Hi Günter,
bei der Fluthilfe lag/liegt Einiges im Argen - das wurde von diversen Politikern quer Beet auch schon eingeräumt. Aber ins Stocken geraten ist es nachweislich auf Länderebene. Da liegt der Hase begraben.
erst in den letzten Tagen war ein Metzgermeister - ich meine
es war bei Beckmann -. Offensichtlich sind bis heute der
Großteil der Spenden nicht angekommen. Ausserdem sind offenbar
die bürokratischen Hürden erheblich.
Hier müssen wir wohl zwischen Soforthilfe und weiterer Aufbauhilfe unterscheiden.
Soforthilfeauszahlungen in den Ländern
Freistaat Sachsen (CDU): 54 Mio. € für Wohnungen u. ä. (Stand: 7.10.02)
(Quelle: http://www.sachsen.de/de/wu/foerderaktuell/fluthilfe…)
Freistaat Bayern (CSU): 3,5 Mio. € (Stand: 23.8.02); weitere 3 Mio. € mit Stand 21.8.02 zugeteilt
(Quelle: http://www.stmf.bayern.de/aktuelles/pressemitteilung…)
Land Sachsen-Anhalt (CDU): knapp 5 Mio. € (Stand: 18.10.02)
(Quelle: http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mwv/…)
Das sind nur mal so paar Eckdaten, die widerlegen, dass nirgendwo nichts angekommen ist. Soforthilfen sind hier Gelder, die ohne Nachweis nach dem Prinzip „Zeitpunkt des Antrags gleich Zeitpunkt der Auszahlung“ weitergereicht worden sind.
der Bund hat die Sofortgelder auch umgehend schnell
ausgezahlt. Für die Verteilung und Bestandsaufnahme sind die
Länder und Gemeinden zuständig.
Wer war nochmal in Sachsen regierend???
Erstaunlicherweise die CDU. Aber warum klappt es in den
anderen PDS/SPD regierten Ländern auch nicht ?
Welche meinst Du?
Vor allem steht
folgende Aussage von Schröder im Raum: Niemandem wird es nach
dem Hochwasser schlechter wie vorher gehen. Es werden alle
Schäden vollständig ersetzt.
Allein aus juristischer Sicht ist diese Aussage des Bundeskanzlers äußerst fragwürdig. Absolut!
Nun dürfen zuerst einmal gewisse Gelder ausgezahlt werden.
Vielleicht ist jemand unter den Usern, selbst betroffen,
der/die hier objketiv sich äussert.
Wer selbst betroffen ist, kann sich nicht objektiv äußern. Die Flutkatastrophe war ein Drama. Keine Frage!
Die bisher ausgezahlten
Beträge sind relativ zum Schaden gesehen gering.
Vom immateriellen Schaden einmal ganz abgesehen. Aber erfreulich finde ich, dass Sachsen-Anhalt für die 100-prozentige Behebung der Schäden aufkommt (im Gegensatz zu Bayern und Sachsen, die sich jeweils auf 80 Prozent festgelegt haben).
Nun muss in
jedem Einzelfall geprüft werden, ob Versicherungsleistungen
greifen. Diese müssen der Höhe nach angerechnet werden. Wenn
dies nun abgeschlossen ist, kann mit Spendengeldern der Rest
finanziert werden.
Es liegen ja noch Millionen in den Ländertöpfen, die auf Auszahlung nach Prüfung der einzelnen Sachverhalte warten.
Das Hauptproblem aber ist, dass nur alt für neu finanziert
wird und auch werden darf. Der Altbau muss eben geringer
bewertet werden wie der 2001 erstellte Neubau. Deshalb war die
Aussage, dass niemand nach der Flut schlechter gestellt ist
falsch.
Ja.
Der Altbaubesitzer muss Abschläge in Kauf nehmen. Also
kann ein Altbaubesitzer nicht erwarten, dass ihm ein neues
Haus finanziert wird, auch wenn das alte von der Flut
weggespült wurde. Das gilt auch für Unternehmen oder
Geschäfte.
Es bedeutet aber natürlich nicht zwangsläufig, dass dem Altbaubesitzer gar nichts finanziert wird. Das neue Haus o. ä. wird nur halt dem Wert des alten entsprechen müssen. Das halte ich allerdings für gerechtfertigt.
Viele Grüße
Jana