Flurreinigung

Hallo,
angenommen in einem haus wohnen insgesamt 5 parteien auf 2 etage.es gibt einen gemeinsamen waschkeller.
alle parteien, außer eine bezahlen monatlich für eine putzfrau, eine partei weigert sich, und übernimmt in jeder 5ten woche den flurdienst…nun unterstellen die anderen mieter dem der den putzdienst ohne fremd hilfe ausführt, die reinigung nicht durchzuführen und wolle ihn quasi zwingen die putzfrau zu bezahlen…
böse anrufe von der putzfrau kamen auch schon, und ein breif vom vermeiter der ca. 120km entfernt wohnt und den mieter auffordert zu putzen…der mieter kann reines gewissens sagen den dienst immer ordnungsgemäß ausgeführt zu haben…

der mieter ist zwar um den hausfrieden bemüht, fühlt sich aber in die ecke gedrängt.

kann er zum erneuten putzen gezwungen werden? wie ist die rechtslage grundsätzlich??

bitte um antwort

Hi,

wie (fast) immer kommt es auf den Wortlaut des Mietvertrages, bzw. der Hausordnung wenn sie Bestandteil des Mietvertrages ist, an.

Ist hier nicht geregelt, das der/die Mieter den Hausflur zu reinigen haben, dann obliegt diese Pflicht (und deren Kosten) dem VM.

Da es aber sicherlich eher so ist, das die Hausordnung / der Mietvertrag die Treppenreinigungspflicht auf die Mieter überträgt kommt es in Bezug auf die kostenpflichtige Reinigung durch einen externen Dienst wieder auf die Formulierungen dort oder im Mietvertrag an.

Siehe hierzu diesen Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reinig…

Gruß
Nita