Flussreise - Reisemangel

Nehmen wir mal an, ein Ehepaar hat eine 8- tägige Flussschifffahrtreise gebucht. Die Reise verläuft Donau,Main-Donau-Kanal, Main, Rhein von Regensburg nach Köln. Der Anbieter bot diese Reise zum ersten Mal für diese Route an. Das Schiff kam von Köln nach Regensburg, Passagiere die schon ab Köln an Bord waren, zeigten sich schon sehr aufgebracht über den bisherigen Verlauf der Reise.Trotzdem wurde die gleiche Route auch zurück gefahren. Es ist ein 4* Sterne Schiff, verlockend angepriesen wird uA.das geräumige Sonnendeck mit Sonnenliegen plus grossem Sonnensegel, Aussenrestaurant, Golfkurs auf Sonnendeck,Sport/Gymnastik auf Sonnendeck mit Blick auf wunderschöne Landschaften entlang der Flüsse. Das Ehepaar bucht diese Reise aufgrund dieser Gegebenheiten. Am ersten Abend an Bord wurde durch den Kapitän verkündet, dass aufgrund der Vielzahl der niedrigen Brücken, das Sonnendeck während der gesamten Reise nicht betreten werden kann!(KEIN HOCHWASSER!!) Das Schiff ist mit seinen drei Stockwerken für die Unterfahrung der Brücken entlang dieser Strecke zu hoch. Zudem gibt es 54(!!) enge Schleusendurchfahrten (oft war die Schleuse nur 60 cm breiter als das Schiff;laut Kapitän) was bedeutet : Wartezeiten, Nachts Geräuschbelästigungen durch Manöver (sprichwörtlich : einfädeln) bei Schleusendurchfahrten. Geöffnet war das Sonnendeck während dieser 8-tägigen Reise für 1 1/2 Stunden und am letzten Abend vor der Ankunft. Am letzten Tag (8.Tag der Reise) Ankunft um 6 Uhr morgends/ Ausschiffung der Passagiere bis 9 Uhr. Ansonsten gab es keine Möglichkeit, einen „Rundumblick“ auf die Uferlandschaft zu bekommen, da die einzige Möglichkeit vorne raus gewesen wäre, dort ist aber der SPA - Bereich, der darf nur von Leuten betreten werden, die entweder die Sauna oder den Fitnessraum (1 Laufband, 2 Fahrräder, für 200 Passagiere)benutzen. Lounge und Restaurant liegen mitschiffs, was bedeutet, Sicht nur zu einer Seite möglich, je nachdem, wo man sitzt. Reisepreis für 2 Personen,8 Tage: 2900 Euro. Als „Wiedergutmachung“ wurde von der Reiseleitung allen Passagieren ein „Verzehrguthaben“ pro Person 100 Euro von der Bordrechnung abgezogen, plus ein Gutschein von 25 % bei Buchung der nächsten Reise beim gleichen Anbieter für diese Saison (2010). Reisepreis für 2 Personen,8 Tage: 2900 Euro. Als „Wiedergutmachung“ wurde von der Reiseleitung allen Passagieren ein „Verzehrguthaben“ pro Person 100 Euro von der Bordrechnung abgezogen, plus ein Gutschein von 25 % bei Buchung der nächsten Reise beim gleichen Anbieter für diese Saison (2010). Muss das Ehepaar dies akzeptieren, bzw. was könnte diese als Schadensersatz wegen Nichterfüllung,bzw Entschädigung geltend machen?

kleiner Tip
…Absätze erleichtern das Lesen ungemein. ;o)

Gruß
„Raven“
(die nach den ersten 1,5 Zeilen kapituliert hat)

Hallo
erstens ist eine Reklamation beim Reiseveranstalter unumgänglich.
Man zeigt alle zu beanstandenden Fakten nachweislich auf und verlangt eine angemessene Rückvergütung.
Erst wenn der RV reagiert hat, kann man den weiteren Weg planen.
Alles andere ist Mumpitz.

