fördergeldermöglichkeiten

hallo

ich möchte mich selbstständig machen und habe eine frage dazu

wie ich mich informieren konnte gibt es für existenzgründer fördergelder

-Einstiegsgeld (ermessenssache)
-Gründungszuschuss
-ESF-Richtlinie Beschäftigungsförderung - A - Zuschüsse für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit

können überhaupt alle 3 fördermaßnahmen gleichzeitig in anspruch genommen werden oder würde dieses dann verrechnet so das man eines sinnlos beantragt hätte?

oder werden die summen der fördergelder wirklich addiert und hat es zur verfügung?

gruss umungus

hallo,

es wäre einfacher zu wissen, ob du arbeitslos bis und wie lange du noch anspruch auf arbeitslosengeld hast.

du musst arbeitslosengeld erhalten und mind. ncoh 120 tage anspruch auf geld haben, ansonsten geht es sowieso nicht.

wenn du noch nie selbständig warst, dann würde ich dem vermittler vorschlagen ein existenzgründerseminar zu besuchen. dort wirst du von fachleuten über die verschiedenen fördermöglichkeiten beraten.

ist deine idee förderungswürdig, so steht dir bei gründung sogar noch ein coach zu, der sich die erste zeit begleitet.

es kann jedoch immer nur eine fördermöglichkeit wahrgenommen werden, ind ern antragsformularen musst du bestätigen keine anderen gelder für das gleiche gewerbe zu erhalten.

ok? noch fragen?

gruss
paragraphenmaus