fördergelder für bereits selbstständige

Hallo,

ich bin Heilpraktikerin und bereits sehr geringfügig selbstständig tätig, da ich noch bis Dezember in Elternzeit bin.Bin zur Zeit noch in einer fremden Praxis eingemietet. Nun möchte ich aber ab Dezember eine eigene Praxis eröffnen und suche nach Möglichkeiten einer Förderung. Leider ohne Erfolg, da ich, wie geschrieben, schon selbstständig tätig bin.
Welche Möglichkeiten gibt es sich unterstützen zu lassen? Da ich die letzte Zeit außer Elterngeld kein Einkommen hatte, sieht es auch schlecht aus mit einem Kredit.
Danke für alle Antworten!
Sabine

Hallo Sabine,
ich kann dir da leider nicht weiterhelfen, außer ein paar Dinge zum Thema Ich-AG habe ich keine Erfahrung in Sachen Fördergelder und Co, leider auch nicht speziell was Heilpraktiker angeht.

Ich hoffe, jemand anders kann dir da die benötigten Auskünfte und Tipps geben.

Viel Erfolg wünsch ich dir

Gruß
Claudia

Hallo,

so genau kann ich dir da leider auch nich helfen, da ich keine Förderung in Anspruch genommen habe und es ohne versuche, ist mir zuviel Papierkram.

Aber in meinem Fall habe ich meine benötigten Informationen bei der KfW Bank und der Industrie und Handelskammer eingeholt, leider weiss ich nicht wie es da im ärztlichen Bereich heisst. Jedoch wird es dort auch sowas geben wo man sich informieren kann.

MFG: Paykoman

Hallo Sabine,

ich beantrage selbst gerade Fördergelder für meine Gründung.
Es gibt hierfür natürlich sehr unterschiedliche Kriterien und … auch für Selbständige, die es bereits sind. Ein Zeitraum von 5 Jahren sollte für Fördergelder nicht schädlich sein, jedoch brauchst du hier einmal eine richtige Beratung. Ich stelle dir hir mal einige links mit Informationen ein, um dir selbst ein Bild machen zu können.

Das Gründercoaching aus rechtlich fundierter Sicht

Ab dem 01.10.2008 können Existenzgründer bis zu weiteren 3.600,00 € als Zuschuss
erhalten. Die sogenannte KfW-Bank bietet die Möglichkeit auf einen Antrag hin,
Zuschuss für eine Expertenhilfe zu erhalten. Mit Hilfe dieses Zuschusses können Sie
Ihr Wissen und damit die Grundlage für Ihre Existenzgründung durch ausgewählte
Experten nachhaltig erweitern. Nutzen Sie die Chance des sog. Gründercoachings.

Wer ist zuschussberechtigt ?

Grundsätzlich alle Existenzgründer, die vorher arbeitslos waren. Der Zuschuss wird für
Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in
Anspruch genommen wird.
Wie hoch ist der Zuschuss zum Gründercoaching?
Das Gründercoaching wird mit höchstens 3.600,00 € bezuschusst. Dabei werden 90 %
des Beratungshonorars als Zuschuss gezahlt, wenn das Beratungshonorar nicht mehr
als 4.000,00 € beträgt. Pro Tag dürfen als Honorar nicht mehr als 800,00 € berechnet
werden.
Bei wem muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Zuschuss zum Gründercoaching ist seit dem 01.10.2008 bei der
zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder
Wirtschaftsfördereinrichtung, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind, zu
stellen. Eine Übersicht aller Regionalpartner finden Sie auf der Seite http://www.gcdregionalpartnersuche.de/gcd/.

Den Antrag und weitere Formulare und Ausfüllhilfen können Sie auf der Internetseite

http://www.kfw-Mittelstandsbank.de/DE_Home/Beratungs…
Gruendercoaching_Deutschland/Antrag_und_Formulare.jsp

abrufen. Zur Darstellung Ihrer Geschäftsidee, die sie bei der zuständigen IHK darstellen
müssen, können Sie die beigefügten Muster für den Businessplan nutzen.