Rumburak

ich kanns nicht lesen…
Hallo,

also, ich habe mir wirklich Mühe gegeben, aber das kann ich nicht lesen.

Kleine Absätze erleichtern es ungemein. Gerne hätte ich einen Rat gegeben, doch ich habe nach der 6. Zeile schon aufgegeben.

Sorry

Belini

Hallo,

also, ich habe mir wirklich Mühe gegeben, aber das kann ich
nicht lesen.

Ich kann nicht heisst ich will nicht.

…Gerne hätte ich einen
Rat gegeben, doch ich habe nach der 6. Zeile schon aufgegeben.

Wille verstezt Berge.

Rumburak

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Guten Tag,

SOOOO… nun mal für die ganz Gründlichen unter uns:.

Nehmen wir mal an, ein Ehepaar hat eine 8- tägige Flussschifffahrtreise gebucht.

Die Reise verläuft Donau,Main-Donau-Kanal, Main, Rhein von Regensburg nach Köln.

Der Anbieter bot diese Reise zum ersten Mal für diese Route an.

Das Schiff kam von Köln nach Regensburg, Passagiere die schon ab Köln an Bord waren, zeigten sich schon sehr aufgebracht über den bisherigen Verlauf der Reise.

Trotzdem wurde die gleiche Route auch zurück gefahren.

Es ist ein 4* Sterne Schiff, verlockend angepriesen wird uA.das geräumige Sonnendeck mit Sonnenliegen plus grossem Sonnensegel, Aussenrestaurant, Golfkurs auf Sonnendeck,Sport/Gymnastik auf Sonnendeck mit Blick auf wunderschöne Landschaften entlang der Flüsse.

Das Ehepaar bucht diese Reise aufgrund dieser Gegebenheiten.

Am ersten Abend an Bord wurde durch den Kapitän verkündet, dass aufgrund der Vielzahl der niedrigen Brücken, das Sonnendeck während der gesamten Reise nicht betreten werden kann!

(KEIN HOCHWASSER!!)

Das Schiff ist mit seinen drei Stockwerken für die Unterfahrung der Brücken entlang dieser Strecke zu hoch.

Zudem gibt es 54(!!) enge Schleusendurchfahrten (oft war die Schleuse nur 60 cm breiter als das Schiff;laut Kapitän) was bedeutet : Wartezeiten, Nachts Geräuschbelästigungen durch Manöver (sprichwörtlich : einfädeln) bei Schleusendurchfahrten.

Geöffnet war das Sonnendeck während dieser 8-tägigen Reise für 1 1/2 Stunden und am letzten Abend vor der Ankunft.

Am letzten Tag (8.Tag der Reise) Ankunft um 6 Uhr morgends/ Ausschiffung der Passagiere bis 9 Uhr.

Ansonsten gab es keine Möglichkeit, einen „Rundumblick“ auf die Uferlandschaft zu bekommen, da die einzige Möglichkeit vorne raus gewesen wäre, dort ist aber der SPA - Bereich, der darf nur von Leuten betreten werden, die entweder die Sauna oder den Fitnessraum (1 Laufband, 2 Fahrräder, für 200 Passagiere)benutzen.

Lounge und Restaurant liegen mitschiffs, was bedeutet, Sicht nur zu einer Seite möglich, je nachdem, wo man sitzt.

Reisepreis für 2 Personen,8 Tage: 2900 Euro.
Als „Wiedergutmachung“ wurde von der Reiseleitung allen Passagieren ein „Verzehrguthaben“ pro Person 100 Euro von der Bordrechnung abgezogen, plus ein Gutschein von 25 % bei Buchung der nächsten Reise beim gleichen Anbieter für diese Saison (2010).

Reisepreis für 2 Personen,8 Tage: 2900 Euro.

Als „Wiedergutmachung“ wurde von der Reiseleitung allen Passagieren ein „Verzehrguthaben“ pro Person 100 Euro von der Bordrechnung abgezogen, plus ein Gutschein von 25 % bei Buchung der nächsten Reise beim gleichen Anbieter für diese Saison (2010).

