Hallo,
im Rahmen einer Werbeaktion plane ich in unserer Stadt in historischen barock-kostümen eine Werbeaktion zu starten (mas.2 Leute). Inwiefern darf ich das? Kommen Kosten auf mich zu? Muss ich das anmelden?
Hallo,
im Rahmen einer Werbeaktion plane ich in unserer Stadt in historischen barock-kostümen eine Werbeaktion zu starten (mas.2 Leute). Inwiefern darf ich das? Kommen Kosten auf mich zu? Muss ich das anmelden?
Hinweis an die Leserschaft: Das ist die Fortsetzung einer Diskussion in BWL, die mit dem vorläufigen Ergebnis endete, daß die Verteilung von Werbematerial normalerweise genehmigungspflichtig ist und normalerweise dafür zu sorgen ist, daß die Straßen nicht mit dem Werbematerial verschmutzt werden.
im Rahmen einer Werbeaktion plane ich in unserer Stadt in
historischen barock-kostümen eine Werbeaktion zu starten
(mas.2 Leute). Inwiefern darf ich das? Kommen Kosten auf mich
zu? Muss ich das anmelden?
Außerdem waren wir schon so weit, daß derartige Aktionen wohl eher nicht genehmigungspflichtig sind, man aber genaueres beim örtlichen Ordnungsamt erfährt. Das Problem bei der Sache ist, daß Dir niemand etwas über die örtlichen Bestimmungen verraten kannst, solange Du uns weder im Text oder in der Visitenkarte verrätst, wo Du wohnst bzw. wo die Aktion stattfinden soll.
Gruß,
Christian
Danke für die Erklärung.
Ich kann nur dringend raten sich an das Ordnungsamt zu wenden, es ist eigentlich unmöglich für den Normalsterblichen (in Kostüm oder ohne) zu wissen, welche Flächen öffentlich sind oder in privater Hand.
Mag die Stadt da entspannt auf rumfliegenden werbemüll reagieren, private sind das evtl. nicht.
oder man nimmt sich ne lokale Werbeagentur und verhandelt mit denen, dann kann man das Genehmigungschaos umgehen, hat aber auch nicht mit evtl. Schadenersatzforderungen zu tun.
PP