Flugzeugabsturz, Haus zerstört

Hallo allesamt,

die Bilder aus Buffallo haben mich etwas nachdenklich gemacht und über die folgende Frage nachdenken lassen:

Gesetz dem Fall, ein Flugzeug stürzt in Deutschland auf ein Haus und zerstört es. Der Besitzer hat - in diesem Fall - Glück und war nicht zuhause. Seine eigene Haus(rat)versicherung wird sich sicherlich auf „höhere Gewalt“ berufen und nicht zahlen… Erster Ansprechpartner in diesem Szenario wäre für mich die Versicherung des Flugzeugbetreibers, aber die haben sicherlich Haftungsbeschränkungsklauseln, welche wiederum der Besitzer des Haus natürlich nicht unterschrieben hat …

Bei den Szenarien stellt sich immer die Frage, wer zahlt den Schaden (und warum) und bis zu welcher Höhe.

Szenario 1: siehe oben

Szenario 2: Das abgestürzte Flugzeug ist ein Kampfjet der Bundeswehr oder der Alliierten im Friedensfall.

Szenario 3: Das abgestürzte Flugzeug ist ein Kampjet der Alliierten in einem Kriegseinsatz.

Szenario 4: Das abgestürzte Flugzeug ist ein Flugzeug ohne eigentliche Überflugerlaubnis, z.B. ein Flugzeug, dass entführt wurde und nun ausserplanmässig über dieses Gebiet flog.

Szenario 5: Schäuble hat die Abschusserlaubnis erhalten und dieses Flugzeug mit vermeintlichen Terroristen ist daraufhin auf Weisung abgeschossen worden.

Gruss
norsemanna

Das kommt auf die Vertragsbedingungen an. Dort sollte etwas zu dem Thema " Anprall von Luftfahrzeugen" (oder Flugkörpern) stehen.
In Frage kommen hier Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen.

Stephan

Hi,

In Frage kommen hier Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen.

mit welcher Begruendung (§)? Der Verursacher des Schadens ist doch in allen 5 genannten Szenarien ein anderer als der Hausbesitzer …

Gehen wir also für die weitere Diskussion hier davon aus, dass keine Versicherung seitens des Hausbesitzers besteht oder diese nicht oder nicht vollständig zahlt.

Gruss
norsemanna

Hallo Norsel,

bist du Lehrer oder wie kommst du auf solche Fragen ?

Trifft irgendwen ein Verschulden am Geschehen ?

Nein, dann schau, daß du gut versichert bist!

Ja, dann such dir nen guten Anwalt der deine Forderungen durchsetzt!

Gruß

Poseidon

Ich würde es vorziehen wenn meine Versicherung den Schaden regelt und sich dann mit dem Verursacher einigt. Die Feststellung der Schuldfrage ist für mich nicht finanzierbar…

Dann ist die Fluggesellschaft schuld, dann der Fluglotse, vielleicht der Mechaniker… dann war der Pilot betrunken. … nenenene… Eigenversicherung geht vor

Stephan

Hi Killvaas,

Dann ist die Fluggesellschaft schuld, dann der Fluglotse,
vielleicht der Mechaniker… dann war der Pilot betrunken.
… nenenene… Eigenversicherung geht vor

Ja, aber um deine eigene Situation geht es doch hier in der Frage gar nicht. Es geht darum, wer generell und fuer die genannten Szenarien haftet (also wessen Versicherung schadensersatzpflichtig ist), nicht darum, was man sonst noch machen koennte.

Faehrt jemand mit seinem Auto in dein Haus hinein (und hat er dabei auf sein Navi gehoert, oder der Mechaniker hat ne Schraube beim Reifenwechsel vergessen oder der Fahrer war betrunken, so muss auch dessen Versicherung zahlen oder streitest du das ab?

Gruss
norsemanna

Hi Posei
(da du meinen Namen ja auch nicht vollstaendig hinschreibst :wink:

bist du Lehrer oder wie kommst du auf solche Fragen ?

nein, ich bin kein Lehrer, und das Ganze ist eine seriöse Frage.

Trifft irgendwen ein Verschulden am Geschehen ?

ja, meiner Meinung nach schon, siehe die Szenarien.

