Hallo,
(ein Gruß kann nicht schaden)
Dein Posting wäre unter Recht sicher besser aufgehoben, aber ich versuchs mal.
Klar: Eine Festbestellung ist ein Kaufvertrag, aber was
bedeuten die Optionen? Sicher helfen sie dem Hersteller die
Nachfrage genauer einzuschätzen, aber welchen rechtlichen
Status haben sie? Wie bindend ist eine Option und was
passiert, wenn man eine Option nicht in einen Kauf umsetzt?
Das siehst du richtig, sie dienen eigentlich nur dazu BEIDEN Seiten eine Planungsgrundlage zu geben. Es besteht in der Vertragsgestaltung völlige Freiheit, normalerweise sind Optionen aber rechtlich in keiner Weise bindend.
Nach dem 11.September haben wohl alle Fluggesellschaften ihre Planungen geändert, und ettliche Optionen gestrichen.
Der Gedanke kam mir bei der momentanen A400M Diskussion, wo es
ja auch um Kaufzusagen und Vetragseinhaltungen geht.
Das könnte man wohl wirklich nur klären, wenn man den Vertrag (genauer die Aussage Scharpings) juristisch auf die Goldwaage legt. Da es für Militärmaschinen keinen „Markt“ gibt, muß man die Entwicklungskosten auf eine berechenbare Anzahl von Flugzeugen verteilen, daher wird Airbus nur mit der Entwicklung beginnen, wenn sie sicher sein können, daß der Verlust daraus nicht zu groß ist.
Cu Rene