Welche Existenzgründer können gefördert werden?
Im Rahmen des Gründercoachings sind grundsätzlich Coachingmaßnahmen zu allen
wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Punkten zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft
förderungsfähig. So können insbesondere Existenzgründungen in den Bereichen

  • Handel
  • Handwerk
  • Industrie
  • Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe
  • Handelsvertreter und –makler dies scheint fürs Internetgeschäft möglich
  • sonstiges Dienstleistungsgewerbe dies scheint fürs Internetgeschäft möglich
  • Verkehrsgewerbe
  • Angehörigen Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die
    entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist, gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen sonst noch vorliegen?

  1. Die Existenzgründung muss grundsätzlich schon durchgeführt worden sein. Es muß
    folglich ein Gewerbe angemeldet worden sein. Die Existenz muss folglich
    nachweisbar schon gegründet worden sein.
  2. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Gründung der Existenz grundsätzlich nicht
    länger als fünf Jahre zurückliegen.
  3. Der Existenzgründer muss seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik
    Deutschland haben.
  4. Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein.

Welche Bereiche in der Existenzgründung können grundsätzlich
nicht gefördert werden?
Bei dem Gründercoaching sind folgende Aspekte nicht förderungsfähig:

Gründercoaching im Vorgründungsbereich;
Coachingmaßnahmen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
zum Inhalt haben;
Coachingmaßnahmen, die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von
Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software
zum Inhalt haben;
Coachingmaßnahmen, die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt
haben;
Coachingmaßnahmen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.

Wie läuft das Gründercoaching konkret ab?

  1. Informieren Sie sich unter http://www.gcd-regionalpartnersuche.de/gcd/,
    welcher Regionalpartner der Kfw-Bank für Sie bezüglich des Gründercoaching
    zuständig ist.
  2. Vereinbaren Sie mit diesem Regionalpartner einen Besprechungstermin. Bereiten
    Sie zu diesem Termin schon alles vor. Bereiten Sie einen Lebenslauf, einen
    Businessplan und ggf. auch schon einen Antrag vor. Sie müssen den
    Sachbearbeiter bei dem Regionalpartner davon überzeugen, dass Ihre
    Unternehmung ein Gründercoaching benötigt und wert ist. Zudem geht die
    Bewilligung des Antrages schneller, wenn schon alle Unterlagen vorliegen.
  3. Der Sachbearbeiter übersendet Ihren Antrag mit einem Votum an die Kfw-Bank.
  4. Nachdem diese über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Coach unter
    einer bestimmten Anzahl zugelassener Coaches aus der Kfw-Beraterbörse, siehe
    unter https://www.kfw-beraterboerse.de/start/, auswählen.
  5. Sie schließen mit dem Coach dann einen Coachingvertrag ab und reichen diesen
    bei Ihrem Regionalpartner der Kfw-Bank ein. Wenn alle Seiten grünes Licht geben,
    können Sie mit Ihrem Coach an der Weiterentwicklung Ihres Unternehmens
    beginnen.

Ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich?

Ja! Eine Förderung, zum Beispiel durch das Überbrückungsgeld oder den
Gründungszuschuss, hindert die Bewilligung des Gründercoachings grundsätzlich nicht.

Sie als Existenzgründer müssen lediglich bestätigen für das Gründercoaching keine
andere Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu beantragen bzw. beantragt zu haben.