Aber es wäre durchaus möglich, dass der Gesetzgeber, wie in anderen Fällen auch, die Haftung per Gesetz für diverse Sachen ausschliesst und somit de-facto niemand haftet. Das wissen aber nur Anwälte (Rechtsbrett) und die Versicherungsexperten. Deshalb wurde dieser Artikel hier geposted.

Gruss
norsemanna

Hallo Norse,

und genau deshalb habe ich dir eine Antwort gegeben.

Bei alldem ist es nicht erheblich, ob du ein Verschulden erkennst, sondern die Rechtsprechung. Hierzu darf dir hier wohl niemand eine genauere Auskunft geben.

Ich sehe bei deinen Szenarien kein schuldhaftes Handeln und deshalb die kurze, aber m. E. einzig mögliche Antwort

Gruß
Posel

Ja aber genau das ist doch das Risiko. Generell wird die Schuldfrage vor Gericht geklärt werden. Und wenn die Schuld eindeutig zugewiesen ist folgt die Frage nach der Haftung.

Und selbst wenn alles geklärt ist heißt das noch lange nicht das Geld fließt…das ist in Deutschland eben so.

Stephan

mit welcher Begruendung (§)? Der Verursacher des Schadens ist
doch in allen 5 genannten Szenarien ein anderer als der
Hausbesitzer …

Das ist bei Hausrat- und Wohngebäuudeschäden fast immer der Fall.

Gehen wir also für die weitere Diskussion hier davon aus, dass
keine Versicherung seitens des Hausbesitzers besteht oder
diese nicht oder nicht vollständig zahlt.

Wozu ? Das ist ein beliebig unwahrscheinlicher Fall. Außerdem sollte man sich nie auf einen Schadensersatz verlassen, das dieser immer nur Zeitwert ersetzt, die eigenen Versicherungen aber Neuwert.

Fazit: Ich kenne keinen Hausbesitzer, der keine Wohngebäudeversicherung hat und diese zahlt bei einem Flugzeugabsturz. Mit der Hausratversicherung ist das schon komplizierter, die haben längst nicht alle. Solche Personen würden im Schadensfall schlimmstenfalls leer ausgehen, selbst wenn von dritter Seite Schadensersatz zu leisten wäre, würde der den tatsächlichen Schaden zu teilweise ersetzen.

Ich weiß nicht wie Luftfahrtgesellschaften versichert sind, aber ich vermute, dass deren Versicherungen für Schäden aus Flugzeugabstürzen einstehen, allerdinsg nur zum Zeitwert.

Hallo,

ist teilweise gar nicht so schwierig und wurde ja auch tlw. schon beantwortet (s. u.)

Gesetz dem Fall, ein Flugzeug stürzt in Deutschland auf ein
Haus und zerstört es. Der Besitzer hat - in diesem Fall -
Glück und war nicht zuhause. Seine eigene
Haus(rat)versicherung wird sich sicherlich auf „höhere Gewalt“
berufen und nicht zahlen

Nein, ist ein versicherter Schaden in Hausrat und Wohngebäude, wobei es natürlich auf die konkreten Bedingungen ankommt.

… Erster Ansprechpartner in diesem
Szenario wäre für mich die Versicherung des
Flugzeugbetreibers, aber die haben sicherlich
Haftungsbeschränkungsklauseln, welche wiederum der Besitzer
des Haus natürlich nicht unterschrieben hat …

Ja, die Airlines sind haftpflichtversichert. Früher gab es den sog. „Luft-Pool“, vermutlich gibt es den imer noch. Heißt aber nur, dass sich mehrere VR zusammengeschlossen haben, um diese Hyperrisiken zu stemmen.

Szenario 2: Das abgestürzte Flugzeug ist ein Kampfjet der
Bundeswehr oder der Alliierten im Friedensfall.

Bei der BW: Ansprüche direkt dort anmelden. Bei Nato ist es vermutlich das Lastenausgleichsamt.

Szenario 3: Das abgestürzte Flugzeug ist ein Kampjet der
Alliierten in einem Kriegseinsatz.

Krieg in/über Deutschland? Das wäre dann evtl. tatsächlich tatsächlich „Pech“, aber dann wäre ja wahrscheinlich auch nicht nur ein einzelnes Haus kaputt…

Szenario 4: Das abgestürzte Flugzeug ist ein Flugzeug ohne
eigentliche Überflugerlaubnis, z.B. ein Flugzeug, dass
entführt wurde und nun ausserplanmässig über dieses Gebiet
flog.

