Fördermittel für gemeinnützige Vereine

Hallo
Wir Ja zur Natur - Nein zum Nationalpark haben uns gegründet mit dem Ziel einen Nationalpark in RLP zu verhindern. Infos unter
WWW. ja-zur-Natur.de. Gibt es eine Möglichkeit Fördermittel zu beantragen, bzw. zu erhalten.
Vielen Dank
Ja zur Natur.

Liebe Vereinsgründer,
Fördermittel des Bundes gibt es über die KfW. Ansonsten gibt es Stiftungen, die für bestimmte satzungsgemäße Vorhaben Geld zur Verfügung stellen. Die Liste der Stiftungen kann man über das Regierungspräsidium erhalten. Ansonsten müsste der Verein gleichgesinnte Mitglieder anwerben, die bereit sind, für ihre Idee auch Geld zu spenden, z.B. über Pressemeldungen, Social Networks und andere .
Gruß!
Klaus Jürgen Leist

Hallo,
gibt es hier aktuelle Daten?

sag mal was bezweckst Du denn?

… dauernd „antwortest“ Du auf uralte Beiträge…

Ich recherchiere gerade über das Thema - soll ich die Frage neu stellen? ( Apropos: Ständig? Das waren 3)

Bitte was? Sie haben ja höfliche Umgangsformen. Antworten sie nur mir so?

Man könnte noch den Hinweis geben, dass man sich als gemeinnütziger Verein zumindest in NRW bei der Generalstaatsanwaltschaft in ein Verzeichnis aufnehmen lassen, aus dem Staatsanwälte die Empfänger von Geldauflagen auswählen, die Betroffenen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren auferlegt werden. Das hat allerdings den Nachteil, dass man dann jährlich eine Steuererklärung abgeben muss. Wir sind jetzt seit sechs Jahren im Verzeichnis und haben noch keine Øre bekommen.

Das ist auch kein Wunder. Denn die Aufnahme in die Liste bringt für sich genommen ehrlich gesagt nichts. Wenn man tatsächlich bedacht werden will, dann braucht man unmittelbaren Kontakt zu Staatsanwälten und Richtern, die man für die eigene Sache begeistert und die man dann darauf hinweist, dass man auch in der Liste steht. Von sich aus geht ±niemand auf die Suche (auch nicht in der Liste), wen er bedenken sollte. Wenn man so einen Posten übernimmt, dann hat man von Kollegen, Vorgängern, aus dem Referendariat, … schon/schnell ein paar geeignete Namen im Kopf, die dann auch üblicherweise bis zur Pensionierung bedacht werden. Kaum jemand legt dabei Wert darauf auch mal einen etwas größeren Empfängerkreis aufzubauen und in Erwägung zu ziehen. Das ist ja auch nicht Hauptsinn und -zweck der Auflagen. Da müssen am Tag diverse Fälle erledigt werden, und da geht es dann um angemessene Beträge. Wo die hingehen ist dann eher zweitrangig. Je nach Delikt gibt es dann z.B. die Verkehrsopferhilfe für Fälle im Straßenverkehr, bei Jugendschutzdelikten den Kinderschutzbund, … Exoten sind selten und basieren dann eben auf genau dem oben angesprochenen Vorgehen, dass jemand tatsächlich mal inhaltlich auf ein konkretes Thema angesprochen wurde, sich dieses dann zu Eigen gemacht hat und dann aufgrund der zusätzlichen Info zum Eintrag in der Liste jemanden künftig mitbedenkt.

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So etwas hatte ich mir schon gedacht, danke. Leider kann ich daran nicht viel ändern, weil ich exakt null Richter und Staatsanwälte kenne.

Man kann die lokale Tageszeitung nutzen. Gelegentlich (war früher häufiger) gibt es Namensnennungen in der Prozessberichterstattung. Eine andere Möglichkeit ist es einen Stoß Anschreiben/Flyer zur Verteilung mit Tagespost an die Geschäftsstellen zu schicken. Das muss nicht in jeder Geschäftsstelle auf Begeisterung stoßen, aber wenn man es nicht übertreibt, … Man kann ja auch einfach mal bei Gericht vorbei gehen und am Empfang freundlich fragen, welche Möglichkeiten es da gäbe. Ggf. gibt es auch die Möglichkeit ein kleines Plakat an einer Aushangtafel aufzuhängen. Ansonsten sind Gerichte grundsätzlich „offen“. D.h. man kann durchaus die Flure entlang spazieren und bei den Strafrichtern einfach mal die Namen von den Türen abschreiben. Oder man geht einfach mal zu einem Verhandlungstag bei einem Strafrichter und spricht den und den auftretenden Staatsanwalt in einer Pause zwischen den Verhandlungsterminen einfach mal ganz direkt an. Die beißen normalerweise nicht.

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