Fördermittel bei Existenzgründung

Hallo, Ihr da draussen!

hat hier schon mal jmd. staatl. fördermittel für eine existenzgründung in anspruch genommen? bekommt man die auch, wenn man gleich eine gmbh gründen möchte? oder muss man (wenn es mehrere partner sind) erst mal mit der gbr anfangen?
kann man auch existenzgründungs-fördermittel beantragen, wenn einer von drei partnern bereits ein gewerbe angemeldet hat?
interessieren würde mich auch das sogenannte überbrückungsgeld von arbeitsamt, kann man das auch bekommen, wenn man schon mal eine gewerbe angemeldet hatte?

fragen über fragen… dabei wollte ich mich doch nur einfach selbständig machen… *seufz

vielleicht war da ja schon jemand erfolgreich, freue mich auf antwort. :smile:

Anja.

Hallo Anja!
Staatliche Fördermittel sind von der Rechtsform Deiner geplanten Neugründung unanhängig. Von daher könnt Ihr gleich eine GmbH gründen. Nur, überlegt Euch das vorher genau. Die Gründung einer GmbH ist mit Formalien verbunden, die Geld kosten und das ist besonders am Anfang meistens sehr knapp. In der GmbH seid Ihr sofort bilanzpflichtig und müßt laufend Formvorschriften (z.B. förmliche Gsellschafterversammlungen) beachten. Die Haftungsbeschränkung in einer GmbH greift auch für eine Neugründung meistens nicht, denn gegenüber finanzierenden Banken haftet Ihr als Kreditnehmer immer mit dem letzten Hemd (wenn Ihr das nicht wollt, gibt’s schlicht nichts). Gegenüber dem Finanzamt und den Sozialkassen nützt die Haftungsbeschränkung auch nichts. Was soll also zu Beginn eine GmbH? Außerdem gibt es Fälle, in denen eine GmbH geradezu schädlich ist, nämlich dann, wenn die Tätigkeit auch freiberuflich möglich ist. Als Freiberufler ist man z.B. nicht gewerbesteuerpflichtig, sondern unterliegt „nur“ der Einkommensteuer.

Wenn ein Partner bereits selbständig ist, schadet das bei den meisten Förderprogrammen nichts, es sei denn, der bereits selbständige Partner beherrscht die Firma anteilsmäßig. Aber auch dann gibt es noch Möglichkeiten. Dafür müßte man aber Genaueres wissen, denn es gibt etliche Förderprogramme, die auch noch regional unterschiedlich sind.
Die Hilfe vom Arbeitsamt ist nicht davon abhängig, ob man schon mal ein Gewerbe hatte. Du kannst aber nicht als Selbständige zum Arbeitsamt gehen und auf Geld hoffen. Das geht wirklich nur, wenn Du Arbeitnehmer (und arbeitslos)bist. Außerdem mußt Du den Nachweis bringen, daß die Selbständigkeit zu einer dauerhaften und tragfähigen Existenz führt. Weil das keiner aus dem Kaffeesatz erkennen kann und die Leute vom Arbeitsamt das nicht beurteilen wollen oder können, wird dafür in aller Regel eine Stellungnahme von der Handels- oder Handwerkskammer verlangt.

Wünsche Euch viel Glück und Durchhaltevermögen!

Wolfgang

das liebe geld…
Hallo, Wolfgang,

vielen Dank erstmal! :smile:
ich schreib jetzt einfach mal „zwischen die zeilen“…

Die Haftungsbeschränkung in einer GmbH greift
auch für eine Neugründung meistens nicht,
denn gegenüber finanzierenden Banken
haftet Ihr als Kreditnehmer immer mit dem
letzten Hemd (wenn Ihr das nicht wollt,
gibt’s schlicht nichts).

das ist schon richtig, aber wir haben eigentlich nicht vor, das für die gmbh nötige kapital von der bank zu holen… da hätte das ganze natürlich keinen sinn… uns geht es eigentlich um das restliche geld, das wir zum start noch brauchen, d.h. ein paar rechner sind noch nötig, ein paar kleine bauliche maßnahmen in den büro- und lagerräumen, elektriker, büromöbel fehlen noch ein paar… alles in allem sicher keine unsummen, aber trotzdem… etwas starthilfe könnten wir schon noch brauchen…