Dürfte trotzdem versichert sein, genauso wie ein gestohlenes Auto, also s. o.

Szenario 5: Schäuble hat die Abschusserlaubnis erhalten und
dieses Flugzeug mit vermeintlichen Terroristen ist daraufhin
auf Weisung abgeschossen worden.

Dann ist ja nur das Flugzeug kaputt?! Ansonsten eine der o. g. Möglichkeiten.

Grüße, M

Ich sehe bei deinen Szenarien kein schuldhaftes Handeln

Hallo,
wenn ein Flugzeug abstürzt siehst Du kein Verschulden? Ich bin verwirrt…

Grüße, M

Vereisung der Tragflächen, Vogelschlag, was wollen wir uns denn noch ausdenken ?

Verschulden muß erstmal nachgewiesen werden.

Absurdes Theater

Hi Masch,

danke erstmal für die Beantwortung der Szenarien.

Krieg in/über Deutschland? Das wäre dann evtl. tatsächlich
tatsächlich „Pech“, aber dann wäre ja wahrscheinlich auch
nicht nur ein einzelnes Haus kaputt…

nee, so war das nicht gemeint. Die USA fliegen ja auch Flieger im Kriegseinsatz, oder wie soll man die Maschine bezeichnen, die von hier starten und Truppen im Irak unterstuetzen/versorgen? …

Die Unterscheidung hab ich deshalb gemacht, weil im Kriegs-/Verteidigungs- oder Bündisfall" auch in Deutschland andere „Regeln“ gelten.

Szenario 5: Schäuble hat die Abschusserlaubnis erhalten und
dieses Flugzeug mit vermeintlichen Terroristen ist daraufhin
auf Weisung abgeschossen worden.

Dann ist ja nur das Flugzeug kaputt?! Ansonsten eine der o. g.
Möglichkeiten.

naja, … den Flieger zerfetzt es, aber mehr oder minder grosse Teile fallen dann auf das Haus … In diesem Fall - im Gegensatz zu den anderen - ist dann auf jeden klar, was die Ursache für den Absturz ist und wer ihn verursacht hat …

Gruss
norsemanna

Hi,

mit welcher Begruendung (§)? Der Verursacher des Schadens ist
doch in allen 5 genannten Szenarien ein anderer als der
Hausbesitzer …

Das ist bei Hausrat- und Wohngebäuudeschäden fast immer der
Fall.

Wie? Auch in dem von mir zitierten Fall, in dem ein Autofahrer in das Haus fährt, zahlt dessen Versicherung nicht??? Oder wie letztens passiert, Autofahrer kracht auf Kirche ? …

Gruss
norsemanna

Die Unterscheidung hab ich deshalb gemacht, weil im
Kriegs-/Verteidigungs- oder Bündisfall" auch in Deutschland
andere „Regeln“ gelten.

Dann bleibt es m. E. dabei: entweder eigener Versicherer (der wohl auf jeden Fall) oder die „Behören“ (=> Lastenausgleichsamt).

Szenario 5: Schäuble hat die Abschusserlaubnis erhalten und
dieses Flugzeug mit vermeintlichen Terroristen ist daraufhin
auf Weisung abgeschossen worden.

Siehe oben.

Wie? Auch in dem von mir zitierten Fall, in dem ein Autofahrer
in das Haus fährt, zahlt dessen Versicherung nicht??? Oder wie

Doch aber immer nur Zeitwert. Die Neuwerterstattung erfolgt nur von der eigenen Versicherung.

Vereisung der Tragflächen, Vogelschlag, was wollen wir uns
denn noch ausdenken ?

Dann muss man eben enteisen bzw. im Winter den Flugbetrieb ruhen lassen, und einem Vogel muss man ausweichen… natürlich haftet „man“ für alle diese Fälle.

Verschulden muß erstmal nachgewiesen werden.

100% Zustimmung, aber der Nachweis ist eine andere Fragestellung und hat mit einer Haftung zunächst mal nichts zu tun.

Absurdes Theater

Ja, aber doch nur, weil wieder 1 Milliarde wenn + aber hineininterpretiert werden.

Grüße, M