Gibt es eigentlich einen Zuschuss zum Gehalt, wenn der Arbeitslose früher mal selbst gekündigt hat ?
Wenn keine Sperrzeit besteht gilt die Regelung 50plus immer.
Das Problem ist, wenn dieser Arbeitnehmer z.B. vor 3 Jahren selbst gekündigt hat und jetzt arbeitslos ist. Erhält dann die ehemalige Firma bei einer Einstellung Zuschüsse ?
Gruss mr.blue
Hallo mr.blue,
warum nicht? Die Regelung 50plus besteht ausnahmslos gegenüber jedem privatem Arbeitgeber in Deutschland, wenn der Arbeitgeber nicht dem Arbeitnehmer gekündigt hat und danach wieder neu einstellen will um abzukassieren. Zudem hatte hier der Arbeitnehmer vor längerer Zeit gekündigt (3 Jahre), also kann man keine „Absprache“ vermuten falls du darauf hinaus willst.
Im öffentlichen Dienst bestehen andere Einschränkungen.
Gruß
John
Langsam, es gibt bei den Agenturen feste Regeln, wann eine Wiedereinstellung mit Förderung möglich ist. Das hat mit dem Alter allein nichts zu tun. Es gibt ja auch Förderungen für Jüngere unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig ist, wie lange ist die wartezeit bei Ihrer Agentur, bis eine Förderung beim alten AG (ob selbst gekündigt oder Kündigung des AG ist egal)möglich ist. Es muss aber auch einen Grund für die Förderung geben!!! Alter allein reicht nicht unbedingt aus!!! Das ist sehr fachlich. Der AG soll sich an seinen Ansprechpartner in der Agentur wenden.