Was wird vom Veranstalter für den Touristen einer gebuchten Flussschiffahrtreise getan, wenn wegen Hochwassers der Fluss für Flussfahrtschiffe gesperrt und nicht befahren werden darf? Kann dann die Reise vor Antritt kostenlos storniert werden oder muss der Reisende eine Busfahrt längs des Flusses mit Hotelunterbringungen akzeptieren? Was sieht das Reiserecht hierfür vor?
Hallo,
das ist dann höhere Gewalt. Hier mal ein Auszug aus dem Reiserecht:
„Der Begriff höhere Gewalt kommt auch im deutschen Reiserecht vor (z. B. § 651j BGB).[7] Hiernach kann ein Reisevertrag vom Reisenden und vom Reiseveranstalter gekündigt werden, wenn die Reise wegen höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und wenn dies bei Vertragsschluss noch nicht voraussehbar war. Der Veranstalter verliert dann den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Für bereits erbrachte Reiseleistungen kann er eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter muss für die Rückbeförderung des Reisenden sorgen; die Kosten der Rückbeförderung tragen der Veranstalter und der Reisende je zur Hälfte. Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Veranstalter entstehen nicht.“
Du kannst denke ich davon ausgehen dass Du kostenfrei stornieren kannst oder die Reise auf einen späteren Zeitpunkt verlegen kannst.
VG