Flyer

Muss auf einem zu verteilendem Flyer die gesamte Adresse des Urhebers stehen, oder reicht eine E-Mail- bzw. Web-Adresse?

Aloha.

Mangels Antwort von berufenerer Stelle:

Muss auf einem zu verteilendemn Flyer die gesamte Adresse des
Urhebers stehen, oder reicht eine E-Mail- bzw. Web-Adresse?

Die Frage ist, ob der Flyer von der Impressumspflicht erfasst wird oder nicht. Eventuell hilft da ein Blick ins Landespressegesetz des betreffenden Bundeslandes. Dient der Flyer gewerblichen Zwecken, würde ich aber, ohne es mit Sicherheit zu wissen, grundsätzlich Impressumspflicht annehmen; schon, um auf der sicheren Seite und kein potentielles Abmahnungsopfer zu sein.

Besteht Impressumspflicht, gehört in das Impressum der Vollname des V.i.S.d.P. und eine ladungsfähige Anschrift.

Gruß,
Zeh_14

hallo,

Dient der
Flyer gewerblichen Zwecken, würde ich aber, ohne es mit
Sicherheit zu wissen, grundsätzlich Impressumspflicht
annehmen;

Nein, muss nicht rein. Werbung darf da (fast) alles. Geh aber davon aus, dass die pot. Kunden immer gerne wissen wollen, mit wem sie es zu tun haben.

Grüßerle
Richard