Gegenüber dem
Finanzamt und den Sozialkassen nützt die
Haftungsbeschränkung auch nichts. Was
soll also zu Beginn eine GmbH? Außerdem
gibt es Fälle, in denen eine GmbH
geradezu schädlich ist, nämlich dann,
wenn die Tätigkeit auch freiberuflich
möglich ist. Als Freiberufler ist man
z.B. nicht gewerbesteuerpflichtig,
sondern unterliegt „nur“ der
Einkommensteuer.

stimmt, aber wir sind keine freiberufler… das sind, wenn ich mich nicht irre, künstler, jounalisten, anwälte, ärzte etc… oder?
da fallen wir leider nicht drunter.
ausserdem spart man sich das „selbstanmelden“ bei krankenkasse etc. UND kann die personalkosten gewinnmindernd angeben, was bei der gbr eben NICHT geht…

Wenn ein Partner bereits selbständig ist,
schadet das bei den meisten
Förderprogrammen nichts, es sei denn, der
bereits selbständige Partner beherrscht
die Firma anteilsmäßig.

nein, wir werden drei gleichberchtigte partner sein… zumindest anteilsmäßig… daß unser einziger mann es nicht leicht haben wird, versteht sich von selbst… :wink:

Aber auch dann

gibt es noch Möglichkeiten. Dafür müßte
man aber Genaueres wissen, denn es gibt
etliche Förderprogramme, die auch noch
regional unterschiedlich sind.

stimmt… in bayern soll es ja besonders bürokratisch zugehen… *seufz

Die Hilfe vom Arbeitsamt ist nicht davon
abhängig, ob man schon mal ein Gewerbe
hatte. Du kannst aber nicht als
Selbständige zum Arbeitsamt gehen und auf
Geld hoffen. Das geht wirklich nur, wenn
Du Arbeitnehmer (und arbeitslos)bist.

jetzt muss ich nur noch meinem chef schonend beibringen, daß er mich entlassen soll…
ich hoffe nur, daß mich das arbeitsamt nicht gleich wieder vermitteln kann, denn um das überbrückungsgeld zu bekommen, muss man mindestens 4 wochen arbeitslos gemeldet sein… oder?

Außerdem mußt Du den Nachweis bringen,
daß die Selbständigkeit zu einer
dauerhaften und tragfähigen Existenz
führt. Weil das keiner aus dem Kaffeesatz
erkennen kann und die Leute vom
Arbeitsamt das nicht beurteilen wollen
oder können, wird dafür in aller Regel
eine Stellungnahme von der Handels- oder
Handwerkskammer verlangt.

reicht das nicht auch vom steuerberater?
ich könnte auch noch eine liste aller leute, die jetzt schon darauf warten, daß wir endlich loslegen, beifügen… :smile:

Wünsche Euch viel Glück und
Durchhaltevermögen!

vielen herzlichen dank!

Anja. :smile:

