Mich interessiert folgender Fall:
In einem 4 Stöckigen Wohngebäude werden seit Jahren in den Fluren, besonders in den Kellerfluren Fahrräder, Kinderwagen, Kühlschränke etc. abgestellt. Wegen der Durchgangsbehinderung und wegen brandschutztechnischer Sicherheit fordert die Heimverwaltung alle Gegenstände zu entfernen, andernfalls sieht Sie sich gezwungen die Sachen entfernen zu lassen auf Kosten aller Mieter.
Frage:
Darf die Verwaltung die Kosten auf alle Mieter umlegen, oder muss sie sich bemühen die Besitzer der Sachen zu finden und nur von denen die Kosten für die Beseitigung fordern?
Wie sieht es aus wenn sich keiner zu den Sachen bekennt oder einige der Sachen Mietern gehören die bereits ausgezogen sind. Wer zahlt dann die Räumung der Fluren?
Danke im Voraus.
MfG
Hallo.
Diese Frage wird in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert. Die wohl überwiegende Rechtsauffassung geht dahin, dass der Vermieter die Kosten nur dann umlegen kann, wenn es sich um wiederkehrende Kosten handelt (z. B. jedes Vierteljahr wird die Sperrmühlabfuhr beauftragt und entfernt dabei alles, was sonst nicht im Hausmüll Platz hat).
Handelt es sich aber um eine einmalige Sonderaktion, die leider wegen einiger Mieter erforderlich wird, dann bleibt der Vermieter auf diesen Kosten sitzen und kann sie nicht auf alle Mieter umlegen. Er kann dann nur gegen den Verursacher vorgehen - sofern ihm dieser bekannt ist.
Mir erscheint diese Auffassung plausibel zu sein, weil im ersten Fall profitieren alle Mieter, im zweiten Fall müssten die Mieter, die sich nicht daneben benehmen, für diejenigen mitzahlen, die halt ihren Schrott überall liegenlassen.
Mir erscheint diese Auffassung plausibel zu sein, weil im
ersten Fall profitieren alle Mieter, im zweiten Fall müssten
die Mieter, die sich nicht daneben benehmen, für diejenigen
mitzahlen, die halt ihren Schrott überall liegenlassen.
Riiiiichhhhhhtichhhhh! 
Sehe ich auch so.
Danke.
1 „Gefällt mir“