorca nicht wahrnehmen können. Können wir zumindest davon ausgehen, diese Ausgaben erstattet zu bekommen?

Herzlichen Gruß
Petra

Hi

Es hängt davon ab, was das für ein Flug war: Linienflug, Charterflug? Wo habt ihr gebucht? Alleine, über ein Reisebüro? War es eine Gruppenreise? Wenn die Reise von jemandem anders organisiert war als von euch, ist dieser jenige der Ansprechpartner. Und: Er WÄRE es bereits GEWESEN, als die Sache passierte!

Bei Charterflügen aber beispielsweise (zumindest bei denen, die ich nehme) gibt es keine Garantie für Abflugzeiten, da diese nach Bedarf fliegen. Der Flug kann sogar VORVERLEGT werden.

Bei Liniengesellschaften sieht das anders aus. Sie verpflichten sich normalerweise zu mehr Service, genaueren Zeiten etc. Aber wie das genau aussieht, müßtest du bei der Airline nachfragen (Geschäftsbedingungen etc.).

Ausgaben, die wegen dieser Unnehmlichkeit entstanden sind (Übernachtung, Kleider gekauft, Essen etc.), würde ich auf jeden Fall der Airline in Rechnung stellen. Eine gute Airline wird in diesem Fall bereitwilligst (!) Schadenersatz leisten, außer, dieses ist im Vertrag ausgeschlossen worden - das kann bei billigen Flügen durchaus ein, dann hattet ihr Pech.

Von Gesetzen in der EU weiß ich nichts, dazu müßten andere etwas sagen.

Gruß
d.

Hallo Petra,

wie ich sehe, hast Du Dich ja bereits etwas informiert.

Weitere Infos, Formularvorlagen etc. findest Du auf dieser Seite:

[http://www.lba.de/cln_010/DE/Home/homepage__node.htm…](http://www.lba.de/cln_010/DE/Home/homepage node.html nnn=true)
(siehe Stichwort Fluggastrechte")

Oder Du kannst hier nachfragen:
Bürgertelefon des Luftfahrtbundesamtes: 0531 / 23 55-100

Und auch die Verbraucherzentrale kann Dir weiterhelfen. :o)

Liebe Grüße
von
Stefanie

Hi Petra,

als erstes ist zu klären, ob Ihr eine Pauschalreise über einen Veranstalter gebucht habt oder einen Nur-Flug. Weiterhin ist zu klären, welche Leistungen Ihr bereits bekommen habt.

Weiterhin ist zu klären in wie weit die Umstände, die zur Verspätung führten nicht zu den sog. ausserordentlichen Umständen gehören, die der Airline die Verspätung/Anullierung ermöglichen http://ec.europa.eu/transport/air_portal/passenger_r…

Insgesamt schwierig zu bewerten, ohne weitere Infos zu kennen. Ein Rechtsanwalt, der Pauschalreiseveranstalter oder das buchende Reisebüro wären Deine Ansprechpartner, je nach Buchungsweg.

bye
Rolf