Hallo allesamt,
die Bilder aus Buffallo haben mich etwas nachdenklich gemacht und über die folgende Frage nachdenken lassen:
Gesetz dem Fall, ein Flugzeug stürzt in Deutschland auf ein Haus und zerstört es. Der Besitzer hat - in diesem Fall - Glück und war nicht zuhause. Seine eigene Haus(rat)versicherung wird sich sicherlich auf „höhere Gewalt“ berufen und nicht zahlen… Erster Ansprechpartner in diesem Szenario wäre für mich die Versicherung des Flugzeugbetreibers, aber die haben sicherlich Haftungsbeschränkungsklauseln, welche wiederum der Besitzer des Haus natürlich nicht unterschrieben hat …
Bei den Szenarien stellt sich immer die Frage, wer zahlt den Schaden (und warum) und bis zu welcher Höhe.
Szenario 1: siehe oben
Szenario 2: Das abgestürzte Flugzeug ist ein Kampfjet der Bundeswehr oder der Alliierten im Friedensfall.
Szenario 3: Das abgestürzte Flugzeug ist ein Kampjet der Alliierten in einem Kriegseinsatz.
Szenario 4: Das abgestürzte Flugzeug ist ein Flugzeug ohne eigentliche Überflugerlaubnis, z.B. ein Flugzeug, dass entführt wurde und nun ausserplanmässig über dieses Gebiet flog.
Szenario 5: Schäuble hat die Abschusserlaubnis erhalten und dieses Flugzeug mit vermeintlichen Terroristen ist daraufhin auf Weisung abgeschossen worden.
Gruss
norsemanna