Muss das Ehepaar dies akzeptieren, bzw. was könnte diese als Schadensersatz wegen Nichterfüllung,bzw Entschädigung geltend machen?

BESSER??

Guten Tag,

BESSER??

Nein. In dem Wortwust ist immer noch keine Struktur.

SOOOO… nun mal für die ganz Gründlichen unter uns:.

Und was soll diese schnippische Bemerkung?

Petra

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Guten Tag,

Hallo,

Nehmen wir mal an, ein Ehepaar hat eine 8- tägige
Flussschifffahrtreise gebucht.

Schön :smile:

Die Reise verläuft Donau,Main-Donau-Kanal, Main, Rhein von
Regensburg nach Köln.

auch schön :smile:

Das Schiff kam von Köln nach Regensburg, Passagiere die schon
ab Köln an Bord waren, zeigten sich schon sehr aufgebracht
über den bisherigen Verlauf der Reise.

Das verstehe ich nicht… ich denke die Route startet auf der Donau?

Trotzdem wurde die gleiche Route auch zurück gefahren.

Wo sollen sie denn sonst langfahren?

Es ist ein 4* Sterne Schiff, verlockend angepriesen wird
uA.das geräumige Sonnendeck mit Sonnenliegen plus grossem
Sonnensegel, Aussenrestaurant, Golfkurs auf
Sonnendeck,Sport/Gymnastik auf Sonnendeck mit Blick auf
wunderschöne Landschaften entlang der Flüsse.

Hört sich sehr gut an :smile:

Am ersten Abend an Bord wurde durch den Kapitän verkündet,
dass aufgrund der Vielzahl der niedrigen Brücken, das
Sonnendeck während der gesamten Reise nicht betreten werden
kann!
(KEIN HOCHWASSER!!)
Das Schiff ist mit seinen drei Stockwerken für die
Unterfahrung der Brücken entlang dieser Strecke zu hoch.

Hatte das Ehepaar eine Reiseleitung an Bord? Wurde dies irgendwie schriftlich fixiert?

Zudem gibt es 54(!!) enge Schleusendurchfahrten (oft war die
Schleuse nur 60 cm breiter als das Schiff;laut Kapitän) was
bedeutet : Wartezeiten, Nachts Geräuschbelästigungen durch
Manöver (sprichwörtlich : einfädeln) bei
Schleusendurchfahrten.

Da hält keine Reklamation stand. Schleusen sind bei einer Flussreise normal. Man kann auch nicht nach Spanien fahren, und sich nachher über die starke Sonne beschweren.

Geöffnet war das Sonnendeck während dieser 8-tägigen Reise für
1 1/2 Stunden und am letzten Abend vor der Ankunft.

Wurde das schriftlich fixiert?

Am letzten Tag (8.Tag der Reise) Ankunft um 6 Uhr morgends/
Ausschiffung der Passagiere bis 9 Uhr.

Stand doch auch bestimmt in der Reisebeschreibung so drin, oder?

Ansonsten gab es keine Möglichkeit, einen „Rundumblick“ auf
die Uferlandschaft zu bekommen, da die einzige Möglichkeit
vorne raus gewesen wäre, dort ist aber der SPA - Bereich, der
darf nur von Leuten betreten werden, die entweder die Sauna
oder den Fitnessraum (1 Laufband, 2 Fahrräder, für 200
Passagiere)benutzen.
Lounge und Restaurant liegen mitschiffs, was bedeutet, Sicht
nur zu einer Seite möglich, je nachdem, wo man sitzt.

Wurde das schriftlich fixiert?

Reisepreis für 2 Personen,8 Tage: 2900 Euro.

Uih, das ist aber ordentlich…

Als „Wiedergutmachung“ wurde von der Reiseleitung allen
Passagieren ein „Verzehrguthaben“ pro Person 100 Euro von der
Bordrechnung abgezogen, plus ein Gutschein von 25 % bei
Buchung der nächsten Reise beim gleichen Anbieter für diese
Saison (2010).