Hallo Anja,

die gewählte Rechtsform (GbR oder GmbH) hat keinen Einfluß auf die Pflichten gegenüber den Krankenkassen bei Beschäftigung von Personal.
Unabhängig von der Rechtsform sind die Personalkosten in jedem Fall gewinnmindernd anzusetzen. Beim Unternehmerlohn unterscheiden sich die Rechtsformen aber. In der GbR ist es wie beim Einzelunternehmen; was übrig bleibt, gehört dem Unternehmer. Dafür wird Einkommensteuer fällig. In der GmbH gibt es grundsätzlich keine Privatentnahmen, dafür werden Geschäftsführergehälter gezahlt, die den Unternehmensgewinn mindern. Der oder die Geschäftsführer haben dafür aber auch Einkommensteuer zu bezahlen. In der GbR dürft Ihr die Privatentnahmen von der aktuellen Geschäftslage abhängig machen. Das ist in einer GmbH nicht zulässig. Da werden die Geschäftsführergehälter per Anstellungsvertrag festgelegt. Den schließt Du mit Dir selbst. Dieser Formalismus ist in der GmbH unverzichtbar, sonst gibt es Ärger mit dem Finanzamt. Wenn einfach nicht genug da ist, um das festgelegte Gehalt zu zahlen, wird es buchhalterisch trotzdem fällig und als Darlehen gebucht, das Du der GmbH gibst. Spätestens in dieser Situation ist die übliche GmbH mit 50.000 DM Stammkapital in Null-Komma-Nichts überschuldet.
In jedem Fall wird die Wahl aus steuerlicher Sicht nicht auf die GmbH fallen können. Du kannst es mir aber gerne glauben: Ihr werdet anfänglich ganz andere Sorgen haben, als die Steuern zu minimieren. In den weitaus meisten Fällen geht es in den ersten Jahren darum, die Verluste zu minimieren und sich über Wasser zu halten. Ihr müßt solche teure Anlaufzeit unabhängig von der Branche unbedingt einkalkulieren und nicht so blauäugig wie unser Altkanzler Kohl an die Sache herangehen. Der meinte vor ein paar Jahren, man müsse Existenzgründungen unterstützen und hatte dafür den Vorschlag, die jungen Firmen in den ersten Jahren steuerlich günstiger zu stellen. Aber Herr Kohl bekommt sein Geld wie jeder Beamte und Angestellte nur deshalb, weil der Monat zu Ende ist und hat deshalb auch keine Ahnung, was in einem jungen Unternehmen „gebacken“ ist und wo der Schuh wirklich drückt. Sein Vorschlag ist nämlich gerade so, als würde man den Leuten empfehlen, mehr Kinder zu zeugen und um das zu fördern, müssen sie in den ersten Lebensjahren auch nicht zur Bundeswehr.

Zur gutachterlichen Stellungnahme für das Arbeitsamt: Die Auflistung von Leuten, die Eure Unternehmensgründung dringend erwarten, könnt Ihr Euch schenken. Ein Zettel mit Briefkopf und Stempel vom Steuerberater wird aus unerfindlichen Gründen manchmal anerkannt. Ein Steuerberater ist Berater in steuerlichen Fragen und er kann Unternehmenszahlen lesen - nicht mehr und nicht weniger. Ob das Unternehmenskonzept wirklich tragfähig ist, hat mit steuerlichen Fragen wenn überhaupt nur ganz am Rande zu tun. Was das Arbeitsamt sehen will, müßt Ihr dort erfragen.

Übrigens ist Bayern ganz sicher nicht bürokratischer als die übrigen Bundesländer, wenn es um Existenzgründungen geht, es sei denn, Ihr wolltet eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche aufmachen.
Ansonsten empfehle ich dringend, sich selbst über staatliche Finanzierungshilfen schlau zu machen. Abgesehen vom Überbrückungsgeld, das aber betragsmäßig insgesamt eher Peanuts ist, müssen praktisch alle staatlichen „Wohltaten“ über Eure Bank beantragt und abgewickelt werden. Die meisten Banken haben daran aber nur geringes Interesse, weil es außer Arbeit nicht viel einbringt. In diesem Zusammenhang: Geht nicht zu einer der ganz großen Banken. Die örtliche Sparkasse oder Raiffeisenbank ist dafür oft der bessere Partner. Außerdem solltet Ihr ungefähr 250 DM in die Hand nehmen und vom WEKA Verlag die CD-ROM (mit 3 dicken Ordnern) „Neue staatliche Finanzierungshilfen für Unternehmen“ besorgen. Dann werdet Ihr vom Bankmenschen nämlich nicht für dumm verkauft und könnt ihm klipp und klar sagen, um welche Förderung er sich kümmern soll.

Macht was draus!
Gruß

Wolfgang Dreyer

Hallo Wolfgang,

sehr umfangreich und imformativ !!


… Was das Arbeitsamt sehen will,

müßt Ihr dort erfragen.


fachkundige Stellungnahme der IHK oder eines Unternehmensberater

Macht was draus!

dem kann ich mich nur anschließen

Gisi

PS: doch noch ein Wort GmbH zum Start ist zu aufwendig. Startet als GbR und meldet die GmbH an wenn ihr aus dem gröbsten raus seit.

