das liebe geld…
Hallo, Wolfgang,
vielen Dank erstmal! 
ich schreib jetzt einfach mal „zwischen die zeilen“…
Die Haftungsbeschränkung in einer GmbH greift
auch für eine Neugründung meistens nicht,
denn gegenüber finanzierenden Banken
haftet Ihr als Kreditnehmer immer mit dem
letzten Hemd (wenn Ihr das nicht wollt,
gibt’s schlicht nichts).
das ist schon richtig, aber wir haben eigentlich nicht vor, das für die gmbh nötige kapital von der bank zu holen… da hätte das ganze natürlich keinen sinn… uns geht es eigentlich um das restliche geld, das wir zum start noch brauchen, d.h. ein paar rechner sind noch nötig, ein paar kleine bauliche maßnahmen in den büro- und lagerräumen, elektriker, büromöbel fehlen noch ein paar… alles in allem sicher keine unsummen, aber trotzdem… etwas starthilfe könnten wir schon noch brauchen…
Gegenüber dem
Finanzamt und den Sozialkassen nützt die
Haftungsbeschränkung auch nichts. Was
soll also zu Beginn eine GmbH? Außerdem
gibt es Fälle, in denen eine GmbH
geradezu schädlich ist, nämlich dann,
wenn die Tätigkeit auch freiberuflich
möglich ist. Als Freiberufler ist man
z.B. nicht gewerbesteuerpflichtig,
sondern unterliegt „nur“ der
Einkommensteuer.
stimmt, aber wir sind keine freiberufler… das sind, wenn ich mich nicht irre, künstler, jounalisten, anwälte, ärzte etc… oder?
da fallen wir leider nicht drunter.
ausserdem spart man sich das „selbstanmelden“ bei krankenkasse etc. UND kann die personalkosten gewinnmindernd angeben, was bei der gbr eben NICHT geht…
Wenn ein Partner bereits selbständig ist,
schadet das bei den meisten
Förderprogrammen nichts, es sei denn, der
bereits selbständige Partner beherrscht
die Firma anteilsmäßig.
nein, wir werden drei gleichberchtigte partner sein… zumindest anteilsmäßig… daß unser einziger mann es nicht leicht haben wird, versteht sich von selbst… 
Aber auch dann
gibt es noch Möglichkeiten. Dafür müßte
man aber Genaueres wissen, denn es gibt
etliche Förderprogramme, die auch noch
regional unterschiedlich sind.
stimmt… in bayern soll es ja besonders bürokratisch zugehen… *seufz
Die Hilfe vom Arbeitsamt ist nicht davon
abhängig, ob man schon mal ein Gewerbe
hatte. Du kannst aber nicht als
Selbständige zum Arbeitsamt gehen und auf
Geld hoffen. Das geht wirklich nur, wenn
Du Arbeitnehmer (und arbeitslos)bist.
jetzt muss ich nur noch meinem chef schonend beibringen, daß er mich entlassen soll…
ich hoffe nur, daß mich das arbeitsamt nicht gleich wieder vermitteln kann, denn um das überbrückungsgeld zu bekommen, muss man mindestens 4 wochen arbeitslos gemeldet sein… oder?
Außerdem mußt Du den Nachweis bringen,
daß die Selbständigkeit zu einer
dauerhaften und tragfähigen Existenz
führt. Weil das keiner aus dem Kaffeesatz
erkennen kann und die Leute vom
Arbeitsamt das nicht beurteilen wollen
oder können, wird dafür in aller Regel
eine Stellungnahme von der Handels- oder
Handwerkskammer verlangt.
reicht das nicht auch vom steuerberater?
ich könnte auch noch eine liste aller leute, die jetzt schon darauf warten, daß wir endlich loslegen, beifügen… 
Wünsche Euch viel Glück und
Durchhaltevermögen!
vielen herzlichen dank!
Anja. 