Flugzeitänderung

Hallo,
also folgendes Problem:
3 Erwachsene und 1 Kind buchen einen Flug in einem örtlichem Reisebüro von der TUI.
Es wird Hin-und Rückflug gebucht von Münster/Osnabrück nach Izmir/Türkei und wieder zurück.
Nachträglich vor Abflug wird noch eine Reservierung für einen Rollstuhl vorgenommen und auf dem Zettel dafür steht als Rückflug schon Düsseldorf drauf. Es wird aber vom Reisebüro keine Auskunft darüber erteilt, das der Rückflug nach Düsseldorf und nicht wie gebucht nach Münster/Osnabrück stattfinden wird.
Eine Rufnummer oder Information über eine Bestätigung des Rückfluges wird auch nicht erteilt.
Das Reisebüro vermerkt sich nur eine Handynummer für alle Reisende und soll angeblich vor dem Antritt der Rückreise diese versucht haben anzurufen, aber ohne Erfolg, um mitzuteilen, das der Rückflug nach Düsseldorf Aufgrund Flugänderung stattfinden soll.

Meine Frage:
Der Rückflug musste komplette neu gebucht werden, wodurch insgesamt 600Euro nochmals gezahlt wurde durch die Reisenden. Es wurde nicht mitgeteilt, das mann den Rückflug bestätigen lassen muss, es gibt auch laut Hotline, keine Rufnummmer um dies zu machen für die Türkei. Es wurde bei pünktlicher Ankunftszeit zum Abflugsdatum auch keine Alternative seitens der Fluggesallschaft angeboten, nur mann solle neu buchen.

Ist das alles rechtens? Was können wir tun? Dürfen die den Rückflugort und Datum, einfach belibieg ändern?
Müssen die nicht eigentlich für jeden Reisenden eine Rufnummer vermerken, den es sind ja je eigene Personen?

Es wäre nett, wenn sich Leute zu Wort melden die auch „TUI Geschädigte“ sind und irgendwie einen Erfolg erzielt haben oder Rechtsanwälte.
Bitte keine einfachen Meinungen ohne haltbaren Boden.
wir haben die TUI und das Reisebüro per E-mail kontaktiert, die zeigen aber keine Einsicht und melden sich auch nicht mehr.

Danke!

So ganz verstehe ich den Sachverhalt noch nicht:

Ihr habt eine Pauschalreise oder einen Flug (bitte klären.) ab/bis Münster-Osnabrück gebucht? Nur der Rückflug wurde umgeändert? Das habt ihr im Urlaubsland bemerkt? Als ebendieser Flug aber schon abgeflogen war und ihr auf eueren ursprünglichen vergeblich gewaret habt? Musstet ihr deshalb neu buchen?

Hi,

Es wird Hin-und Rückflug gebucht von Münster/Osnabrück nach
Izmir/Türkei und wieder zurück.

Habt Ihr dafür eine Reisebestätigung bekommen? Was steht da drauf?
Was steht auf den Tickets?

Nachträglich vor Abflug wird noch eine Reservierung für einen
Rollstuhl vorgenommen und auf dem Zettel dafür steht als
Rückflug schon Düsseldorf drauf. Es wird aber vom Reisebüro
keine Auskunft darüber erteilt, das der Rückflug nach
Düsseldorf und nicht wie gebucht nach Münster/Osnabrück
stattfinden wird.

Das würde bedeuten, es hat irgendwann einmal eine Flugänderung stattgefunden über die Ihr nicht informiert worden seid.

Eine Rufnummer oder Information über eine Bestätigung des
Rückfluges wird auch nicht erteilt.

Was war das für ein Flug. Welche Airline?

Das Reisebüro vermerkt sich nur eine Handynummer für alle
Reisende und soll angeblich vor dem Antritt der Rückreise
diese versucht haben anzurufen, aber ohne Erfolg, um
mitzuteilen, das der Rückflug nach Düsseldorf Aufgrund
Flugänderung stattfinden soll.

Hm, wenn vorher schon klar war dass der Rückflug nach Düsseldorf geht, hätten die Euch da ja schon informieren müssen.

Meine Frage:
Der Rückflug musste komplette neu gebucht werden, wodurch
insgesamt 600Euro nochmals gezahlt wurde durch die Reisenden.

Wieso musste der neu gebucht werden? Habt Ihr Tickets nach Münster neu gebucht oder wofür habt Ihr den Betrag bezahlt?

Es wurde nicht mitgeteilt, das mann den Rückflug bestätigen
lassen muss, es gibt auch laut Hotline, keine Rufnummmer um
dies zu machen für die Türkei. Es wurde bei pünktlicher
Ankunftszeit zum Abflugsdatum auch keine Alternative seitens
der Fluggesallschaft angeboten, nur mann solle neu buchen.

Auf Charterflugtickets steht m.W. immer drauf, dass eine Rückbestätigung durch den Fluggast zu erfolgen hat. Da ist dann auch eine Telefonnummer dabei - allerdings durchaus mal nur eine Nummer in Deutschland.
Den zweiten Satz verstehe ich nicht.

