Flyer auslegen im Supermarkt

Hallo, wenn man Flyer im Supermarkt ausgelegt, und der Supermarkt schickt eine Rechnung mit dem Text: "Wir berechnen Ihnen für die Nutzung unserer gewerblichen Flächen " und dann die Summe, für wielange kommt denn ein Nutzungsvertrag zustande, wenn die Rechnung beglichen wird? Und muss der Supermarkt die Flyer dann auch auslegen o. darf er sie trotzdem entsorgen? (liegen keine mehr aus!)
Oder darf der Supermarkt auch ein Bußgeld erheben, wegen unerlaubter gewerblichen Nutzung deren gewerblichen Flächen? Dürfen die Bußgelder erheben oder nur der Staat? Und wenn die das dürfen, müsste das im Supermarkt irgendwo sichtbar mit nem Schild gewarnt werden? Wer kennt sich da aus? Wäre toll, wenn mir jemand Licht ins Dunkel bringt. VIelen Dank im VOraus.

Moin,

bevor man weiter überlegt, würde man mal die Summe nennen, um die es geht.

Denn so eine Rechnung ist zwar meines Erachtens gewagt (kam überhaupt ein Vertrag zwischen dir und dem Markt zu Stande? Ist bewiesen, dass DU das ausgelegt hast?), aber die könnten sich auch rechtsanwaltlich beraten lassen und dir eine schöne Abmahnung schicken.

Setze dich mit der Geschäftsleitung des freundlichen Supermarkts in Verbindung.

Es gilt dort eine Hausordnung und das Hausrecht.
Das darf jeder formulieren und durchsetzen wie er will.

Du hast jedenfalls gegen die Nutzungsbedingungen dieses Supermarktes verstossen und Aufwand und sogar Entsorgungskosten erzeugt.
Dafür bekommst nun die Quittung ähhhm Rechnung.

hallo,

durch die Rechnung für eine unerlaubte Nutzung in der Vergangenheit kommt kein Vertrag für eine zukünftige Nutzung zustande. Die Rechnung dürfte im wesentlichen die Kosten für die Entfernung und Entsorgung der Werbeflyer umfassen.
Eine juristische Person erhebt kein „Bußgeld“, aber kann sehr wohl anfallende Kosten und ggfs. „Vertragsstrafen“ verlangen.
Kosten für die rechtswidrige Nutzung fremden Eigentums bzw. die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes müssen auch nicht irgendwo im Voraus ausgehängt werden. Wenn zB der Hausmeister eine halbe Stunde benötigt, die Flyer einzusammeln und zu entsorgen, kann dieser Aufwand jederzeit geltend gemacht werden.

Wie kann man eigentlich auf so eine Idee kommen? was machst Du denn, wenn ich Dir ein Werbeplakat auf Dein Wohnungsfenster draufhänge? soll dann auch ein Nutzungsvertrag zustande kommen ???

&Tschüß
Wolfgang

Nur weil dir meine Antwort nicht gefällt, wird sie nicht weniger richtig und du wirst du trotzdem die Konsequenzen deines eigenwilligen Handelns tragen müssen.

sorry, Deine Antwort wollte ich weder zustimmen noch dagegen stimmen. bin aus Versehen gehen den Touchscreen gekommen. ;( Man kann es irgendwie nicht wieder rausnehmen.
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin einfach verwirrt, dass die Nutzung berechnet wird, wenn keine Nutzung vorliegt, weil entsorgt. Dann würde eine Rechnung für die Entsorgung für mich Sinn machen. Und es verwirrt mich, dass im Begleitschreiben was anderes steht, als in der Rechnung.

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hallo Wolfgang, na ja, klebst du mir ein Plakat an die Tür und ich schick dir ne Rechung für die Nutzung meiner Tür, dann willst du sicher für Dein Geld auch, dass das Plakat dann bitte auch für einige Tage o. so da hängt. Sonst zahlst du ja nicht. Oder ich nehme es ab. Machst du es jede Woche, dann würde ich dir auch ne Rechnung schicken, aber der Betreff wäre dann auch für die Entsorgung und nicht für die NUtzung;) So würde ich jedenfalls denken. Bin ich da zu sehr Mädchen?

Hallo,

wieso?

Ich bin einfach verwirrt, dass die Nutzung berechnet wird, wenn keine Nutzung vorliegt, weil entsorgt.

es fand doch eine Nutzung statt, nämlich das nichtgenehmigte Auslegen der Flyer.

Kleiner Tipp für die Zukunft:
Eine freundliche Frage vorher beim jeweiligen Filialleiter oder Ladeninhaber verhindert solche bösen Überraschungen.
Und wenn es in dem Flyer nicht gerade um Konkurrenz zum Supermarkt/Geschäft geht,
darf man sie auch meistens auslegen.

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Womöglich ist das ein Standardschreiben, welches nicht zu 100% auf die gegebene Situation zutrifft. Massgeblich ist, was in der Rechnung steht.

Nur, weil dort schon „100 andere Flyer“ liegen, darf man eben nicht ungeftragt seine Eigenen auch dazu packen.

Wir wissen jetzt nicht, um welchen Betrag es hier geht. Aber erfahrungsgemäss wird es nur teurer wenn man „sich auf die Hinterbeine stellt“

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Hallo,

das hat mit „Mädchen“ nix zu´tun, sondern eher damit, daß du mal dein Hirn einschaltest und von deinem Ego-Trip runterkommst.

es geht um die vergangene Nutzung

Das ist kompletter Blödsinn. Du hast kein Recht auf Nutzung. Du nutzt trotzdem anderer Leute Ressourcen. Was ist eigentlich in Deiner Erziehung falsch gelaufen, daß Du deinen Denkfehler nicht erkennst, wenn es um anderer Leute Eígentum geht ???

&Tschüß
Wolfgang

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Ja, sogar ein Blondes :wink:
Vergleiche es eher mit dem „erhöhten Beförderungsentgeld“ in Bus und Bahn.
Du hast dir eine Leistung erschlichen, wirst aus dem Zug hinauskomplimentiert und zahlst trotzdem. Egal, ob du nun schon fast am Ziel warst oder gerade erst eingestiegen bist.

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Das stimmt nicht ganz. Man darf i. d. R. weiterfahren, denn zusätzlich zum EBE muß man auch ne Fahrkarte bezahlen.

So zumindest im Glücklichen Bayern.

Gruß T

Die gilt aber für die „neue“ - dann regulär bezahlte - Fahrt.
Und sicher auch nur, wenn du es sofort bezahlst.

Nein und nein. Man bezahlt die begonnene Fahrt plus EBE (60 Euro) (Oder meintest Du das mit „neuer“ Fahrt?). Das Ganze nennt sich heutzutage „Fahrpreisnacherhebung“. Früher galt das EBE an sich auch als Fahrschein für die begonnene Zugfahrt.

Ob man bar oder unbar bezahlt, spielt sowieso keine Rolle.

du hast nur leider vergessen, dass es für genau diesen zweck ein spezielles gesetz gibt. zeigst du grad mal das, was für die flyerauslage in einem supermarkt entsprechend gilt?

Hallo Wolfgang, vielen Dank für die sachliche und kontruktive Beantwortung meiner Frage! Mfg

Ich frage sonst immer, aber es hatte in Ströhmen gegossen, die Kasse war proppe voll, ich wollte nicht stören. Und da dort schon Flyer lagen… passiert mir nie wieder;)
LG