Flurkarten, Grundbuchauszüge

Hallo,
Wir bekamen vor Jahren einen Akt von einer Flurbereinigung in Zeltingen (wo genau ?) Es ging um 2,56 ar Busch-und Brachgelände. Es gab etliche Miteigentümer, wobei ich, Maria Zurek, geb. Kussler mit dazu gehöre. Leider sind die Unterlagen verloren gegangen. Wie kann ich jetzt nachforschen ?

Liebe Grüße

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MOD Pierre

Hallo,

Wie lange ist „vor Jahren“ her?

Ist Dir irgendwas über diese Fläche bekannt? kennst Du die Miteigentümer?
Was genau war der Inhalt? Woran kannst Du Dich erinnern?

  1. Bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde

  2. Bei den Miteigentümern, bei gemeinschaftlichem Eigentum sollten Alle die gleichen Unterlagen bekommen haben.

Je nachdem, um was es seinerzeit ging
3. bei Kataster- und Grundbuchamt. Das könnte dann etwas aufwändiger sein.

Um was genau geht es Dir?
Willst Du die seinerzeitigen Unterlagen haben? Welche Unterlagen brauchst Du aktuell?
Ist Dir nicht klar, um welchen Grundbesitz es geht?
Gibt es „Probleme“ mit dem Grundbesitz?
(In welchem Bundesland sind wir?)

Gruss
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

Danke für die Antwort ! Wie kann man nur so blöd wie ich sein und die Unterlagen verzetteln! An Namen kann ich mich garnicht erinnern, es ist zu lange her ! Wahrscheinlich ist beim Amt (welches ?) nur der Hauptbesitzer eingetragen, der ja auch die Steuern tragen muss. Ich weiß nur noch Zeltingen, Mosel, Rheinland-Pfalz, 2,56 ar Busch und Brachfläche.

Gruß, Werner

Kann passieren.

„Das Amt“ als solches gibt es meist nicht. Egal, wen oder was Du meinst, ich gehe davon aus, dass dort alle Miteigentümer bekannt sind.

Wenn es schon sehr lange her ist, dann kannst Du davon ausgehen, dass die Ergebnisse der Flurbereinigung in Kataster und Grundbuch eingetragen sind. Die Flurbereinigungsbehörde dürfte ihre Unterlagen entweder an das Staatsarchiv abgegeben haben oder sie wurden - weil „weniger wichtig“ - nach Ende der Aufbewahrungsfrist vernichtet.

Ich würde beim zuständigen Katasteramt anrufen, um zu erfahren, um welches Grundstück es sich handelt, wo es liegt und wer da mit wem zusammen Eigentümer ist.

Je nachdem, was Du weiter mit dieser Information anfangen willst, muss man sehen, wo weiter recherchiert werden muss.

Gruss
Jörg Zabel

Hallo,
ich vermute mal, es handelt sich um das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Zeltingen - Sonnenuhr, VKZ 418. Das Verfahren wurde 1998 eingeleitet und 2012 schlussfestgestellt. Im Laufe des Verfahrens wurde mindestens zwei Mal ein „Akt“ zugestellt - nämlich der Nachweis des Alten Bestandes und der Nachweis des Neuen Bestandes, in denen jeweils die alten Flurstücke (die in das Flurbereinigungsverfahren eingebracht wurden) bzw. die neuen Flurstücke (die als Abfindung zugeteilt wurden) mitgeteilt wurden. Von Interesse ist jetzt, nach abgeschlossenem Verfahren, nur noch der Nachweis des Neuen Bestandes. Dem kann man die katastertechnische Bezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) und Größe des oder der Abfindungsflurstücke entnehmen sowie ggf. aus dem Alten Bestand übernommene Belastungen und Beschränkungen. Dieser Nachweis war auch inhaltliche Grundlage für die Berichtigung der öffentlichen Bücher (Kataster und Grundbuch). Diese fand bereits 2006 statt; den letzten „Akt“ der Flubereinigungsbehörde dürftest Du bereits 2004 (Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans) erhalten haben, wenn weder Du noch Deine Miteigentümer Widerspruch gegen die Abfindung erhoben haben.

Die genannten Nachweise sind Bestandteile des Flurbereinigungsplans und somit bei der Flurbereinigungsbehörde nach Schlussfeststellung mindestens noch 10 Jahre aufzubewahren, bevor sie an das Landesarchiv in Speyer abgegeben werden können.

Zuständige Behörde ist bzw. war das
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel
Abteilung Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Ecke Görres-Arndtstraße
54470 Bernkastel-Kues
Email: [email protected]

Wende Dich unter Angabe Deines Namens und des Verfahrensnamens einschließlich VKZ (Verfahrenskennziffer) an die Dienststelle und bitte um eine Kopie des Nachweises des Neuen Bestandes. Hilfreich wäre es, wenn Du auch noch Deine Ordnungsnummer wüsstest (unter der Du in dem Verfahren geführt wurdest), aber das ist wohl nicht der Fall. Nach Möglichkeit auch die Namen der Miteigentümer, soweit bekannt, mitteilen.

Die Kopie kann Dir z.B. als PDF per Email zugesandt werden. Wenn das Verfahren - was ich stark vermute - bereits mit REDAS (Registerdatensystem) bearbeitet wurde, dürfte das ohne allzu großen Aufwand möglich sein. Übrigens handelt es sich da nicht um einen Rechtsanspruch, sondern eine Gefälligkeit des Behördenmitarbeiters, der da Auskunft erteilt. Entsprechend ist Freundlichkeit und Höflichkeit und nötigenfalls auch Geduld bei der Anfrage anzuraten - die Leute da haben schließlich auch noch anderes zu tun.

Übrigens: bei 256 m² Busch- und Brachland in Miteigentum mit mehreren weiteren Personen geht der Wert gegen Null - da fragt es sich, ob es den Aufwand wert ist …

Freundliche Grüße,
Ralf

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