Hallo
Unser Vermieter, ein Wohnungsunternehmen will uns ein Fenster welches zum Flur liegt und nicht zum öffnen ist, aber unsere einzige Tageslichquelle im Flur ist zumauern!. !!
Angeblich aus Brandschutztechnischen Gründen. dieses Fenster war schon beim Einzug vor ca 15 Jahren da. die Haustür liegt 1,5m entfernt und hat auch kleine Glaskastenfenster, allerdings getönt.
Da müßte mann ja auch die Haustür zumauern oder?
Was kann man dagegen unternehmen?
danke für hilfreiche antworten.
Uwe
Leider kann man da nichts machen. Baurechtlich ist das OK.
Mietrechtlich kann man evtl. eine Minderung geltend machen, weil weniger Wohnwert.
Das mag widersinnig klingen, aber gerade beim Brandschutz gibt es für den Laien(Fachmann aber auch) unplausible Regelungen.
Zwar muss die Wand des Treppenhauses zu den Wohnungen hin eine bestimmte Brandschutzeigenschaft aufweisen ( F 90= feuerbeständig bis 90 Min. Vollbrand).
Und in F-90 Wänden dürfen keine Fenster(Lichtöffnung) sein(gemeint innere Fenster, in Außenwand schon). Wenn, dann müssen sie ebenfalls F 90 entsprechen (das ist sehr teuer !).
Das unplausible ist aber die Tür, denn die muss diese Auflagen nicht erfüllen, sie ist natürlich keine F-90 Tür. Sie erfüllt nicht einmal die abgeschwächten Anforderungen an eine Heizraum- oder Kellerabschlusstür mit F 30.
Sie muss weder rauchdicht noch selbstschließend sein.