Hallo zusammen,
brauche drngend einen Rat. Bei uns findet eine Flurbereingung statt. Im Zuge dessen war vor zwei Jahren der zuständige Mitarbiter der Behörde bei uns und fragte uns, ob wir einen ca. 3 Meter breiten Streifen rechts neben unserem Grundstück und ein größeres Stück hinter unserem Grundstück dazukaufen wollten. Wir stimmten zu und der Herr zeichnete die neuen Grenzen in den Plan ein und schrieb hinein das wir das kaufen. Nun habe ich die Tage erfahren das mein Nachbar einen Antrag bei dieser Behörde gestellt hat, daß der diesen 3 Meter Streifen für einen Versorgungsweg zu seinem Gründstück haben möchte, weil er angeblich so schlecht auf sein Grundstück kommt. Er wohnt seit 20 Jahren dort und kommt recht gut auf sein Grundstück hinter seinem Haus. Dieser neue Weg würde dann ca. 1 m entfernt an meiner Terrasse entlanglaufen.
Unser Grundstück wäre dann so gelegen das er links neben uns wohnt, rechts und hinter unserem Grundstück wäre dann ein Weg der zu seinem Wohngrundstück führt.
Nun meine Fragen:
Nach welcher Prio. gehen solche Behörden bei der Neuverteilung vor?
Ich komme z.b. gar nicht mit einem Auto oder ähnlichen hinten auf mein Grundstück, verbessert das meine Chancen das Stück zu bekommen?
Besagter Nachbar sitz auch noch in deisem Vorstand für die Flurbereinigung. Hat er dadurch sehr große Vorteile?
Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich.
Vielen Dank schon mal im vorraus für eure Hilfe
Hallo,
das der Nachbar im Vorstand sitzt, darf ihm keinen Vorteil verschaffen. In der Regel achten die Flurbereinigungsbehörden peinlich genau darauf, dass Vorstandsmitglieder nicht besser (aber auch nicht schlechter) behandelt werden als alle anderen Teilnehmer am Verfahren.
Im Flurbereinigungsverfahren werden alle Grenzen neu gezogen. In den Ortslagen in der Regel nur nach dem einvernehmlichen Willen der Eigentümer. Dies macht auch Sinn, da häufig kleinere Überbauungen etc. reguliert werden können.
Unklar ist mir jetzt, ob der Nachbar die Zufahrt rechtlich wirklich benötigt. Liegt er sonst an einem öffentlichen Weg? Die Behörde muss alle Flurstücke erschließen. Da dies dem Mitarbeiter, mit dem Sie verhandelt haben, aber auch schon damals klar war, hätte er den 3m-Streifen nicht an Sie zuteilen können, wenn der Nachbar nicht erschlossen wäre. Was sagt der jetzige Eigentümer des Streifens? Dieser sagt eigentlich maßgebend, was mit seinem Eigentum passieren soll und an wen er die Fläche abgibt.
Haben Sie ein Verhandlungsprotokoll unterschrieben, auf das Sie Bezug nehmen können oder wurden nur Ihre Wünsche (also unverbindlich) protokolliert?
Ich empfehle Ihnen sich mit der Flurbereinigungsbehörde in Verbindung zu setzen und Ihren Fall darzustellen, insbesondere, dass mit Ihnen schon anders verhandelt wurde und Sie diese nun vorgesehene Zuteilung ablehnen würden.
Ob dies Erfolg hat, kann ich natürlich nicht beurteilen. Einen Anspruch auf den Streifen haben Sie meines Erachtens nicht, es sei denn es gibt ein von allen Beteiligten unterschriebenes Verhandlungsprotokoll. Scheitert dieses Vorgehen, können Sie gegen den Flurbereinigungsplan Widerspruch erheben. Der Plan wird Ihnen auf jeden Fall schriftlich bekanntgegeben, so dass Sie hier nicht verpassen können. Das Ganze können Sie notfalls bis zur Klage treiben. Und auch erst nach Rechtskraft des Flurbereinigungsplanes wäre Ihr Nachbar frühestens im Besitz des 3m-Streifens. Ich tippe mal darauf, dass dies erst in einigen Jahren der Fall sein wird. So eine Flurbereinigung läuft meist länger als 10 Jahre (außer in MeckPomm).
Mit freundlichen Grüßen
Gerlach