Flurstück mit 2 Besitzer - Verkauf der Hälfte

Hallo zusammen,

ich bin Mitbesitzer eines Flurstückes. Nun will der 2.Besitzer seinen Teil des Flurstückes verkaufen.
Wer muss die mögliche Vermessung bezahlen?

Danke im Voraus

Hi. Dies ist dem Vermesser eigentlich ziemlich egal. Standardmäßig wird den Gebührenbescheid der Antragsteller bekommen. Soll die Gebühr von einer anderen Person gezahlt werden, kann man dem beauftragten Öffentich bestellten Vermesser bei Antragstellung eine Kostenübernahmeerklärung übergeben. So können die Kosten auch von dem Käufer des herauszumessenden Teilstücks getragen werden.

Im Regelfall werden drei mal Kosten anfallen.

  • Katasterunterlagenvorbereitung seitens des Amtes
  • Teilungsvermessung
  • Übernahmegebühr beim Katatsteramt

Details können aber von Bundesland zu Bundesland variieren.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Fussan

Danke schon mal für die Antwort.

Heisst das im Gegenzug…Die Person die verkaufen möchte, muss auch das Vermessen zahlen. Oder muss ich mich an den Kosten beteiligen. ?

Danke schon mal für die Antwort.

Heisst das im Gegenzug…Die Person die verkaufen möchte,
muss auch das Vermessen zahlen. Oder muss ich mich an den
Kosten beteiligen. ?

Der Antragsteller bezahlt auch, wie ich geschrieben habe, es sei denn, er einigt sich mit jemandem anderes, dass derjenige die Rechnung (auch teilweise) übernimmt. Dies geht mit eine Kostenübernahmeerkläreung, sollten Kostenträger und Antragsteller unterschiedliche Personen sein.

Also wenn ihr Mitbesitzer das Grundstück teilen will, bezahlt er das auch. Es sei denn, der zukünftige Käufer mag die Rechnung übernehmen. Alles eine Frage der Einigung.

Dazu aber noch ein Hinweis. Die Gebührenordnungen für hoheitliche Vermessungen sind Landesrecht. Ein Blick in die Gebührenordnung ihres Bundeslandes - oder einfacher - ein Anruf bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur schafft hier Sicherheit.

Dies würde ich jedem empfehlen. Fragen kostet nichts und bei hoheitlichen Vermessungen kommen erfahrungsgemäß immer viele Fragen auf.

Hallo
ich soll „die Anfrage in jedem Fall zu beantworten - zur Not mit dem Hinweis, dass du nicht weiterhelfen kannst.“

Hiermit geschehen - sorry!

Hallo,
eine genaue Antwort gibt es darauf nicht, das ist eine Einigungssache zwischen ihnen beiden.

In Österreich wäre ich DER Experte für diese Frage.Bei uns heissen die „Flurstücke“ aber „Grundstücke“. Deshalb nehme ich an, die Frage kommt aus Deutschland.In Österreich läuft so ein Verfahren nach dem Verursacher-Prinzip ab. Der Betreiber der Grundteilung hat primär auch die Kosten zu tragen. Allerdings einigen sich auch viele Grundeigentümer auf eine Kostenteilung, weil ja auch die Restfläche durch die Grundteilung verkaufsreif gemacht wurde. In Deutschland kann diese Frage vielleicht am Besten von einem Vermessungsamt, einem ÖBVI (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) oder von einem Rechtsanwalt beantwortet werden.
Wenn weiterer Kontakt gewünscht ist, besuchen Sie www.schubert.at

Hallo,

siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/919.html

Mit freundlichen Grüssen

Hans-Joachim Meibom

Hallo!
Ich verstehe die Frage nicht so ganz:
Es handelt sich im Moment um ein Flurstück mit zwei Eigentümern?! Zwei Eigentümer könnten eigentlich nur durch eine Erbschaft oder das Miteigentum durch ein Gebäude (z.B. zwei Eigentumswohnungen) zustande gekommen sein. Zum Verkauf ist eine Vermessung im seltensten Fall notwendig. Lediglich wenn das Flurstück geteilt werden muß. Dafür sollten Sie erstmal prüfen ob das Flurstück teilbar ist. Baugrundstücke welche eine bestimmt Mindestgröße unterschreiten dürfen nicht geteilt werden.
Mir ist keine genaue vorschrift bekannt die diesen Fall regelt, grundsätzlich sind die Kosten von dem zu tragen der ein Interesse an der Teilung hätte. Das verhält sich zumindestens bei Grenzanzeigen oder Grenzfeststellungen so.

Klare Regelungen sind mir gesetzlich dabei nicht bekannt, ist wohl eher eine Frage für einen Rechtsanwalt. Notfall fragen Sie einfach mal bei einem ÖBVI (Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur) telefonsisch an. Solche Sachen machen die täglich und in Büros wo ich gearbeitet habe, ist solche „Beratung“ kostenlos.
Viel Glück!
Tim

Hallo Marge,
ich möchte mich entschuldigen, daß ich erst jetzt antworte. Aus meiner über 30 jährigen Berufserfahrung kann ich nur sagen, wer was verändert haben möchte muß bezahlen. Die Frage ist nur, kann geteilt werden, nicht immer läßt der Bebauungsplan sowas zu. Erst erkundigen. Ist ratsam !
Mit besten Grüßen
Jörg Andrée