Wurde die Entschädigung akzeptiert?

Reisepreis für 2 Personen,8 Tage: 2900 Euro.

Wiederholung

Als „Wiedergutmachung“ wurde von der Reiseleitung allen
Passagieren ein „Verzehrguthaben“ pro Person 100 Euro von der
Bordrechnung abgezogen, plus ein Gutschein von 25 % bei
Buchung der nächsten Reise beim gleichen Anbieter für diese
Saison (2010).

Wiederholung

Muss das Ehepaar dies akzeptieren, bzw. was könnte diese als
Schadensersatz wegen Nichterfüllung,bzw Entschädigung geltend
machen?

Innerhalb eines Monats kann eine schriftliche Reklamation beim Reiseveranstalter eingereicht werden. Es sollten alle Mängel aufgeführt werden, und eine explizite Forderung enthalten.

Wo wurde denn gebucht? Im Normalfall ist das Reisebüro der Ansprechpartner.

BESSER??

Sehr :smile:

Viele Grüße
Belini

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Guten Tag,

Hallo,

Nehmen wir mal an, ein Ehepaar hat eine 8- tägige
Flussschifffahrtreise gebucht.

Schön :smile:

Die Reise verläuft Donau,Main-Donau-Kanal, Main, Rhein von
Regensburg nach Köln.

auch schön :smile:

Das Schiff kam von Köln nach Regensburg, Passagiere die schon
ab Köln an Bord waren, zeigten sich schon sehr aufgebracht
über den bisherigen Verlauf der Reise.

Das verstehe ich nicht… ich denke die Route startet auf der
Donau?

Wie geschrieben: das Schiff KAM von Köln , mit Passagiere an Bord, die die Route hin und zurück gebucht hatten - UNSERE Reise fing in Regensburg an…

Trotzdem wurde die gleiche Route auch zurück gefahren.

Wo sollen sie denn sonst langfahren?

Es hätte die Möglichkeit gegeben, nach dem Fiasko der HINREISE, neu zusteigende Gäste 3 Tage vorher anzufragen, ob sie unter den gegebenen Umständen die Reise überhaupt antreten wollen…diese Route hatte die Reederei zum ersten Mal im Programm.

Es ist ein 4* Sterne Schiff, verlockend angepriesen wird
uA.das geräumige Sonnendeck mit Sonnenliegen plus grossem
Sonnensegel, Aussenrestaurant, Golfkurs auf
Sonnendeck,Sport/Gymnastik auf Sonnendeck mit Blick auf
wunderschöne Landschaften entlang der Flüsse.

Hört sich sehr gut an :smile:

dachten wir auch :smile:

Am ersten Abend an Bord wurde durch den Kapitän verkündet,
dass aufgrund der Vielzahl der niedrigen Brücken, das
Sonnendeck während der gesamten Reise nicht betreten werden
kann!
(KEIN HOCHWASSER!!)
Das Schiff ist mit seinen drei Stockwerken für die
Unterfahrung der Brücken entlang dieser Strecke zu hoch.

Hatte das Ehepaar eine Reiseleitung an Bord?

Ja
Wurde dies

irgendwie schriftlich fixiert?

Ja, im Entschuldigungsschreiben, dass wir von der Reiseleitung auf Druck aller Passagiere bekamen

Zudem gibt es 54(!!) enge Schleusendurchfahrten (oft war die
Schleuse nur 60 cm breiter als das Schiff;laut Kapitän) was
bedeutet : Wartezeiten, Nachts Geräuschbelästigungen durch
Manöver (sprichwörtlich : einfädeln) bei
Schleusendurchfahrten.

Da hält keine Reklamation stand. Schleusen sind bei einer
Flussreise normal. Man kann auch nicht nach Spanien fahren,
und sich nachher über die starke Sonne beschweren.

