Flurschäden beim Umzug

Guten Tag,
wir sind vor drei Wochen umgezogen. Nun hat uns der alte Vermieter ein Brief geschickt. Es seien Schäden im Hausflur am PVC-Geländer entstanden. In der Wohnung sollte eine Steckdose beschädigt sein und die Heizungsventile verdreckt und angestrichen sein.

Leider können wir nicht nachweisen, dass wir es gewesen sind. Es sind auf jeden Fall noch zwei Weitere Parteien ausgezogen, so zwei bis drei Wochen vor uns.

Zu den Heizungsventilen; wir hatten in dieser Wohnung nie gestrichen, auch zum Einzug nicht.

Die Frage ist, wie sollen wir nun weiter vorgehen?

Kommt die Haftpflichtversicherung für diese Schäden auf?

Bei wem liegt die Beweispflicht, vielleicht müssen wir garnicht für den Schaden aufkommen?

Haben Sie eine Mieterhaftpflichtversicherung?

Diese wäre für derartige Angelegenheiten notwendig, zumindes was den Teil innerhalb der Wohnung anbelangt.

Wenn Sie diese Versicherung haben, dann melden Sie die Forderungen des Vermieters der Versicherung. Diese wir dann Prüfen, ob und in welcher Höhe Leistungen an den Vermieter zu trgen wären. Im Zweifel füfrt die Versicherung dann auch einen Rechtsstreit gegen den Vermieter.

Schäden im Treppenhaus sollten Sie ggf. an die Privathaftpflicht einreichen. Diese wird sich dann auch mit dem Vermiter in Verbindung setzen und prüfen, ob die Forderungen gerechtfertigt sind.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,
In jedem Fall liegt die Beweispflicht immer bei dem Geschädigten, also in Ihrem Fall beim Vermieter. Bei Auszug aus einer Wohnung sollte möglichst IMMER eine Endabnahme gemacht werden in welcher der Vermieter und der Mieter die Wohnung begehen und ein Abnahmeprotokoll erstellen. Wurde das nicht gemacht, so liegt die Beweispflicht, wie gesagt beim Vermieter. Haben Sie vielleicht Zeugen, die Ihnen beim Auszug geholfen haben und welche Sie im Falle eines Rechtsstreits benennen können?