Flurbereinigung

Im Zuge einer „Flurbereinigung“ wurde ich von der Gemeinde Aufgefordert auf einem Ihr gehörenden Grundstück Pacht zu zahlen oder dieses Grundstück käuflich zu erwerben, da sich das Grundstück im Gemeindeeigentum befindet. Bei einer Straßenbegradigung im vergenenem Jahrhundert wurde dieses Straßenteilstück den Anliegern überlassen, ohne Eintrag im Grundbuch. Seit etwa 80 Jahren wurde dieses Teilstück von verschiedenen Anwohner genutzt und bebaut. Nun, nach so langer Zeit bekomme ich die Rechnung. Wie soll ich mich verhalten? Wem gehört das Gelände auf dem es seit 80 Jahren keine Straße mehr gibt?

Hallo,
grundsätzlich gehört ein Flurstück demjenigen, der im Grundbuch als Eigentümer geführt wird. Demnach hier wohl die Gemeinde.
Mir ist nicht klar, welche Nutzung nun auf dem (ehemaligen?) Straßengrundstück ist? Ist es noch eine Straße, die nur von den Anliegern genutzt wird oder wurde von den Anliegern auch z.B. ein Teil dem Vorgarten einverleibt?
Wenn Sie als Anlieger die Straße kaufen wollen, bemisst sich der Wert in erster Linie nach der damaligen Nutzung (also Straße). Hier wäre nur ein symbolischer Betrag durch die Anlieger zu leisten.
Wenn Sie die Straße nicht kaufen oder pachten wollen (denn Sie hätten alle weiteren Kosten der Straße zu tragen), gibt es meines Erachtens keine Möglichkeit der Gemeinde Ihnen die Straße als Privatstraße „überzuhelfen“. Die Frage an die Gemeinde wäre, ob sie die Straße vor 80 Jahre umgewidmet oder entwidmet hat oder ggf. mit den damaligen Anliegern Vereinbarungen getroffen hat.
Das Ihr Grundstück jetzt in der Flurbereinigung kann je nach Ihrem Willen Vor- oder Nachteil sein. Die Flurbereinigung wird sicherlich versuchen, die Grenzen Ihres Grundstückes entsprechend der tatsächlichen Nutzung festzulegen, ggf. also mit dem zusätzlichen Vorgarten. Die Straße aber komplett den Anliegern gegen ihren Willen zuzuordnen ist nicht Aufgabe der Flurbereinigung. Hier wäre ein Gespräch mit der Flurbereinigungsbehörde ratsam.

Hallo und guten Tag.
Erst jetzt komme ich zum Antworten.

Das Grundeigentum ist nicht an die Nutzer übergegangen - nach gängigem Grundrecht. Ein „Abkaufen“ der Fläche kommt somit in Frage.

Die Flächen wurden seit - wie der Jurist sagt - „undenklichen Zeiten“ (= über 40 Jahre) in irgend einer Weise genutz. Diese Nutzung ist ein „ersessenes Recht“. Somit hat die Gemeinde keine Recht diese Nutzung zu entziehen.

Ich denke, das die „Nutzungsbedingungen“ durchaus geändert werden könnten (ab heutigem Datum, nicht rückwirkend), denn das ist ja ein wesentliches „Mermal vom Eigentum“, mit der Sache so oder so zu verfahren. Das Eigentum ist der Gemeinde mit Sicherheit nicht „abhanden gekommen“ und kann im Grundbuch nachgewiesen werden. Auch die Nutzer hätten prüfen können, ob sie „den eigenen Grund und Boden nutzen“.

Ob die „unentgeldliche Nutzung“ ebenfalls ein „ersessenes Recht“ ist oder sein kann, kann ich auf die Schnelle nicht beantworten, sollte jedoch von einem Notar oder Sachbearbeiteren in der Flurbereinigungsbehörde oder von einem Rechtsanwalt bwz. Grundbuchbeamten (einer anderen Gemeinde oder Stadt) beantwortet werden können. Auf die Schnelle hab ich da meine Zweifel. Denn das „ersessene Recht“ ist ein „Recht“ -> Sachrecht, die finanzielle Seite ein „Forderung“ ->Schuldrecht.

Nachforderungen für die Nutzung in den vergangenen Jahren kann nicht erhoben werden (das wäre sehr, sehr seeeeehr teuer).

Hoffe gediehnt zu haben

Beste Grüße aus dem Schwarzwald
Jens-Peter Stadie