Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner einfachen (?) Frage:
Warum gibt es keinen Föhn mit Schuko-Stecker?
Herzliche Grüße
Günter Miller.
Hi,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner einfachen (?) Frage:
Warum gibt es keinen Föhn mit Schuko-Stecker?
gibt es(*). Will man aber nicht
Wenn das Teil komplett aus Plastik ist ist nicht mal dann Spannung auf dem Gehäuse wenn innen das spannungsführende Kabel abreißt, sich ans Gehäuse legt und vorher auch noch der Schutzleiter seinen Geist aufgegeben hat.
J~
*kA ob es doch inzwischen eine Vorschrift gibt die das verbietet.
Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner einfachen (?) Frage:
Warum gibt es keinen Föhn mit Schuko-Stecker?
Weil Haartrockner aus einem Kunststoffgehäuse bestehen und somit Schutzisoliert sind. Auch bei Metallteilen kann sich innen eine Schutzisolierung befinden so das bei einem Fehler keine elektrisch Leitfähigen Teile an das Metall kommen können.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzisolierung
Gruß
Holger
Hallo,
*kA ob es doch inzwischen eine Vorschrift gibt die das
verbietet.
Gibt es. Die aktuelle Niederspannungsrichtlinie verbietet den Schukostecker für Geräte der Schutzklasse II. Und da gehört jeder mir bekannte Föhn dazu.
Wobei diese Richtlinie schon seit X Jahren besteht und ich deshalb nicht weiß, wie alt ein Föhn sein muss, um original vom Hersteller mit einem Schukostecker ausgeliefert worden zu sein.
Gruß
loderunner
Warum gibt es keinen Föhn mit Schuko-Stecker?
Hallo Günter,
… insbesondere weil er dann teurer wird.
Mit Schutzleiter werden Kabel und Stecker teurer, schwerer und weniger flexibel.
Aus Schutzklasse II (schutzsioliert) wird Schutzklasse I (mit Schutzleiter), das bringt keinen Vorteil.
Bernhard
Hallo,
… insbesondere weil er dann teurer wird.
Mit Schutzleiter werden Kabel und Stecker teurer, schwerer und
weniger flexibel.
Das wäre nicht mal das große Problem: bei Schutzklasse I muss jedes berührbare Metallteil, ggf. bis hin zur einzelnen Schraube, mit dem Schutzleiter leitend verbunden sein. Und das muss zusätzlich zur umständlichen und aufwändigen Montage auch noch geprüft werden. DAS kostet richtig Zeit und Geld.
Gruß
loderunner
… bei Schutzklasse I muss jedes berührbare Metallteil, ggf. bis hin zur einzelnen Schraube, mit dem Schutzleiter leitend verbunden sein. Und das muss zusätzlich zur umständlichen und aufwändigen Montage auch noch geprüft werden. DAS kostet richtig Zeit und Geld.
Hallo loderunner,
der Schutzleiteranschluss muss bei jedem Stück geprüft werden, das stimmt. Dafür entfällt die doppelte bezw. verstärkte Isolation des Gehäuses. Das bringt beim Föhn jedoch praktisch keinen Vorteil.
Berührbare Metallteile müssen nur dann mit dem Schutzleiter verbunden werden, wenn sie im vorhersehbaren Fehlerfall unter Spannung stehen können.
Bernhard
Frage.leicht off topic
Hallo ,
(…)
(…) bei Schutzklasse I muss
jedes berührbare Metallteil, ggf. bis hin zur einzelnen
Schraube, mit dem Schutzleiter leitend verbunden sein. Und das
muss zusätzlich zur umständlichen und aufwändigen Montage auch
noch geprüft werden. DAS kostet richtig Zeit und Geld.
Wie ist das bei Bohrmaschine, Winkelschleifer usw. ?
Da ist mindestens das Bohrfutter, wenn nicht sogar die gesamte vordere Getriebehülle aus Metall.
Zumindest einige geräte haben kein Schuko.
Gruss,
TR
Hallo,
Berührbare Metallteile müssen nur dann mit dem Schutzleiter
verbunden werden, wenn sie im vorhersehbaren Fehlerfall unter
Spannung stehen können.
Da hast Du völlig recht, ich habe mich falsch ausgedrückt.
Gruß
loderunner
Hallo,
Wie ist das bei Bohrmaschine, Winkelschleifer usw. ?
Da ist mindestens das Bohrfutter, wenn nicht sogar die gesamte
vordere Getriebehülle aus Metall.
Zumindest einige geräte haben kein Schuko.
Schutzklasse II (ohne Schuko) bedeutet, dass zwischen Netzspannung führenden Teilen und Benutzer sich immer (mindestens) zwei Isolierungen oder eine verstärkte Isolierung befinden (http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzklasse_(Elektrote…). Ob die berührbaren Teile dann aus leitfähigem Material bestehen, ist egal.
Gruß
loderunner
Hallo TR,
Wie ist das bei Bohrmaschine, Winkelschleifer usw. ?
Da ist mindestens das Bohrfutter, wenn nicht sogar die gesamte
vordere Getriebehülle aus Metall.
Zumindest einige geräte haben kein Schuko.
Die Vorschrift berücksichtigt nur die Fehler welche durch das Gerät selbst entstehen können. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass man auch von Aussen eine Fremdspannung anlegen kann.
Bei der Bohrmaschine kommt das zum Tragen, wenn man eine Stromführende Leitung anbohrt…
MfG Peter(TOO)
Hi,
Und da gehört
jeder mir bekannte Föhn dazu.
nunja, dass es keine gibt heißt ja nicht, dass es keine geben DARF
VG,
J~
Hallo,
Und da gehört jeder mir bekannte Föhn dazu.
nunja, dass es keine gibt heißt ja nicht, dass es keine geben
DARF
da haben wir uns jetzt, glaube ich, mißverstanden.
Ein Föhn darf natürlich ein Schutzklasse I - Gerät sein und einen Schukostecker haben. Er darf nur kein Schutzklasse II - Gerät sein und eine Schukostecker besitzen. Schutzklasse II schließt den Schukostecker aus, nicht der Föhn die Schutzklasse I.
Gruß
loderunner