Ist klar, aber 54 Schleusen in 6 (Fahrt-)Tagen => 9 Schleusen pro Tag => im Schnitt alle 2 1/2 Stunden eine Schleuse!! War selbst erprobten Flussschiffreisenden zu viel

Geöffnet war das Sonnendeck während dieser 8-tägigen Reise für
1 1/2 Stunden und am letzten Abend vor der Ankunft.

Wurde das schriftlich fixiert?

Fixiert wurde, dass das Sonnendeck während der Reise nicht betreten werden durfte.

Am letzten Tag (8.Tag der Reise) Ankunft um 6 Uhr morgends/
Ausschiffung der Passagiere bis 9 Uhr.

Stand doch auch bestimmt in der Reisebeschreibung so drin,
oder?

Wollte damit nur ausdrücken, dass auch am letzten Urlaubstag das Sonnendeck nicht geöffnet war.

Ansonsten gab es keine Möglichkeit, einen „Rundumblick“ auf
die Uferlandschaft zu bekommen, da die einzige Möglichkeit
vorne raus gewesen wäre, dort ist aber der SPA - Bereich, der
darf nur von Leuten betreten werden, die entweder die Sauna
oder den Fitnessraum (1 Laufband, 2 Fahrräder, für 200
Passagiere)benutzen.
Lounge und Restaurant liegen mitschiffs, was bedeutet, Sicht
nur zu einer Seite möglich, je nachdem, wo man sitzt.

Wurde das schriftlich fixiert?

Aufbau des Schiffes steht im Reiseprospekt; ist normalerweise kein Problem - wenn man aufs obere Deck darf…

Reisepreis für 2 Personen,8 Tage: 2900 Euro.

Uih, das ist aber ordentlich

…Tja, war uns diese Reise wert, wenn alles funktioniert hätte.

Als „Wiedergutmachung“ wurde von der Reiseleitung allen
Passagieren ein „Verzehrguthaben“ pro Person 100 Euro von der
Bordrechnung abgezogen, plus ein Gutschein von 25 % bei
Buchung der nächsten Reise beim gleichen Anbieter für diese
Saison (2010).

Wurde die Entschädigung akzeptiert?

Bis jetzt noch nicht

Reisepreis für 2 Personen,8 Tage: 2900 Euro.

Wiederholung

T´schuldigung .

Als „Wiedergutmachung“ wurde von der Reiseleitung allen
Passagieren ein „Verzehrguthaben“ pro Person 100 Euro von der
Bordrechnung abgezogen, plus ein Gutschein von 25 % bei
Buchung der nächsten Reise beim gleichen Anbieter für diese
Saison (2010).

Wiederholung

T´schuldigung

Muss das Ehepaar dies akzeptieren, bzw. was könnte diese als
Schadensersatz wegen Nichterfüllung,bzw Entschädigung geltend
machen?

Innerhalb eines Monats kann eine schriftliche Reklamation beim
Reiseveranstalter eingereicht werden. Es sollten alle Mängel
aufgeführt werden, und eine explizite Forderung enthalten.
was sollte diese Forderung beinhalten? Höhe der Entschädigung - gibt es eine Empfehlung / Richtlinie?
Wo wurde denn gebucht? Im Normalfall ist das Reisebüro der
Ansprechpartner.

Reisebüro meinte, sie würden Forderung weiterleiten; zeigten aber kein grosses Interesse daran, uns Tips zu geben wie sowas konkret auszusehen hat - wir sind in darin „Neulinge“. Bisher waren unsere gebuchten Reisen immer schön.

BESSER??

Sehr :smile:

Gern geschehen :wink:)

Viele Grüße
Belini

Liebe Grüsse zurück,
Zwergstern

Hallo Zwergstern,

also Ansprechpartner (Empfänger) ist der Reiseveranstalter. Das Reisebüro steht nur als Mittler da.
Es sollte konkret aufgelistet werden, das und das und das war nicht ok. Am Besten mit der Niederschrift der Reiseleitung vor Ort, Bildern, etc. Halt alles, um es besser zu verstehen/sehen.