Ist das alles rechtens? Was können wir tun? Dürfen die den
Rückflugort und Datum, einfach belibieg ändern?
Müssen die nicht eigentlich für jeden Reisenden eine Rufnummer
vermerken, den es sind ja je eigene Personen?

Wenn eine Person den Flug gebucht hat, ist diese auch für die Mitreisenden verantwortlich es sei denn, sie teilt explizit mit, dass die anderen Reisenden „selbständig“ unterwegs sind.

Es wäre nett, wenn sich Leute zu Wort melden die auch „TUI
Geschädigte“ sind und irgendwie einen Erfolg erzielt haben
oder Rechtsanwälte.

Rechtsauskünfte dürfen hier nicht gegeben werden. Mit den vorliegenden Angaben kann man eh nichts rechtssicheres antworten. Dazu bedarf es weitergehender Informationen.

Bitte keine einfachen Meinungen ohne haltbaren Boden.
wir haben die TUI und das Reisebüro per E-mail kontaktiert,
die zeigen aber keine Einsicht und melden sich auch nicht
mehr.

Wann war das Ganze denn? Die Reklamtationsbearbeitung bei der TUI ist relativ lang wobei eben erst einmal die Zuständigkeiten geklärt werden müssen. Wer ist das Reisebüro, wer ist die zuständige Airline und hat die TUI damit überhaupt etwas zu tun? Nur weil TUI auf dem Schild vor der Tür steht, ist das nicht unbedingt ein konzerneigenes Reisebüro. Und wenn doch, hat das nichts mit dem Reiseveranstalter TUI zu tun (nur am Rande erwähnt).

bye
Rolf

Ich versuche mal zu antworten:
-Es steht auf den Tickets wie angegeben Münster/Osnabrück-Izmir und für Rückflug auch das gleiche drauf.

-richtig es muss wohl eine Änderung vorgenommen worden sein, bereits vor dem Abflug, dies wurde aber nicht mitgeteilt.

-Für den eigentlich abgemachten Rückflug, Airline: Sunexpress.

-genau haben die aber vor der Abreise nicht getan, sonst hätten die Teilnehmer garantiert storniert.

-Der Rückflug musste neu gebucht werden, es gab auch keine Flüge mehr nach Münster/Osnabrück.

-Auf den Tickets steht keine Nummer, es wurde auch nichts vom Reisebüro mitgeteilt. Der 2.Satz bedeutet: Die Reisenden waren zum ursprünglichem Abflugszeitpunkt am Flughafen und Ihnen wurde keine andere alternative angeboten als neu zu buchen(z.B.:Sie können die folgende Tage fliegen oder so).

-Nun die anderen Reisenden sind doch volljährig, warum muss einer für alle seine Rufnummer angeben, das sollte nicht ausreichend sein oder?

-Das Reisebüro hat die Buchung über die TUI bei der Sunexpress Airline vorgenommen, das steht ganz klar fest. Weder TUI noch das Reisebüro wollen sich dafür verantworten.Das ganez ist nun ca.2-3 Wochen her. Es meldet sich auch keiner mehr. Wir müssen es wohl einem Rechtsanwalt übergeben.

Ich denke das die Reisenden nicht die einzig geschädigten sind, nur die anderen auswindig zu machen wird wohl schwierig, dann könnte mann einen gemeinsamen Rechtweg eingehen.

Danke!

Hallo,
genau so. Sie haben alles richtig verstanden.
Danke!

Hi,

fiese Sache. Ich kann Dir nur sagen was ich tun würde: Ich würde dem Reisebüro intensiv auf die Füße latschen und fordern zu klären, warum Ihr über die Rückflugänderung nicht vor Abreise informiert worden seid, obwohl diese ja früh genug feststand.

In meinen Augen (ich bin kein Rechtsanwalt), muß der Reisende unverzüglich über Flugzeitenänderungen informiert werden. Das ist nicht geschehen - und da spielt es auch keine Rolle ob Ihr den Rückflug vor Ort rückbestätigt habt oder nicht.

Also, Reisebüro anrufen, Frist setzen bis zu der Du eine verbindliche Antwort vom Reisebüro bzw. von der TUI haben möchtest (realistisch, also schon zwei, drei Wochen Zeit geben) und wenn nichts kommt, zum Rechtsanwalt maschieren.

Bye
Rolf

Für mich steht ganz klar der Reiseveranstalter in der Verantwortung. Er hat Sorge dafür zu tragen, dass seine Gäste über (Änderungen der) Flugzeiten informiert sind. Vor der Reise über das Reisebüro und während der Reise über die Reiseleitung bzw. die Infomappen. Wenn selbst dort noch der alte Flug ausgeschrieben ist, hat der Veranstalter für eine alternative Rückbeförderung zu sorgen. Dafür braucht es aber eigentlich einer Absprache mit ihm. Eigenmächtig einen Heimflug zu buchen, könnte eine Entscheidung auf eigene Rechnung sein. Hier gilt die Schadenminderungspflicht des Reisenden.