Investiertes Kapital, egal ob fremdes oder eigenes, muß sich im Unternehmen ammortisieren. Denke also, wenn Du eigenes Geld reinsteckst, am besten so, als müßtest Du es verzinst zurückzahlen.

Wolfgang hat in vielen Punkten recht, doch mal eine einfache Frage. Habt ihr überhaupt schon mal mit der IHK gesprochen. Es gibt zwischenzeitlich soviele Beratungsmöglichkeiten zu diesem Thema, sogar in Bayern. Ich weiß dies deshalb, weil ich in u.a. in Rheinland-Pfalz, aber auch schon in anderen Bundesländern sog. Existenzgründungskurse (an VHSen) abgehalten habe. Es gibt sogar Leute, die sogar für Geld Existenzgründer beraten (ich mach das glatt für Dich…). Eine frühere Teilnehmerin an einem Kurs in Friedrichshafen teilgenommen und ist schon seit 10 Jahren selbständig, war damals (mit 23 Jahren) eng mit einem Freund liiert - und hat bis heute noch nicht geheiratet. So hart kann das Leben als Selbständiger sein!

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Hallo, Klaus!

ja, der Termin mit der IHK steht noch an… nur wollte ich am anfang so viel infos wie möglich zusammensammeln, um nicht völlig planlos dazusitzen… und ich muss sagen, es kommt langsam licht ins dunkel… :smile:

Es gibt sogar Leute, die
sogar für Geld Existenzgründer beraten
(ich mach das glatt für Dich…)

dankeschön… :wink:
aber wie wolfgang schon schreibt, am anfang ist das geld eher knapp… aber wir können ja tauschen… du berätst uns, und dafür bekommst du einen apple-rechner… :wink:)

Eine

frühere Teilnehmerin an einem Kurs in
Friedrichshafen teilgenommen und ist
schon seit 10 Jahren selbständig, war
damals (mit 23 Jahren) eng mit einem
Freund liiert - und hat bis heute noch
nicht geheiratet. So hart kann das Leben
als Selbständiger sein!

nicht verheiratet zu sein, kann ich jetzt nicht grade als hart bezeichnen… wer weiss, was der frau auf DIESER seite alles erspart blieb… *grins
okok… natürlich weiß ich genau, was du meinst… ich war schonmal selbständig, allerdings in einer ganz anderen branche… ich weiß, worauf ich mich einlasse…

vielen dank für eure hilfe,
Anja.

Hallo!

sehr umfangreich und imformativ !!

ja, das finde ich auch… eigentlich sind jetzt keine fragen mehr offen… jedenfalls im moment… :smile:

… Was das Arbeitsamt sehen will,

müßt Ihr dort erfragen.

fachkundige Stellungnahme der IHK oder
eines Unternehmensberater

ja… der IHK-termin steht ja noch aus… dann sollen die sich was dazu einfallen lassen… ich denke, wir haben mit unserem vorhaben ganz gute aussichten.

PS: doch noch ein Wort GmbH zum Start ist
zu aufwendig. Startet als GbR und meldet
die GmbH an wenn ihr aus dem gröbsten
raus seit.

so wird das auch laufen… das erste geschäftsjahr wird wohl abgewartet, dann sehen wir weiter…

Macht was draus!

dem kann ich mich nur anschließen
Gisi

und wir werden uns mühe geben… :smile:

vielen dank,

Anja. :smile:

Hello Wolfgang,

Danke ! Sehr informativ, kann ein alter Hase noch was lernen, ist die WEKA-Sache wirklich so gut ??
Ich hoere da sehr unterschiedliches drueber ?

Tschau
Tom

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was muß ich da lesen? Du warst schon selbständig? Das kann uU die Fördermöglichkeit verhindern. Übrigens, wenn Du alte REchner brauchst, ich habe genügend herumstehen. Einen XT, einen alten tragbaren IBM-XT, einen AT, einen ausgeschlachteten AT und einen 486er. Dazu noch einen Apple? Nein, danke! Der vorhandene Schrott reicht mir.

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