Ausserdem sollte eine konkrete Forderung (in Zahlen!) beinhalten. Es ist aber so, wenn das Ehepaar die angebotenen 25% akzeptiert, dann braucht man kein Schreiben mehr.

Vielleicht sollte das Ehepaar (falls eine Rechtschutzvers. besteht), dieses Schreiben vom Anwalt aufsetzen lassen, oder mit weiteren rechtlichen Schritten drohen.

Die Bearbeitungszeit einer Reklamation dauert in der Regel ca 4-6 Wochen.

Viel Glück :smile:
Belini

Hallo Belini,

Ausserdem sollte eine konkrete Forderung (in Zahlen!)
beinhalten. Es ist aber so, wenn das Ehepaar die angebotenen
25% akzeptiert, dann braucht man kein Schreiben mehr.

die 25% waren ein Ermäßigungsgutschein auf eine diesjährige Reisebuchung. Damit würde ich mich auf keinen Fall abspeisen lassen, wenn ich denn überhaupt mit dem Veranstalter noch reisen wollte.

Gruß, Karin

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Guten Tag,

Guten Tag,

"guten Tag ist durchgestrichen??
…keine gute Kinderstube :frowning:

BESSER??

Nein. In dem Wortwust ist immer noch keine Struktur.

…apropos : schnippisch :smile:
…Lehrerin??

SOOOO… nun mal für die ganz Gründlichen unter uns:.

Und was soll diese schnippische Bemerkung

wusste nicht, dass „uns Petra“ einen Literaturpreisgemässen Artikel erwartet; hätte doch sonst meine Anfrage gaaaanz strukturiert verfasst :wink:

Petra

Herzliche Grüsse und ein wunderschönes Wochenende wünscht dir, liebe Petra,
Zwergstern

Hallo Belini,

… sollte eine konkrete Forderung (in Zahlen!)
beinhalten. …

die 25% waren ein Ermäßigungsgutschein auf eine diesjährige
Reisebuchung. Damit würde ich mich auf keinen Fall abspeisen
lassen, wenn ich denn überhaupt mit dem Veranstalter noch
reisen wollte.

Gruß, Karin

Hallo Karin,
vielen Dank für deine Hilfe!
Kannst du mir vielleicht sagen, wie hoch die konkrete Forderung ( in Zahlen) sein darf?
Alles, was die Experten bisher geschrieben haben, über Ablauf, Ansprechpartner, Beweisführung, weiss ich auch.

Gruss
Zwergstern

Guten Tag,

Nein. In dem Wortwust ist immer noch keine Struktu

Und was soll diese schnippische Bemerkung?

Petra

Liebe Petra,
über deine Kommentare musste ich herzlichst lachen !!!
Du bist so herzerfrischend negativ in deiner speziellen Art als „Trittbrettfahrerin“ in der „Beurteilung“ meiner Anfrage.
hast ein *Sternchen von mir bekommen :wink:)

…irgendeinen hilfreichen Expertenrat bezüglich de Anfrage?? Ansonsten: widme dich doch den Dingen, von denen du etwas verstehst.

Gruss
Zwergstern

Hallo Zwergstern,

vielen Dank für deine Hilfe!
Kannst du mir vielleicht sagen, wie hoch die konkrete
Forderung ( in Zahlen) sein darf?
Alles, was die Experten bisher geschrieben haben, über Ablauf,
Ansprechpartner, Beweisführung, weiss ich auch.

tut mir leid, helfen kann ich bei dieser Bewertung nicht. Ich reise selber nur per Rad und Bahn und übernachte am liebsten in Zelten. Das ist so weit weg von Deinen Kreuzfahrten und ihren Preisen, dass ich da gar keine Info geben kann.

Du kannst aber evtl. schon mal davon ausgehen, dass die 25%, auch wenn es da ein Gutschein ist, eine passende Hausnummer sind. Sonst halt Fachanwalt für Reiserecht, so es so etwas gibt. Der zahlt sich möglicherweise gut aus.

Gruß, Karin