EU-Fördergelder für Beratung + Aus- u. Weiterbildung + Gründungscoaching
Voraussetzungen – zu erfüllende Kriterien
Bei folgenden zu erfüllenden Kriterien, die gesetzlich in den EU-Richtlinien für Fördermittel verankert sind, hat man Anspruch auf Fördergelder in obigem Rahmen:
I. Gewerbeanmeldung
Sie haben bereits ein angemeldetes Gewerbe, das nicht länger als 5 Jahre besteht.

oder

  1. Falls Ihr Gewerbe länger als 5 Jahre besteht, haben Sie die Möglichkeit, ein Nebengewerbe
    anzumelden.

oder

  1. Sie haben bisher kein Gewerbe und melden jetzt ein haupt- oder nebenberufliches Gewerbe an.
    Bitte unbedingt das nebenberufliche Gewerbe beim Arbeitgeber „absegnen“ lassen, um
    unnötigen Problemen aus dem Weg zu gehen !!!
    Der Anspruch auf Fördermaßnahmen ist unabhängig davon, ob man das Gewerbe sofort, später oder möglicherweise gar nicht aktiv betreiben wird.
    Das ist deshalb möglich, weil es sich hier um Förderungsmassnahmen für Beratung und Bildung handelt!
    Dies ist durch die ausführende Unternehmensberatung detailliert zu verifizieren !!!

II. Sie sind deutscher Staatsbürger mit einem gültigen deutschen Ausweis
Man nimmt das Konzept für Gründungscoaching in Anspruch und beauftragt eine Unternehmensberatung, die unternehmerische Aus- und Fortbildung zu übernehmen.
Die Ausbildungen erfolgen dann über Online-Schulungen und/oder CDs/DVDs und sind nicht an persönliche Seminarbesuche gebunden. Sie studieren zu Hause, ähnlich wie bei einem Fernlehrgang.
Die verschiedenen Ausbildungsmaßnahmen werden in unterschiedlichen Zeitabständen und ausschließlich im Rahmen der Fördermittel von Bund, Land und EU durchgeführt.

III. Kurzdarstellung Ihres Unternehmens zur Erstellung eines Business-Plans
Wenn Sie bereits ein Unternehmen führen, stellen Sie in ein paar Zeilen Ihre Geschäftsfelder und Aktivitäten vor.
Gewerbe darf aber nicht länger als 5 Jahre existieren, andernfalls neues Gewerbe oder Nebengewerbe anmelden !!!
Wenn Sie ein Existenzgründer sind (dies ist der hier vorliegende Fall im Rahmen von Inmarket) und Ihr Gewerbe neu angemeldet haben, stellen Sie in ein paar Zeilen Ihre geplanten Geschäfts-aktivitäten vor, um darauf aufbauend den für alle Neueinsteiger bei Inmarket notwendigen und auch einheitlichen Businessplan erstellen zu können.

Liste der benötigten Unterlagen
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

  1. Kopie vom Reisepass / Personalausweis (beide Seiten)

  2. Kopie vom Gewerbeschein / Nachweis der Selbstständigkeit
    ( nicht älter als 5 Jahre )
    Ausnahme: Existenzgründung als Arbeitsloser
    od. ALG-II-Bezieher →→ Gewerbe später anmelden

  3. Kopie des Überweisungsträgers / Einzahlungsbeleg
    des geforderten Anteils am Beratungshonorars

Überweisung an: - falls eine anteilige Zahlung nötig sein sollte
XY Unternehmensberatung
Bank
Konto-Nummer:
BLZ:
Verwendungszweck: Beratungshonorar + evtl. Name des Antragstellers, wenn dieser nicht Kontoinhaber ist

Anmerkung: Die Fördergelder werden von den Förderstellen auf das Konto überwiesen, welches Sie für die Überweisung des Beratungshonorars verwenden. Lautet das Konto nicht auf ihren Namen, dann benötigen wir unter Verwendungszweck zusätzlich den Namen des Antragstellers.

  1. Kurzbeschreibung des ausgeübten und bereits angemeldeten Gewerbes ( 4-Zeiler ) und/oder des geplanten und noch zu gründenden Gewerbes.

  2. Vertrag für XY Unternehmensberatung
    1 x original unterschrieben + 2 Kopien davon
    (= 3 Ausfertigungen)
    Zusätzlich bleibt 1 Kopie beim Antragsteller!

Hier noch ein Überblick für Bayern: Gibts aber für jedes Bundesland

Fördergeld-Programme: hier: Schwerpunkt Bayern

Name des Zuschuss-Programms: Industrieberatung (durch U-Beratungen sicher zu stellen)
Geldgeber: Bay. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Höhe des Zuschusses: max. 7.200 Euro

Name des Zuschuss-Programms: Coaching Existenzgründer und Betriebsübernehmer
Geldgeber: Bay. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Höhe des Zuschusses: max. 13.500 Euro

Name des Zuschuss-Programms: Unternehmensberatungsförderung
Geldgeber: BuMi für Wirtschaft und Technologie
Höhe des Zuschusses: max. 7.500 Euro

Name des Zuschuss-Programms: Einstiegsgeld
Geldgeber: Bundesagentur für Arbeit
Höhe des Zuschusses: keine Angaben

Name des Zuschuss-Programms: Gründungszuschuss
Geldgeber: Bundesagentur für Arbeit
Höhe des Zuschusses: keine Angaben

Name des Zuschuss-Programms: KfW-Gründercoaching
Geldgeber: KfW-Bankengruppe
Höhe des Zuschusses: max. 3.000 Euro

Name des Zuschuss-Programms: Gründungszuschuss
Geldgeber: EU
Höhe des Zuschusses: keine Angaben

Name des Zuschuss-Programms: Informations- u. Schulungsveranstaltungen f. kleine und
mittlere Unternehmen
Geldgeber: BuMi für Wirtschaft und Technologie
Höhe des Zuschusses: keine Angaben

Name des Zuschuss-Programms: Mehrjahresprogramm für Unternehmen
Geldgeber: EU
Höhe des Zuschusses – keine Angaben

Diese Programme können je nach Bundesland evtl. abgeändert auftreten oder gar gänzlich wegfallen. Jedoch können je nach Bundesland auch spezifische Förderprogramme auftreten. Dies wäre jeweils auf den Einzelfall eines Antragstellers für die weitere Beratung in Sachen Fördergelder zu klären.

Viel Spass

Alexander

aus Meiner eigenen Erfahrung, kann ich nur sagen, dass es keinen Sinn macht sich für eine eigene Praxis zu verschulden. Die Einnahmen in der ersten Zeit werden in der Regel nicht so hoch sein, dass sie ihr Leben und den Kredit gleichzeitig bedienen können.

Gruß Bernd

Hallo, Sabine.

Zu meinem Bedauern kann ich Dir leider auch nicht weiter helfen. Da Du auch keine Angaben gemacht hast, wo Du Dich schon informiert hast. Bei der ARGE, beim Arbeitsamt? Es gibt dort Beratungstermine die Dich vielleicht ein wenig weiter bringen. Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg bei Deiner Suche.

Gruß Jürgen

Hallo,
ich denke es sieht schlecht aus, da du ja schon als Selbstständige arbeitest. Vielleicht hat der Bund der Heilpraktiker einen Tipp für dich oder eine Nachfrage bei der ARGE.
Sorry ich kann dir nicht helfen.
Rita:

Einige Hilfreiche Tipps wurden hier ja schon vergeben.

Wenn alle Stricke reisen, würde ich es an Ihrer Stelle mal mit einem Privatkredit bei www.auxmoney.com oder www.smava.de versuchen.

Als selbständiger hab ich bei Auxmoney schon des öfteren einen Kredit bekommen. Beim ersten Kredit musste ich zwei Anläufe nehmen um diesen zu erhalten. Meine Erfahrung ist aber, dass wenn man einmal alle Raten pünktlich oder den Kredit sogar, wie ich, vorzeitig ablösen konnte, man immer wieder einen Kredit bekommt.